Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
186 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
20.11.12, 13:02
Aktualisiert
20.11.12, 13:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 13.11.2012
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Kreuzau, den 13.11.2012
Tagungsort:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Ackers, Heinz Albert
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar,
vertritt Heidbüchel, Rolf
4. Böcking, Paul
5. Boos, Thorsten
6. Braks, Egbert
7. Eßer, Ingo
8. Hohn, Astrid
9. Jansen, Wilfried, vertritt
Schnitzler, Ludwig
10. Kaptain, Johannes,
vertritt Servatius, Stephan
11. Dr. Kranke, Heinrich
12. Macherey, Peter
13. Schnitzler, Josef
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Manfred
16. Weiler, Martin
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
GVD Stolz,
GOVR Schmühl,
VwfW Wolfram
VA Gottstein,
VwfA Becker,
GA Linden.
c) als Gast zu TOP 11:
Dipl.-Ing. Gerhardt vom
Ingenieurbüro Nork und Berger
Es fehlen entschuldigt:
Burmester, Wolfgang
Heidbüchel, Rolf
Schnitzler, Ludwig
Servatius, Stephan
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:25 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
TOP 11 vor TOP 10 zu beraten.
Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder
einverstanden. Weitere Änderungs- oder
Ergänzungswünsche werden nicht gestellt.
Anmerkung:
Der Übersichtlichkeit halber wird das
Protokoll entsprechend der Einladung der
Tagesordnung geführt.
.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
2.2
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier: Weitere Vorgehensweise
3.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
4.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen
entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 57/2012
5.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr.
F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung
6.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012
7.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung
8.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012
9.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung
10.
Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 60/2012
-311.
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 61/2012
12.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
13.
Mitteilungen
14.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
14.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
15.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Es liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor.
Seitens der Verwaltung teilt Herr Schmühl Folgendes mündlich mit:
1.1
Vorgesehener Ausbau eines Teilbereiches der L 249 in Kreuzau
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass die
vorgesehene Maßnahme nun doch nicht in 2013 realisiert wird. Weitere Aussagen über einen
späteren konkreten Baubeginn können derzeit nicht getroffen werden.
1.2
Sanierung der Teichbrücke in Schneidhausen
Der Kreis Düren hat mitgeteilt, dass die Sanierung der in der Straßenbaulastträgerschaft des
Kreises Düren stehenden Teichbrücke in Schneidhausen wegen anderer Prioritäten nicht in 2013,
sondern voraussichtlich in 2014 erfolgt.
Bezüglich der Planung der K 29 n wird zurzeit
Umweltverträglichkeitsstudie erstellt.
1.3
seitens des Kreises Düren eine
Rurufer-Radweg in Schlagstein
Nach Mitteilung des Kreises Düren ist noch in 2012 vorgesehen, den Rurufer-Radweg im Bereich
von der Rurbrücke Schlagstein bis zur Fußgängerbrücke in Schlagstein zu asphaltieren. Ein
entsprechender Auftrag ist erteilt worden.
1.4
Absturzsicherung am Radweg Drove-Kreuzau entlang der L 249
MdL Rolf Seel hat den Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung VilleEifel, mit dem Hinweis auf die Gefahrengesichtspunkte durch die fehlende Absturzsicherung an
dem o. a. Radweg angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Eine schriftliche Antwort liegt
noch nicht vor. Seitens der Verwaltung erübrigt sich ein entsprechendes zusätzliches Schreiben.
Die Ausschussmitglieder nehmen die vorstehenden Mitteilungen zur Kenntnis.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Die Allgemeinen Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
2.2
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier: Weitere Vorgehensweise
Ergänzende Ausführungen zu den Aufstellungsbeschlüssen erfolgen bei TOP 4 (6 + 8).
Die Ausschussmitglieder nehmen die vorstehende Sachstandsinformation zur Kenntnis.
-5-
3.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
Herr Schmühl trägt den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan im Vergleich mit den beantragten
Änderungen vor.
Nach Auffassung des Ausschussvorsitzenden sollte planungsrechtlich vermieden werden, im
Bereich zwischen der Straße „Friedenau“ und der überbaubare Fläche Garagen zu bauen. Die
Anlegung von Stellplätzen sollte aber zulässig sein (WA 5-Gebiet).
Ausschussmitglied Böcking hält auch Stellplätze im vorgenannten Bereich im Hinblick auf die stark
befahrene K 29 beim Verlassen der Stellplätze für bedenklich.
Herr Schmühl weist darauf hin, dass Stellplätze, die im WA 5-Gebiet zur Heinrich-Dohmen-Straße
hin gebaut würden, das Verkehrsaufkommen innerhalb des Wohnbereichs zusätzlich erhöhen
würden. Zudem sei eine Zu- und Abfahrt an der Straße „Friedenau“ gut einsehbar und aus
verkehrlicher Sicht unbedenklich.
Ausschussmitglied Kaptain spricht sich ebenfalls für die Zulässigkeit von Stellplätzen entlang der
Straße „Friedenau“ aus und fügt hinzu, dass die vorhandenen abgesenkten Bordsteine entlang
der Straße ohne die Anlegung von Stellplätzen zum kurzzeitigen Parken einladen könnten und
somit die ohnehin nicht besonders breite Kreisstraße zusätzlich eingeengt würde.
Ausschussmitglied Boos hält die Änderung von den bisher zulässigen Doppelhaushälften direkt zu
vier Achtfamilien-Mietwohnobjekten für sehr weitreichend (WA 5-Gebiet).
Ausschussmitglied Eßer kann dem Antrag aus Sicht des Vorhabenträgers zwar grundsätzlich
folgen und hält die vorgesehenen Änderungen auch städtebaulich für gerade noch vertretbar.
Noch weitergehende zukünftige eventuell geplante Änderungen seien aber für ihn
ausgeschlossen, da dann der Ursprungscharakter des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes
mit den auch gewollten Einfamilienhäusern darin verloren ginge.
Nach weiterer Beratung verweist der Ausschuss den TOP auf Vorschlag von Ausschussmitglied
Eßer einvernehmlich zur weiteren Beratung in die Fraktionen.
Beratungsergebnis:
4.
Ohne Abstimmung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim,
„Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 57/2012
In Ergänzung zu der Sachstandsinformation zu TOP 2.2 teilt Herr Schmühl zu den folgenden
Tagesordnungspunkten 4, 6 und 8 mit jeweiliger Veränderungssperre mit, dass mit den
Aufstellungsbeschlüssen die Verfahren eingeleitet werden und konkrete Festsetzungen später in
weiteren Verfahrensschritten durch Ratsbeschlüsse getroffen werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang
Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-6-
5.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans
Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim,
„Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB
eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 58/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-78.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
9.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 59/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 60/2012
Herr Wolfram trägt die derzeitige Entwässerungssituation im Ortsteil Bergheim sowie das
Erfordernis des Entlastungskanals anhand eines Planes ausführlich vor.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39,
Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher
Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird
zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-811.
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 61/2012
Herr Gerhardt erläutert den vorgesehenen Stauraumkanal anhand eines Planes und beantwortet
ergänzende Fragen eingehend.
Herr Schmühl teilt noch mit, dass mit der Durchführung der Maßnahmen bei TOP 10 und 11 keine
Abwassergebührenerhöhung verbunden sein wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab
der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An
der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
12.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.
B. Nichtöffentliche Sitzung