Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
19.03.12, 18:03
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-57/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 52 10 20
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
20.03.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Novellierung der Sportförderungsrichtlinien
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. In der Vergangenheit wurden bei
der Anwendung der Sportförderungsrichtlinien vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als
auch hinsichtlich des durch die Vereine zu betreibenden Aufwands erhoben, so dass die
Verwaltung beauftragt wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten.
Im Rahmen der Novellierung ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, nicht den Erfolg im Bereich
des Leistungssports, sondern vielmehr die qualitative Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern,
insbesondere jedoch der Kinder und Jugendlichen in den zentralen Mittelpunkt zu stellen.
Vorrangiges Ziel ist hierbei die Vereine durch finanzielle Anreize im Rahmen der nachmittäglichen
Schulbetreuung - Offener Ganztag, pädagogische Übermittagsbetreuung - und in den
Jugendzentren zu installieren.
Die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien sollte unter Einbeziehung der Sportvereine, konkret
unter Einbeziehung des Stadtsportverbandes, vorgenommen werden. Dies gestaltet sich jedoch
insofern äußerst problematisch, als dass bislang jegliche Versuche der Verwaltung seitens des
Stadtsportverbandes scheiterten; ursächlich hierfür sind, wie der Verwaltung erst jetzt mitgeteilt
wurde, personelle Probleme. Der derzeitige Vorstand des Stadtsportverbandes, Frau Güttes und
Herr Brosch, wollen bzw. haben sich aus dieser Funktion zurückgezogen; Neuwahlen des
Vorstandes sind nach Information der Fachverwaltung für April avisiert.
Da die Zuschüsse gem. § 2.2 der (derzeitigen) Sportförderungsrichtlinien bereits in der nächsten
Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses gezahlt werden, ist die Zeitschiene zu
knapp bemessen, um bis zu diesem Zeitpunkt eine mit dem neuen Vorstand des
Stadtsportverbandes abgestimmte Sportförderrichtlinie vorzulegen. Die Verwaltung schlägt daher
vor, in diesem Jahr die Zuschüsse letztmalig auf Basis der Sportförderungsrichtlinien der Stadt
Bedburg vom 01.01.2004 zu gewähren.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar;
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-57/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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