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Beschlusstext (Anhörung benachbarter Schulträger gemäß § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW hier: Kooperation der Gemeinde Vettweiß mit der Stadt Zülpich im Realschulbereich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
31.10.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Anhörung benachbarter Schulträger gemäß § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW
hier: Kooperation der Gemeinde Vettweiß mit der Stadt Zülpich im Realschulbereich)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 23.10.2012 TOP Betreff 5. Anhörung benachbarter Schulträger gemäß § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW hier: Kooperation der Gemeinde Vettweiß mit der Stadt Zülpich im Realschulbereich Vorlage: 51/2012 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Anfrage der Gemeinde Vettweiß und der Stadt Zülpich mit dem als Anlage beigefügten Schreiben zu beantworten. Einer eventuellen Beschulungszusage für Schülerinnen und Schüler auch aus einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau zugunsten des Realschulstandortes in Vettweiß wird nicht zugestimmt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen