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Vorlage (4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Vorlage (4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.11.2011 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-88/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 Gemeinderat am 08.12.2011 - öffentlich - 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Begründung: Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Friedhofswesen und Leichenhallen für das Jahr 2012 (Vorlage V-83/2011) ergeben sich neue Gebührensätze. Bei Beibestattungen in vorhandenen Grabstätten werden die Gebühren für die Verlängerung der Grabnutzungsrechte seit der Einführung des NKF 2008 immer entsprechend dem Verlängerungszeitraum nach vollen Monaten und nicht wie vorher üblich, nach vollen Jahren, berechnet. Die Berechnung ist dadurch genauer und für den Gebührenzahler gerechter (nach der vorherigen Methode wurden z.B. für eine Verlängerung von 13 Monaten Gebühren in der gleichen Höhe veranlagt wie bei einer Verlängerung von 24 Monaten, nämlich jeweils für 2 Jahre) In § 5 Absatz 4 der Gebührensatzung wird daher die Formulierung „nach vollen Jahren“ durch die Formulierung „nach vollen Monaten“ ersetzt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: