Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.11.2011
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-88/2011
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011
Gemeinderat am 08.12.2011
- öffentlich -
4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das
Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Begründung:
Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Friedhofswesen und Leichenhallen für
das Jahr 2012 (Vorlage V-83/2011) ergeben sich neue Gebührensätze.
Bei Beibestattungen in vorhandenen Grabstätten werden die Gebühren für die
Verlängerung der Grabnutzungsrechte seit der Einführung des NKF 2008 immer
entsprechend dem Verlängerungszeitraum nach vollen Monaten und nicht wie vorher
üblich, nach vollen Jahren, berechnet. Die Berechnung ist dadurch genauer und für
den Gebührenzahler gerechter (nach der vorherigen Methode wurden z.B. für eine
Verlängerung von 13 Monaten Gebühren in der gleichen Höhe veranlagt wie bei
einer Verlängerung von 24 Monaten, nämlich jeweils für 2 Jahre)
In § 5 Absatz 4 der Gebührensatzung wird daher die Formulierung „nach vollen
Jahren“ durch die Formulierung „nach vollen Monaten“ ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 4. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 14.11.2007 zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: