Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
25 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
31.10.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 23.10.2012
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Betreff
4.1
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 5/2012 1. Ergänzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion der Erstellung eines
Spenden- und Sponsoringkonzeptes zu. Hierfür sollen folgende Regelungen gelten:
Das Spenden- und Sponsoringkonzept umfasst die Gewährung von Spenden,
Sponsoringbeträgen, sonstigen Schenkungen oder geldwerten Vorteilen durch
Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung von sportlichen, kulturellen,
wissenschaftlichen,
sozialen,
ökologischen
oder
ähnlich
bedeutsamen
gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden. Hiermit kann auch das Ziel der
Werbung, der Darstellung von eigenen Produkten oder der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt
werden.
Durch Gesetz zugewiesene Aufgaben sind grundsätzlich durch eigene Haushaltsmittel
zu finanzieren.
Im Falle des Sponsorings (nicht Spende oder Schenkung) ist ein Sponsoringvertrag
abzuschließen, in dem Art und Umfang der Leistung des Sponsors und der Gemeinde
Kreuzau beschrieben sind.
Der Abschluss eines Sponsoringvertrages, bei dem die Leistungen des Sponsors 5.000
Euro übersteigen, bedarf der Zustimmung des Rates. Bei Verträgen unter 5.000 Euro
entscheidet der Bürgermeister.
Nach Beschluss des Rates oder der Entscheidung des Bürgermeisters wird der Inhalt
des Sponsoring Vertrages auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau veröffentlicht.
Dabei ist auf die wichtigsten Inhalte des Vertrages einzugehen.
Sponsoring-Maßnahmen an den Schulen der Gemeinde Kreuzau und der damit
verbundene Werbezweck müssen mit dem Schulauftrag vereinbar sein. Als Ausnahme
vom grundsätzlichen Werbeverbot in Schulen werden gemäß § 99 Schulgesetz NRW
folgende Formen von Sponsoring zugelassen: Die Schulen der Gemeinde Kreuzau
dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf
die Leistungen der Sponsors in geeigneter Weise hinweisen. Der Werbeeffekt dieser
Hinweise soll dabei deutlich in den Hintergrund hinter den schulischen Nutzen treten.
Die Präsentation erfolgt in der als Anlage beigefügten Form. Diese wird im Internet auf der
Homepage der Gemeinde Kreuzau veröffentlicht.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen