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Beschlussvorlage (Novellierung der Sportförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
19.03.12, 18:03
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-57/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 52 10 20 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 20.03.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Novellierung der Sportförderungsrichtlinien Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. In der Vergangenheit wurden bei der Anwendung der Sportförderungsrichtlinien vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich des durch die Vereine zu betreibenden Aufwands erhoben, so dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten. Im Rahmen der Novellierung ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, nicht den Erfolg im Bereich des Leistungssports, sondern vielmehr die qualitative Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere jedoch der Kinder und Jugendlichen in den zentralen Mittelpunkt zu stellen. Vorrangiges Ziel ist hierbei die Vereine durch finanzielle Anreize im Rahmen der nachmittäglichen Schulbetreuung - Offener Ganztag, pädagogische Übermittagsbetreuung - und in den Jugendzentren zu installieren. Die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien sollte unter Einbeziehung der Sportvereine, konkret unter Einbeziehung des Stadtsportverbandes, vorgenommen werden. Dies gestaltet sich jedoch insofern äußerst problematisch, als dass bislang jegliche Versuche der Verwaltung seitens des Stadtsportverbandes scheiterten; ursächlich hierfür sind, wie der Verwaltung erst jetzt mitgeteilt wurde, personelle Probleme. Der derzeitige Vorstand des Stadtsportverbandes, Frau Güttes und Herr Brosch, wollen bzw. haben sich aus dieser Funktion zurückgezogen; Neuwahlen des Vorstandes sind nach Information der Fachverwaltung für April avisiert. Da die Zuschüsse gem. § 2.2 der (derzeitigen) Sportförderungsrichtlinien bereits in der nächsten Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses gezahlt werden, ist die Zeitschiene zu knapp bemessen, um bis zu diesem Zeitpunkt eine mit dem neuen Vorstand des Stadtsportverbandes abgestimmte Sportförderrichtlinie vorzulegen. Die Verwaltung schlägt daher vor, in diesem Jahr die Zuschüsse letztmalig auf Basis der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004 zu gewähren. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar; Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-57/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-57/2012 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3