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Beschlussvorlage (4. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 18:03
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-53/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 20 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 20.03.2012 Rat der Stadt Bedburg 27.03.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: 4. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die nachfolgende 4. Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag und die stillen Feiertage gem. Feiertagsgesetz NRW ausgenommen. Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der Verwaltung die für das Jahr 2012 gewünschten Termine für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt. Diese Termine wurden in der neuen Fassung der Verordnung entsprechend berücksichtigt. Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor bedeutet, wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet. § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 wird daher wie folgt geändert: bisherige Fassung neue Fassung (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg (2) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen in der an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: sein: 1. 2. 3. 4. am 2. Sonntag im April am Pfingstmontag am 3. Sonntag im Oktober am 3. Adventssonntag 1. am Pfingstmontag 2. am 3. Sonntag im Oktober 3. am 3. Adventssonntag Fällt der Ostersonntag auf den 2. Sonntag im April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. 2. 3. 4. am dritten Sonntag im Mai am ersten Sonntag im Juni am 2. Sonntag im Oktober am 2. Adventssonntag (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. am 2. Adventssonntag Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. Beschlussvorlage WP8-53/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Frau Courth ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-53/2012 Seite 3