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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Rücknahme der beschlossenen Hundesteuererhöhung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Rücknahme der beschlossenen Hundesteuererhöhung) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Rücknahme der beschlossenen Hundesteuererhöhung) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Rücknahme der beschlossenen Hundesteuererhöhung) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Rücknahme der beschlossenen Hundesteuererhöhung)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-66/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.03.2012 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO auf Rücknahme der beschlossenen Hundesteuererhöhung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg zieht die Entscheidung über den hier vorliegenden Antrag gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW an sich. In der Sache bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.02.2012 die Erhöhung der Hundesteuerhebesätze beschlossen. Nähere Ausführungen finden sich in der Sitzungsvorlage WP8-64/2012, welche auch am 27.03.2012 zur Beratung ansteht. Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt Herr Stephan Lucht die Rücknahme der aktuellen Hundesteuererhöhung. 1. Zuständigkeit: Gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 GO hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die näheren Einzelheiten regelt nach § 24 Abs. 2 die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung der Stadt Bedburg bestimmt in § 6 Abs. 4 den Haupt- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium für Eingaben nach § 24 GO. Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 41 Abs. 1 und 3 GO hat der Rat der Stadt Bedburg jedoch das Recht, die Entscheidung einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen.“ Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist auf den 19. Juni 2012 terminiert. Die Erhöhung der Hundesteuersätze ist zum 01.07.2012 beschlossen. Somit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass der Rat die Entscheidung über den Antrag des Herrn Lucht an sich zieht. 2. Entscheidung in der Sache: Herr Lucht weist darauf hin, dass eine Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgericht anhängig ist (Az. 1 BvR 1888/11). beim Ein Rechtsanwalt aus Niedersachsen führt eine Klage gegen die Hundesteuer, die – nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde mit dem o. g. Az. mit Beschluss vom 26.01.2012 nicht angenommen hat – nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fortgesetzt wird. Der Rechtsanwalt sieht Verstöße u. a. gegen Art. 3 GG. Darüber hinaus beinhaltet der Bürgerantrag keine über die Sitzungsvorlage WP8-64/2012 (Sitzungstermin 27.03.2012) hinausgehenden Argumente. Insofern wird auf die genannte Sitzungsvorlage verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-66/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-66/2012 Seite 4