Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-16/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Stadtentwicklungsausschuss
07.02.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß
Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst
den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr 39b / Bedburg gemäß §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung am 14.08.2007 hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt
Bedburg den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Bedburg gefasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist der Flächentausch von nicht mehr
beplanbaren Gewerbegebietsflächen nördlich des Gewerbegebiets Otto-Hahn-Straße zugunsten
einer Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Bereich des Industrieparks Mühlenerft.
Die Fläche nördlich der Otto-Hahn-Straße wurde als Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2
WHG (Wasserhaushaltsgesetz) festgesetzt. Gemäß § 78 Abs. 1
Nr. 1 WHG ist in
Überschwemmungsgebieten die Neuausweisung von Baugebieten unzulässig.
Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans wird dafür im Wege des Flächentauschs eine
neue gewerbliche Baufläche im nordwestlichen Bereich des Industrieparks Mühlenerft
ausgewiesen. Die Bestätigung der Anpassung dieser Bauleitplanung an die Ziele der
Raumordnung hat die Bezirksregierung Köln mit Schreibung vom 07.06.2010 erteilt.
Im Wege des Bebauungsplans Nr. 39b / Bedburg soll die Baurechtschaffung für diesen Bereich als
Industriegebiet erfolgen. Da der Verwaltung bereits konkrete Interessensbekundungen für diese
Fläche vorliegen, soll das Bebauungsplanverfahren zeitnah durchgeführt werden, um somit eine
bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Industrieparks Mühlenerft sicherzustellen und die Stadt
Bedburg als Gewerbestandort weiter zu stärken.
In seiner Sitzung am 03.05.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 39b gefasst. Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB wurde in der Zeit vom 20. Juli bis 19. August 2011 durchgeführt. Dabei sind die in der
beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen
führen zu keiner wesentlichen Änderung der Planung.
Zur zeitnahen Fortführung des Verfahrens soll nunmehr die Offenlage der Planung erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Planung schafft die Grundlage zur weiteren Stärkung Bedburgs als Arbeitsstandort. Dies führt
ebenfalls zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt als Wohnstandort, wodurch die
Bevölkerungsentwicklung Bedburgs positiv beeinflusst werden kann.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-16/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 27.01.2012
gesehen:
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Beschlussvorlage WP8-16/2012
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Seite 3