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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
186 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
20.11.12, 13:02
Aktualisiert
20.11.12, 13:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 13.11.2012 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Kreuzau, den 13.11.2012 Tagungsort: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Ackers, Heinz Albert 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt Heidbüchel, Rolf 4. Böcking, Paul 5. Boos, Thorsten 6. Braks, Egbert 7. Eßer, Ingo 8. Hohn, Astrid 9. Jansen, Wilfried, vertritt Schnitzler, Ludwig 10. Kaptain, Johannes, vertritt Servatius, Stephan 11. Dr. Kranke, Heinrich 12. Macherey, Peter 13. Schnitzler, Josef 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Manfred 16. Weiler, Martin 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. GVD Stolz, GOVR Schmühl, VwfW Wolfram VA Gottstein, VwfA Becker, GA Linden. c) als Gast zu TOP 11: Dipl.-Ing. Gerhardt vom Ingenieurbüro Nork und Berger Es fehlen entschuldigt: Burmester, Wolfgang Heidbüchel, Rolf Schnitzler, Ludwig Servatius, Stephan Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:25 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, TOP 11 vor TOP 10 zu beraten. Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden. Weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden nicht gestellt. Anmerkung: Der Übersichtlichkeit halber wird das Protokoll entsprechend der Einladung der Tagesordnung geführt. . -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 2.2 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Weitere Vorgehensweise 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 57/2012 5. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 7. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung 8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 9. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung 10. Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 60/2012 -311. Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 61/2012 12. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 13. Mitteilungen 14. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 14.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 15. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Es liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor. Seitens der Verwaltung teilt Herr Schmühl Folgendes mündlich mit: 1.1 Vorgesehener Ausbau eines Teilbereiches der L 249 in Kreuzau Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass die vorgesehene Maßnahme nun doch nicht in 2013 realisiert wird. Weitere Aussagen über einen späteren konkreten Baubeginn können derzeit nicht getroffen werden. 1.2 Sanierung der Teichbrücke in Schneidhausen Der Kreis Düren hat mitgeteilt, dass die Sanierung der in der Straßenbaulastträgerschaft des Kreises Düren stehenden Teichbrücke in Schneidhausen wegen anderer Prioritäten nicht in 2013, sondern voraussichtlich in 2014 erfolgt. Bezüglich der Planung der K 29 n wird zurzeit Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. 1.3 seitens des Kreises Düren eine Rurufer-Radweg in Schlagstein Nach Mitteilung des Kreises Düren ist noch in 2012 vorgesehen, den Rurufer-Radweg im Bereich von der Rurbrücke Schlagstein bis zur Fußgängerbrücke in Schlagstein zu asphaltieren. Ein entsprechender Auftrag ist erteilt worden. 1.4 Absturzsicherung am Radweg Drove-Kreuzau entlang der L 249 MdL Rolf Seel hat den Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung VilleEifel, mit dem Hinweis auf die Gefahrengesichtspunkte durch die fehlende Absturzsicherung an dem o. a. Radweg angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Eine schriftliche Antwort liegt noch nicht vor. Seitens der Verwaltung erübrigt sich ein entsprechendes zusätzliches Schreiben. Die Ausschussmitglieder nehmen die vorstehenden Mitteilungen zur Kenntnis. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Allgemeinen Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 2.2 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Weitere Vorgehensweise Ergänzende Ausführungen zu den Aufstellungsbeschlüssen erfolgen bei TOP 4 (6 + 8). Die Ausschussmitglieder nehmen die vorstehende Sachstandsinformation zur Kenntnis. -5- 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 Herr Schmühl trägt den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan im Vergleich mit den beantragten Änderungen vor. Nach Auffassung des Ausschussvorsitzenden sollte planungsrechtlich vermieden werden, im Bereich zwischen der Straße „Friedenau“ und der überbaubare Fläche Garagen zu bauen. Die Anlegung von Stellplätzen sollte aber zulässig sein (WA 5-Gebiet). Ausschussmitglied Böcking hält auch Stellplätze im vorgenannten Bereich im Hinblick auf die stark befahrene K 29 beim Verlassen der Stellplätze für bedenklich. Herr Schmühl weist darauf hin, dass Stellplätze, die im WA 5-Gebiet zur Heinrich-Dohmen-Straße hin gebaut würden, das Verkehrsaufkommen innerhalb des Wohnbereichs zusätzlich erhöhen würden. Zudem sei eine Zu- und Abfahrt an der Straße „Friedenau“ gut einsehbar und aus verkehrlicher Sicht unbedenklich. Ausschussmitglied Kaptain spricht sich ebenfalls für die Zulässigkeit von Stellplätzen entlang der Straße „Friedenau“ aus und fügt hinzu, dass die vorhandenen abgesenkten Bordsteine entlang der Straße ohne die Anlegung von Stellplätzen zum kurzzeitigen Parken einladen könnten und somit die ohnehin nicht besonders breite Kreisstraße zusätzlich eingeengt würde. Ausschussmitglied Boos hält die Änderung von den bisher zulässigen Doppelhaushälften direkt zu vier Achtfamilien-Mietwohnobjekten für sehr weitreichend (WA 5-Gebiet). Ausschussmitglied Eßer kann dem Antrag aus Sicht des Vorhabenträgers zwar grundsätzlich folgen und hält die vorgesehenen Änderungen auch städtebaulich für gerade noch vertretbar. Noch weitergehende zukünftige eventuell geplante Änderungen seien aber für ihn ausgeschlossen, da dann der Ursprungscharakter des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes mit den auch gewollten Einfamilienhäusern darin verloren ginge. Nach weiterer Beratung verweist der Ausschuss den TOP auf Vorschlag von Ausschussmitglied Eßer einvernehmlich zur weiteren Beratung in die Fraktionen. Beratungsergebnis: 4. Ohne Abstimmung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 57/2012 In Ergänzung zu der Sachstandsinformation zu TOP 2.2 teilt Herr Schmühl zu den folgenden Tagesordnungspunkten 4, 6 und 8 mit jeweiliger Veränderungssperre mit, dass mit den Aufstellungsbeschlüssen die Verfahren eingeleitet werden und konkrete Festsetzungen später in weiteren Verfahrensschritten durch Ratsbeschlüsse getroffen werden können. Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -6- 5. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 58/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -78. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 9. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 59/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 10. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 60/2012 Herr Wolfram trägt die derzeitige Entwässerungssituation im Ortsteil Bergheim sowie das Erfordernis des Entlastungskanals anhand eines Planes ausführlich vor. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39, Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -811. Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 61/2012 Herr Gerhardt erläutert den vorgesehenen Stauraumkanal anhand eines Planes und beantwortet ergänzende Fragen eingehend. Herr Schmühl teilt noch mit, dass mit der Durchführung der Maßnahmen bei TOP 10 und 11 keine Abwassergebührenerhöhung verbunden sein wird. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 12. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen Es werden keine Anfragen gestellt. B. Nichtöffentliche Sitzung