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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste BP 39b Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg – Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.07.2011 bis zum 19.08.2011 eingegangen sind. ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag T 01 6 Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 20.07.2011 Entfällt. Entfällt. T 02 7 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund 01.08.2011 „Im Planbereich verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 22- und 380 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bzgl. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“ „Der Plangeltungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Tollhaus“. Eigentümer der Bergwerksfelder ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttenweg 2, 50935 Köln. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist der Plangeltungsbereich als ehemalige Betriebsfläche der RWE Power AG, die inzwischen aus der Bergaufsicht entlassen ist, gekennzeichnet. Diesbezüglich empfehle ich, den o. g. Bergwerksfeldeigentümer an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte Folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auszuschließen. Die Hinweise der Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg werden unter Vorsorgegesichtspunkten ergänzend in den Bebauungsplan Nr. 39b, aufgenommen: Die Anregung wird durch Ergänzung eines Hinweises im Bebauungsplan Nr. 39b berücksichtigt. Im Bebauungsplan Nr. 39b wird das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, unter der der Bergbau umgeht gekennzeichnet. Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 2 ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag T 02 7 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund 01.08.2011 Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. In den Bebauungsplan wird unter 5.2 „Bergbauauswirkungen“ ergänzend folgender Hinweis aufgenommen: „Das Plangebiet ist von Grundwasserabsenkungen durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus betroffen, die noch eine längere Zeit wirksam bleiben werden. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg ist mit hierdurch bedingten Bodenbewegungen zu rechnen. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sind bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben zu berücksichtigen.“ Die RWE Power AG; Stüttgenweg 2, 50935 Köln wurde und wird an der Bauleitplanung beteiligt. Nach Rücksprache und Überprüfung mit dem Erftverband wurde mitgeteilt, dass die Grundwassermessstellen nicht mehr vorhanden sind und daher im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden müssen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 39b berücksichtigt. T 03 16 Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim 23.08.2011 Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG; Stüttgenweg 2, 50935 Köln zu stellen.“ „Wie Sie aus beiliegendem Lageplan ersehe können, befinden sich im o. g. Plangebiet Grundwassermessstellen. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Wilhelms, Abteilung G 1 Grundwasser, Tel.- Nr.: 02271 88 1284. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich im Teilbereich 1 ein Grundstück (Gem. Bedburg Flur 51, Flurstück 115) des Erftverbandes befindet. Dieses Grundstück dient als Erweiterungsfläche für das Regenüberlaufbecken Wiesenstraße. Bei diesbezüglichen Fragen steht Ihnen Herr Bendle, Abt. A2 – Planen und Bauen unter 02271 88 1174 zur Verfügung. Im Teilbereich 1 der 44. Flächennutzungsplanänderung werden bisherige gewerbliche Bauflächen zukünftig als Grünflächen und zu einem kleinen Teil als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt. Die Genehmigung technischer Bauwerke, wie eines Regenüberlaufbeckens, wird sich hier zukünftig nach § 35 (Abs. 1 Nr. 3) BauGB richten sowie unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und nach der Vereinbarkeit mit dem Erftauenprogramm zu beurteilen sein. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt T 03 16 Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim 23.08.2011 Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1, mit der Ausweisung der Flächen als Überschwemmungsgebiet, wird seitens des Erftverbandes begrüßt. Für die Einleitung von Niederschlagwasser in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Darüber hinaus empfiehlt der Erftverband, Niederschlagwasser zu sammeln und/oder zu speichern. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, z. B. als Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen, etc. Ebenso ist die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden und Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan Nr. 39b enthält hierzu entsprechende Hinweise. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Notwendige wasserrechtliche Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt werden. Die Anregungen beziehen sich einerseits auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und andererseits auf die Realisierung der verbindlichen Bauleitplanung. Die Stadt Bedburg ist selbstverständlich bestrebt, das Erftauenprogramm auf ihrem Stadtgebiet sukzessive umzusetzen. Beschlussvorschlag 3 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt T 03 16 Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim 23.08.2011 T 04 4 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Dort, wo Kompensationsmaßnahmen qualitativ und quantitativ sinnvoll, z. B. an Gewässern und ohne Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen, umgesetzt werden können, soll dies geschehen. Deshalb wird der externe Kompensationsbedarf über Flächen aus dem Ökokonto Fernbandtrasse und zur Hälfte auf den wegfallenden Gewerbeflächen im Bereich der Otto-Hahn-Straße, Gleisanlage und Erft ausgeglichen. Zusätzliche landwirtschaftliche Fläche wird dadurch nicht in Anspruch genommen. „Wir empfehlen, die Baugrundverhältnisse hin- Im Bebauungsplan Nr. 39b wird das Plangebiet Die Hinweise werden sichtlich ihrer Tragfähigkeit und ihres Setzungs- gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, zur Kenntnis geverhaltens objektbezogen zu untersuchen und zu unter der der Bergbau umgeht gekennzeichnet. nommen. bewerten. Regenwasserversickerung: Im Plangebiet lie- Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Rahgen Lößsubstrate vor. Löß und Lößlehm wird ein men des bauordnungsrechtlichen GenehmiDurchlässigkeitsbeiwert von 1x10-9m/s bis 5x10-6 gungsverfahrens durch gezielte Untersuchunm/s zugeordnet. Daher sind diese auf längere gen eines Sachverständigen für Geotechnik die Sicht nicht für eine funktionsfähige Versickerung ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen ist. geeignet. Durch Ausspülen von Feinbodenmaterial im Untergrund können Hohlräume entstehen oder entstanden sein, ausgelöst durch Niederschlagwasserversickerung. Für den Umgang mit Regenwasser verweise ich auf das: 1. Arbeitsblatt DWA-A 138 (April 2005): „Versickerung von Niederschlagwasser“ 2. Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ (AuUm sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Frau Scholten, Abt. G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. Außerdem weisen wir darauf hin, dass unsere Stellungnahme vom 09.08.2005 auch weiterhin inhaltlich zu berücksichtigen ist.“ Stellungnahme der Verwaltung 4 Beschlussvorschlag Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung gust 2007) des DWA – Verbandes für den Nachweis der qualitativen Grundwasserverträglichkeit im Gewerbegebiet. T 04 4 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 T 04 4 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 Zu Kap 5.4 Schutzmaßnahmen (Textliche Festsetzungen im Juli 2011, Seite 8): ƒ Die für Versickerung vorgesehenen Böden dürfen nicht befahren werden (keine Verdichtung) ƒ Im Bereich der Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Befahren, kein Abtrag). Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen, damit zu erhaltende bzw. zu entwickelnde Vegetationsbereiche ungestört bleiben. Die Abwägung sollte unter Berücksichtigung der Wertigkeit des betroffenen Bodens und seiner Kompensationsmöglichkeiten erfolgen: Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen sind auch Verbesserungen der Bodenfunktionen zu berücksichtigen. Als Ergänzung zum Thema Ausgleich Umweltbericht vom 12.07.2011 (S. 24 und Tab. 2) kann ich folgende Empfehlungen geben: Anregungen zu dem Themenkomplex Flächensparende Kompensationsmaßnahmen in Ökokontopoolflächen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden/ Wasser/ Klima: Kompensationssuchräume sind für die Schutzgüter Boden und Wasser langfristig und nachhaltig zu planen. Flächen zur Bodenentwicklung ohne Zeitlimit können in Betracht gezogen werden, soweit sie nicht dem „Natur auf Zeit“ – Ansatz unterliegen. Es können Verzahnungen mit Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg stimmt Art und Umfang notwendiger Kompen- Beschlussvorschlag 5 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. T 04 ID. Nr. Stadt 4 Angeschriebene Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld Datum 27.07.2011 Inhalt Stellungnahme der Verwaltung den Flächen des Biotopkatasters/ Geotopkatasters/ Quellenkatasters/ Biotopverbundes/ Flächen in Wasserschutzgebieten und Frischluftschneisen angestrebt werden bei Erhalt schutzwürdiger sationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Der externe Kompensationsbedarf wird über Flächen aus dem Ökokonto Fernbandtrasse und zur Hälfte auf den wegfallenden Gewerbeflächen im Bereich der OttoHahn-Straße, Gleisanlage und Erft ausgeglichen. Zusätzliche landwirtschaftliche Fläche wird dadurch nicht in Anspruch genommen. Böden und nachhaltiger Entwicklung von Boden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 (BPlan) und § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (FNP). Praxisnahe Maßnahmen und Methoden: 1. Regenwasserrückhaltebecken und Wasserspeicherteiche können naturnah und umweltverträglich angelegt werden, ohne dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. Verkehrssicherungspflicht eine Einzäunung zwingend notwendig wird, wenn die Uferböschungen abgeflacht werden. 2. Im Radius von 40 m um die Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden dieser Fläche als Vorrangsflächen für Ausgleichsmaßnahmen anbieten, falls der Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten Kontaminationen aufweisen sollte. Dies wäre ggf. auf der Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen. Für Böden im Umfeld von Stromleitungsmasten wird empfohlen, „…ein orientiertes Untersuchungsprogramm an Maststandorten mit Bodenbelastungsverdacht…“ für Blei u. a. durchzuführen gemäß den Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in NRW beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg. LANUV. 2. Version (Stand: 31.01.2009). neu überarbeitete Handlungsempfehlung Stand 30.01.2009 …erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei. www.lanuv.nrw.de/umwelt/stoerfaelle/a. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Im Plangebiet sind keine Hochspannungsmasten vorhanden. Im Plangebiet sind keine Hochspannungsmasten vorhanden. Beschlussvorschlag 6 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung a. T 04 4 Geologischer Dienst, De-GreiffStr. 195, 47803 Krefeld 27.07.2011 T 05 9 Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK), Zweigstelle RheinErft, Bahnstr. 1, 50126 Bergheim 16.08.2011 Wasserschutzgebiete als Vorranggebiete für Ausgleichsmaßnahmen mit einplanen b. Uferrandstreifen entlang von Gewässern sowie Ausgleichsflächen im Umfeld von Gewässern unterstützen die Ziele der WRRL c. Wiedervernässung von drainierten Böden d. Fisch- und Kanuauf-/Abstiegsflächen an Querbauwerken in Gewässern der Region: Diese flächensparende Maßnahme kann über das Ökokonto verrechnet werden. So besteht die Möglichkeit, geeignete Areale ökologisch zu entwickeln und bei Bedarf den jeweiligen Plänen zuzuordnen. Damit wird ein multifunktionaler Ausgleich erzielt, insbesondere für das Schutzgut Wasser mit seiner Fauna und Flora. e. Bachaue, Siepen, Quellen: Umbau von Nadelforsten in standortheimische Laubgehölze. Rekultivierung von anthropogen veränderten Böden, Lockerung anthropogen veränderter Böden ƒ Abtrag von Bodenüberschüttungen aus technogenem Material ƒ Entsiegelung.“ Erosionsschutz und Humusbildung 1. Anlagen von Wind- und Erosionsschutzstreifen (!) in offenen Ackerlandschaften 2. Extensivierung landwirtschaftlicher Intensivnutzung 3. Extensive Wildgrasflächen mit integrierten wassergebundenen Wegen.“ „Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Indust- Entfällt. rie- und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Aufstellung des o. g. Bebauungsplans und der o. g. Änderung des o. g. Flächennutzungsplans keine Bedenken bestehen. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln unterstützt den Flächentausch und die damit verbundene Gewerbeflächenerweiterung ausdrücklich.“ Beschlussvorschlag Entfällt. 7 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt T 06 1 Infracor GmbH, Paul-BaumannStr. 1, 45772 Marl 26.07.2011 (per Telefax) „An den im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt. (Geltungsbereiche der 44. FNP-Änderung und des BP Nr. 39b) verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.“ T 07 8 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 04.08.2011 Regionalniederlassung Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 – 103, 53879 Euskirchen T 07 8 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 07.11.2011 Regionalniederlassung Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 – 103, 53879 Euskirchen T 08 13 Landesbetrieb Wald und Holz 23.08.2011 „Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken. Das in der Bauleitplanung angesprochene Verkehrsgutachten liegt nicht vor, lediglich eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 wurde seiner Zeit eingereicht. In den Planunterlagen ist von einem Verkehrsaufkommen von 230 - 320 Beschäftigten für das Plangebiet sowie von 440 – 880 Beschäftigten aus dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 39 a die Rede. Die Ziel- und Quellverkehre der Zulieferfirmen sind nicht erwähnt. Zudem ist bei der Untersuchung ein Prognosezeitraum bis 2025 einzurechnen. Bevor die Stellungnahme bezüglich der vorliegenden Bauleitplanung abgegeben wird, sind konkrete Daten über die verkehrliche Entwicklung vorzulegen. Die daraus resultieren Kosten gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.“ „Im Nachgang zu meiner o. g. Stellungnahme und nach Vorlage des Verkehrsgutachtens sowie der polizeilichen Unfallauswertung bestehen grundsätzlich keine Bedenken zu obiger Bauleitplanung. Sollte die Stadt Bedburg eine erneute Erweiterung des Bebauungsplangebiets über den bestehenden Knotenpunkt L 279/ Robert-Bosch-Straße verkehrlich erschließen, so ist eine Ertüchtigung des unsignalisierten Einmündungsbereichs erforderlich.“ „Gegen die geplante 44. Änderung des Flächen- Stellungnahme der Verwaltung 8 Beschlussvorschlag Entfällt. Die grundsätzlichen Bedenken des Landesbe- Entfällt. triebs Straßenbau NRW konnten nach Vorlage des Verkehrsgutachtens sowie der polizeilichen Unfallauswertung ausgeräumt werden (vgl. erneute Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 07.11.2011). Die Stadt Bedburg plant derzeit keine erneute Der Hinweis wird zur Erweiterung des Bebauungsplangebiets, die Kenntnis genommen. über den bestehenden Knotenpunkt L 279/ Robert-Bosch-Straße verkehrlich zu erschließen wäre. Sollte langfristig diese Planungsabsicht bestehen, so wird der Knotenpunkt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW unter den dann geltenden Planungsvoraussetzungen neu zu betrachten sein. In der Entwurfsfassung des Bebauungsplans Der Anregung, die im Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783 Eitorf T 08 13 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RheinSieg-Erft, Krewelstr. 7 53783 Eitorf 23.08.2011 Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag nutzungsplanes bestehen aus Sicht des Landesbetriebs Wald und Holz NRW keine Bedenken, da im Plangebiet die „Flächen für die Forstwirtschaft“ weitgehend nur verlagert werden. Im Bebauungsplan 39b werden die mit der Flächennutzungsplanänderung neu ausgewiesenen Waldflächen als „öffentliche Grünfläche“ dargestellt (Fläche M 1). Gegen diese Festsetzung bestehen erhebliche Bedenken. Die Festsetzung widerspricht der FNP- Änderung. Darüber hinaus wird in den „textlichen Festsetzungen“ im Umweltbericht und in der „Bilanzierung“ die Fläche M 1 als Wald/ Waldrand bezeichnet. Nr. 39b wird die bislang festgesetzte öffentliche Grünfläche, aufgrund der Anregung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW als „Fläche für die Forstwirtschaft“ festgesetzt. FNP dargestellten Waldflächen im Bebauungsplan als „Flächen für die Forstwirtschaft“ festzusetzen wird gefolgt. Die Anlage für Regenwasserrückhaltung im Bereich der Fläche M 1 sollte so geplant werden, dass keine zwei voneinander getrennten Waldflächen entstehen. Eine schmalere langgestreckte Form am süd- östlichen Waldrand könnte die notwendige Vernetzung der Waldflächen sichern.“ T 09 12 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln 19.08.2011 9 „Durch den geplanten Bebauungsplan Nr. 39b werden ca. 13 ha derzeitiger landwirtschaftlicher Nutzfläche, die laut gültigem FNP überwiegend für die Landwirtschaft und teilweise für die Forstwirtschaft ausgewiesen ist, der Landwirtschaft entzogen. Bei dem vorgesehenen „Tausch“ von 6,5 ha aufgegebener Gewerbefläche Otto-HahnStr. nach Mühlenerft kommt es fast zu einer Verdopplung der neu ausgewiesenen Industriefgebietsfläche mit Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen. Darüber hinaus sollen noch weitere Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein (Seite2, Begründung Vorentwurf Bebauungsplan Auf aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen soll aufgrund der im Bebauungsplan Nr. 39b gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten (Kompensations-) Maßnahme M 1 ein gestufter Waldsaum angepflanzt werden. Darüber hinaus wird die Fläche im Bebauungsplan entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Aus technischen Gründen soll bzw. muss das im nördlichen Plangebietsteil innerhalb zukünftiger Waldflächen geplante Regenrückhaltebecken topografisch am tiefsten Geländepunkt im Plangebiet angeordnet werden. Der Änderungsteilbereich 1 umfasst eine Flä- Die Hinweise werden che von rund 6,3 ha. Der Teilbereich 2 liegt ca. zur Kenntnis ge2 km von dem Teilbereich 1 entfernt und bein- nommen. haltet rund 17,3 ha Fläche. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs erfolgte auf Basis der aktuellen Planungsziele der Stadt Bedburg, die die Aufgabe von bisherigen Flächen für die Forstund Landwirtschaft bzw. Grünflächen zugunsten der notwendigen Erschließung erfordern und den Anschluss neuer gewerblicher Bauflächen an bereits rechtskräftig festgesetzte beinhalten. Der Änderungsteilbereich 2 ist deshalb und weil die Darstellungen des FNP nicht par- Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. T 09 ID. Nr. Stadt 12 Angeschriebene Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln Datum 19.08.2011 Inhalt Stellungnahme der Verwaltung u. Seite 24, Umweltbericht). Der Flächenumfang des Teilbereichs 2 der 44. FNP-Änderung umfasst sogar 17,29 ha, der davon betroffene landwirtschaftliche Anteil laut gültigem FNP ist in den Planunterlagen zahlenmäßig nicht exakt ausgewiesen, er liegt aber offensichtlich höher als bei dem Beb.plan Nr. 39b. zellenscharf sind, in östliche Richtung etwas größer gefasst als der Geltungsbereich des aus ihm zu entwickelnden Bebauungsplans Nr. 39b. Für die Erfassung, wie viel Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung bei Planrealisierung tatsächlich entzogen werden wird, ist daher die verbindliche Bauleitplanung maßgebend. Es wird aber sehr deutlich, dass die Landwirtschaft bei der Planung wieder der Verlierer sein wird. Somit werden die o.a. Planungen mit Blick auf den anstehenden Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Produktionsflächen kritisch gesehen. Tatsächlich gehen der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 39b rund 8 ha Fläche für die ausgewiesene bzw. festgesetzte gewerbliche Nutzung verloren. Etwa 3,2 ha bisheriger Fläche für die Landwirtschaft sollen für den Aufbau eines gestuften Waldsaums am westlichen und nördlichen Plangebietsrand genutzt werden. Parallel zu der geplanten Erschließungsstraße (Verkehrsflächen insges. ca. 0,3 ha) setzt der Bebauungsplan – ebenfalls zur Randeingrünung des Industrieparks Mühlenerft – eine Grünfläche von rund 0,3 ha fest. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangeltungsbereichs umfasst rund 13 ha. Davon steht der landwirtschaftlichen Nutzung eine Fläche von rund 1 ha auch heute nicht zur Verfügung, da es sich um Wege- und Gehölzflächen sowie um Flächen für Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe aus dem Bebauungsplan Nr. 39a handelt(e) – die darüber hinaus im derzeit rechtswirksamen FNP überwiegend als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt sind. In der Gesamtbetrachtung stehen also rund 8 ha neue gewerbliche Baufläche der Tauschfläche von 6,5 ha gegenüber. Zusammen mit den aufzuforstenden 3,2 ha Flächen (im Bebauungsplan bisher öffentliche Grünfläche, zukünftig Waldfläche!) am westlichen und nördlichen Beschlussvorschlag 10 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Plangebietsrand ergeben sich ca. 11,2 ha. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass am östlichen Plangebietsrand entfallende, ausgewiesene Waldflächen, die sich in der Örtlichkeit nur als Gehölzstreifen darstellen - nach Westen verlagert und dort angepflanzt werden sollen. T 09 12 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstr. 11, 50765 Köln 19.08.2011 Dem Wegfall landwirtschaftlicher Nutzflächen stehen hier also einerseits Aufforstungsmaßnahmen im eher waldarmen Stadtgebiet gegenüber und andererseits die Schaffung gewerblicher Bauflächen im Industriepark Mühlenerft gegenüber - mit einem Zuwachs von rund 1,5 ha im Vergleich zur Tauschfläche an der Erft -, die den Stadtentwicklungszielen der Stadt Bedburg entsprechen. Ziel der Stadt Bedburg ist es, angrenzend an bestehende Industrie- und Gewerbeflächen, als Ersatz weitere gewerbliche Bauflächen zu erschließen. Aus den genannten Gründen und unter Berücksichtigung der zugunsten des Hochwasserschutzes wegfallenden Gewerbefläche Otto-Hahn-Str. kann daher nicht auf die westliche Arrondierung des Industrieparks Mühlenerft verzichtet werden. Da es sich um einen Flächentausch von Gewerbegebietsflächen handelt, wird die Neuausweisung so im Wesentlichen auf den Umfang der Rücknahme des alten Bereichs beschränkt. Eine darüber hinausgehende Ausweisung wird nicht vorgenommen, um die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Beschlussvorschlag 11 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Wir weisen darauf hin, dass im weiteren Verfahren bei der Auswahl von noch erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch Möglichkeiten einbezogen werden die den zusätzlichen Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen möglichst gering halten. Zu dem Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erarbeitet. Die Stadt Bedburg stimmt Art und Umfang notwendiger Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Dort, wo Kompensationsmaßnahmen qualitativ und quantitativ sinnvoll, z. B. an Gewässern und ohne Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen, umgesetzt werden können, soll dies geschehen. Die Entscheidung hierüber wird jeweils im Einzelfall geprüft. Der Flächenverbrauch hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen für verschiedenste Zwecke stellt für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und somit auch für unsere Gesellschaft ein ernst zu nehmendes Problem dar.“ T 10 2 PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft 25.07.2011 Schnieringshof 10-14, 45329 Essen „Im Rahmen der Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:Open Grid Europe GmbH, Esse (ehem. E.ON Gastransport GmbH) ƒ E.ON Ruhrgas AG, Essen ƒ Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg ƒ GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen ƒ Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen ƒ Mittelrheinische Erdgastransportleitungsge- Beschlussvorschlag Die räumlichen Geltungs(teil)bereiche der 44. Entfällt. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 39b werden in den Übersichtskarten der PLEdoc GmbH großzügig erfasst. Eine Verlagerung oder Erweiterung der Geltungsbereiche ist derzeit nicht geplant. 12 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt sellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Ca. KG (NETG), Haan ƒ Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesell schaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.“ „Die im Rahmen des Planverfahrens erstellte Gutachterliche Stellungnahme des Büros ACCON, Köln vom 20.06.2011, Bericht-Nr: ACB 0611 – 406202 – 162, zur Beurteilung der künftigen Lärmsituation und Ermittlung von Lärmkontingenten für das Plangebiet, weist keine erkennbaren Mängel auf und ist insoweit sachlich und rechnerisch nachvollziehbar. Der Vorschlag des Gutachters, für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Immissionsschutz, wurde in die Planunterlagen aufgenommen. Es wird angeregt, das Lärmgutachten als Bestandteil dem Bebauungsplan beizufügen. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Für die vorgesehen Einleitung des Niederschlagswassers in das Gewässer „Bedburger Mühlenerft“ ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.“ 13 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die schallgutachtliche Stellungnahme ist dem Bebauungsplan Nr. 39b als Anlage beigefügt. Die darin festgesetzten Lärmemissionskontingente basieren auf den Ergebnissen der schallgutachtlichen Betrachtung. Die Stadt Bedburg hält Begleitgutachten, die im Rahmen der Bauleitplanung erarbeitet werden, bei der öffentlichen Auslegung ihrer Bebauungspläne gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme bereit. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan Nr. 39b berücksichtigt. ƒ T 11 10 Rhein-Erft-Kreis, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim 17.08.2011 Für das Bebauungsplangebiet Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“, wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Notwendige wasserrechtliche Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt werden. Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung T 12 5 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 26.07.2011 „Im Planbereich verlaufen keine 110-kv-RWE- Entfällt. Hochspannungsleitungen. Planungen von 110kv-Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bzgl. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“ T 13 11 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln 17.08.2011 „Wie Ihnen bekannt ist, steht im Bereich des Plangebiets als Baugrund aufgeschütteter Boden an. Zur Vermeidung von Schäden, die eventuell infolge der Nichtbeachtung der anstehenden Baugrundverhältnisse auftreten können, sind bei der Verplanung daher folgende Gegebenheiten zu beachten: Aufgeschütteter Boden macht wegen seiner stark wechselnden Zusammensetzung besondere Überlegungen und ggf. Untersuchungen bei der Wahl der Gründung erforderlich. Die Gründung der einzelnen Bauwerke muss der jeweils festgestellten Tragfähigkeit des Bodens angepasst werden. Bei der Nutzung und Bebauung des Kippenbereichs sind zudem gleichmäßige Bodensenkungen zu berücksichtigen, die infolge der Setzungen des aufgeschütteten Bodens auftreten können. Um Bauwerksschäden aus der hieraus resultierenden Verankerung der Gebäude gegeneinander zu verhindern, sind Gebäudeteile mit unterschiedlicher Grundtiefe oder erheblich unterschiedlicher Auflast durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. Mögliche Verbiegungen der Baukörper sind mit entsprechenden Bewehrungen zu begegnen. Zur Vermeidung von Schaden auslösenden Setzungen durch konzentrierte Versickerungen müs- 14 Beschlussvorschlag Entfällt. Die Anregungen beziehen sich auf die Umset- Der Anregung wird zung der verbindlichen Bauleitplanung. Im Be- gefolgt. bauungsplan Nr. 39bwird das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als Fläche, unter der der Bergbau umgeht, gekennzeichnet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen ist. Dieser Hinweis wird – wie in der Stellungnahme der RWE Power AG gewünscht – um die Notwendigkeit, die genannten (Rechts-) Vorschriften zu beachten, ergänzt. Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag sen Versickerungsanlagen auf Kippenböden einen Mindestabstand von 20 m zu allen Bauwerken aufweisen. Wir bitten daher, folgende textliche Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil des Bebauungsplans aufzunehmen: 17.08.2011 T 13 11 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln T 14 3 Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 20.07.2011 44137 Dortmund T 15 13 Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf (Zum Bebauungsplan Nr. 39b) 18.08.2011 ƒ Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden liegt wegen der stark wechselnden Zusammensetzung des Bodenmaterials die geotechnische Kategorie 3 für schwierige Baugrundverhältnisse nach DIN 4020 vor. Darum ist durch gezielte Untersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die ausreichende Tragfähigkeit des Bodens nachzuweisen. Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlicher Auflast sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. ƒ Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweis im Erdund Grundbau“, der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ und die Bestimmungen des Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen zu beachten.“ „Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen, aus unserer Sicht, keine Bedenken.“ „Die Prüfung, ob und in welchem Umfang militäri- Entfällt. sche Belange durch die von Ihnen mit Bezugsschreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, konnte leider bislang nicht abgeschlossen wer- Entfällt. Entfällt. 15 Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt T 15 13 T 15 13 Angeschriebene Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf (Zum Bebauungsplan Nr. 39b) Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf (Zum Bebauungsplan Nr. 39b) Datum 06.10.2011 06.10.2011 Inhalt den. Ich werde daher nicht fristgerecht zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen können. Ich bitte daher um Terminverlängerung bis zum 16.09.2011. Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese werde ich zu gegebener Zeit begründen.“ „Es ist geplant, eine Fläche als „Industriegebiet“ auszuweisen. Das Maß der baulichen Nutzung wird im Industriegebiet grundsätzlich mit 80 m über NHN festgesetzt. Gemäß meinen Kartenunterlagen ist in dem Plangebiet eine Grundhöhe von 58 – 60 m über Nn anzunehmen. Dieses berücksichtigt, könnten bauliche Anlage grundsätzlich eine Höhe von 20 – 22 m über Grunderreichen. In dem Punkt 5.2 der Begründung zum Bebauungsplan werden jedoch „Ausnahmen für dem Betrieb unmittelbar zugeordnete und untergeordnete Windenergieanlagen, Schornsteine, Dampferzeuger, Kühltürme und Silos sowie für Anlagen zur Luftreinigung und Untergeordnete Dachaufbauten deren Errichtung auf dem Gelände innerhalb der festgesetzten Höhe technisch nicht möglich ist“ und für Krananlagen zugelassen. Diesbezüglich ist jedoch keine Höhenbeschränkung festgesetzt. 16 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Im Bebauungsplan Nr. 39b ist die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen mit 80,00 m über NHN festgesetzt. Dies entspricht einer durchschnittlichen baulichen Höhe von etwa 20,00 m, bezogen auf das aktuelle Geländeniveau. Die Anregung wird im Bebauungsplan Nr. 39b durch ergänzenden Hinweis berücksichtigt. Der bereits im Bebauungsplan enthaltene Hinweis unter 5.1 „Luftverkehr“ wird wie folgt ergänzt: „Bauvorhaben, d. h. Gebäude, Gebäudeteile, sonstige geplante bauliche Anlagen, untergeordnete Gebäudeteile oder Aufbauten wie z. B. Antennenanlagen, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen, sind zwingend mit der Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 45 in Es kann meinerseits somit nicht ausgeschlossen 40470 Düsseldorf (militärische Luftfahrtbehörwerden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige de) abzustimmen. Ggf. ist eine Kennzeichnung bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ als Luftfahrthindernis erforderlich.“ oder Aufbauten wie z. B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zu- Die Stadt Bedburg wird außerdem die Verpflichsammen eine Höhe von 20 m über Grund über- tung zur Abstimmung von Bauvorhaben, die einzeln oder zusammen eine Höhe von mehr steigen. als 20,00 m über natürlich anstehendem GeSollte dies der Fall sein, so bitte ich in jedem ländeniveau erreichen, mit der WehrbereichsEinzelfall, in dem bauliche Anlagen, Gebäude, verwaltung West in den bauordnungsrechtliGebäudeteile, „untergeordnete Gebäudeteile“ chen Genehmigungen für Vorhaben innerhalb oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen ge- des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauplant werden, eine erneute Abstimmung mit mir ungsplans Nr. 39b vermerken. Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 17 Beschlussvorschlag u.a. als militärische Luftfahrtbehörde durchzuführen. Auf die sich möglicherweise ergebende Problematik hinsichtlich des militärischen Luftverkehrs (z. B. § 18a LuftVG) weise ich in diesem Zusammenhang bereits jetzt besonders hin.“ T 16 14 Zweckverband Naturpark Rheinland, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 23.08.2011 „Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis seines „Maßnahmenplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ und der ihm übertragenen Angaben zu den o. g. Änderungen des Flächennutzungsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Mühlenerft“ in Bedburg wir folgt Stellung: Der Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung von Gewerbefläche in Vorrangflächen für den Hochwasserschutz nahe des Gewerbegebiets „Otto-Hahn-Straße“. Das Gebiet, welches ersatzweise für eine Erweiterung des Industrieparks Mühlenwerft vorgesehen ist, wird der allgemeinen Wanderzone zugeordnet und grenzt im Osten direkt an die als Siedlungszone ausgewiesenen gewerblich genutzte Fläche des Industrieparks (s. Maßnahmenplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Das Plangebiet gehört zu den Ausläufern der Braunkohle-Villen und bildet einen Landschaftsraum im Naturpark, der durch das Eingreifen des Menschen die größte Umgestaltung erfahren hat. Nach Abschluss der Rekultivierung zeigt sich hier nun eine neue Kulturlandschaft. Ein vordringliches Anliegen des Naturparks ist auf eine nachhaltige Pflege der rekultivierten Fläche zu achten und die Entwicklung einer landschaftlich vielfältigen, ökologisch intakten Folgelandschaft zu för- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Am westlichen und nördlichen Plangebietsrand sehen die 44. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 39b eine rund 50 m breite „Pufferzone“ zwischen den zukünftigen gewerblichen Bauflächen und angrenzenden Freiflächen Richtung Mühlenerft vor. Im Bebauungsplan Nr. 39b werden hier Flächen für die Forstwirtschaft festgesetzt, in denen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ein gestufter Waldsaum anzupflanzen ist. Die Anpflanzung stellt in der geplanten Breite einerseits eine ökologische Aufwertung der aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 3,2 ha dar. Andererseits dient der anzupflanzende Waldsaum der (optischen) Abschirmung des Industrieparks gegenüber angrenzenden Freiflächen, so dass der seitens Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung dern. Unmittelbar angrenzend an die Planfläche liegt das Naturschutzgebiet „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ sowie die schutzwürdigen Biotope „Kasterer See“ und „Kasterer Mühlenerft“. Der Kasterer See als nährstoffreicher Flachwasserbereich mit jungen Weiden- und Ufergehölzen bildet einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Wasservögel, doch auch der Auenbereich an der Mühlenwerft gilt als schützenswert. Zudem stellen diese Gebiete ein bedeutendes Naherholungsgebiet, vor allem für die Bewohner der Städte Bedburg und Kaster, dar. Der Zweckverband fürchtet eine negative Auswirkung durch Lärm auf diese bedeutungsvollen Flächen und einen Verlust des Landschaftsbildes. Die nördlich an das bestehende Gewerbe im Industriepark Mühlenerft angrenzenden Flächen ziehen aus Sicht des Naturparks einen geringen Eingriff in die Landschaft mit sich als die vorgesehene Erweiterungsflächen im Westen. Im Berweich der Robert-Bosch-Straße sind offensichtoich noch Flächenpotenziale vorhanden. des Zweckverbandes Naturpark Rheinland befürchtete Eingriff in das Landschaftsbild deutlich minimiert wird. Der Naturpark Rheinland hält der Geltendmachung von Planungsnachteilen durch die Eigentümer den Schutz von Natur, Landschaft und Erholungsbereich entgegen und spricht sich 18 Beschlussvorschlag Die Entfernung zwischen gewerblichen Bauflächen und Mühlenerft beträgt im Nordwesten mind. 70 m und liegt in den übrigen Bereichen zwischen 90 m und 130 m. Nach Auffassung der Verwaltung ergibt sich durch den anzupflanzenden Waldsaum (M1) eine ausreichend breite Pufferzone zwischen Siedlungsflächen und Erholungsraum und der Auenbereich der Mühlenerft selbst wird nicht unmittelbar von der Bauleitplanung betroffen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Flora und Fauna, z. B. durch Lärmemissionen aus dem geplanten Baugebiet, sowie der Erholungsfunktion wird - aufgrund der großen Abstände und der festgesetzten Randeingrünung am westlichen und nördlichen Plangebietsrand - seitens der Verwaltung nicht gesehen. Nördlich des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 39a, 1. Änderung, befinden sich Grün- und Waldflächen mit der Mühlenerft. Etwa 300 m von dem Bebauungsplangebiet Nr. 39a entfernt verläuft die Grenze zum Stadtgebiet Grevenbroich. Die Flächen nördlich der Robert-Bosch-Straße sind bereits überplant und veräußert. Hier hat sich ein Unternehmen angesiedelt, welches die Flächen kurzfristig zur Betriebserweiterung benötigt. Diese Flächen stehen daher nicht zu Verfügung. Da eine Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen, über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39a, 1. Änderung in nördliche Richtung hinaus gehend, nicht den Zielen der Der Anregung, auf die Ausweisung gewerblicher Bauflächen nordwestlich Bebauungsplan Nr. 39b „Industriepark Mühlenerft“ der Stadt Bedburg – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ID. Nr. ID. Nr. Stadt Angeschriebene Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung daher gegen die Erweiterungsflächen nordwest- Stadt Bedburg entsprechen würde kann - unter lich des Industriegebiets Mühlenerft im Außenbe- Berücksichtigung der zugunsten des Hochwasserschutzes wegfallenden Gewerbefläche Ottoreich aus.“ Hahn-Str. - nicht auf die westliche Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft verzichtet werden. T = Träger öffentlicher Belange, Behörde Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind keine Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Bedburg, den 20.01.2012 19 Beschlussvorschlag des bestehenden Industrieparks Mühlenerft zu verzichten, wird nicht gefolgt.