Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
10.04.12, 15:48
Aktualisiert
17.04.12, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.02.2012
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-16/2012
Vorlage
für den
Gemeinderat am 19.04.2012
- öffentlich -
Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom
Haushaltsjahr 2011 in das Haushaltsjahr 2012 gem. § 22 GemHVO
Begründung:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit
den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO).
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 2 GembHVO).
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragung mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des
Folgesjahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 GembHVO).
Anliegend wird Ihnen eine entsprechende Übersicht (Anlage) der Übertragungen vom
Haushalt 2011 nach 2012 zur Kenntnis gegeben.
Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die
Ergebnisrechnung (Aufwendungen) mit insgesamt
62.369,57 €
und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
1.214.118,04 €.
Die Differenz zwischen Aufwendungen und Auszahlungen
resultiert aus der Tatsache, dass für die Aufwendungen Rückstellungen gebildet wurden und
somit die Ergebnisrechnung nicht belasten.
Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die
Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
1.056.177,60 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt die vorliegende Übersicht der Übertragungen, der
Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen einschl. der Erläuterung der Auswirkung
auf den Eregbnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2012 zur Kenntnis (§ 22
Abs. 4 GemHVO).