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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
225 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
10.12.12, 13:03
Aktualisiert
10.12.12, 13:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.2012 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ramm, Walter 2. Braks, Egbert 3. Breuer, Adolf 4. Burmester, Wolfgang 5. Eßer, Ingo 6. Heidbüchel, Rolf 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kaptain, Johannes 10. Lüttgen, Wolfgang 11. Meier, Helga 12. Prof. Dr. Meurer, Erik 13. Schmitz, Hermann-Josef 14. Schnitzler, Josef 15. Schröder, Josef 16. Seel, Rolf, MdL 17. Stoffels, Manfred 18. Tesch, Michael 19. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. VfW Drewes-Janssen Kreuzau, den 27.11.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Ramm bittet um Absetzung des TOP 5.1 von der Tagesordnung, hiermit sind die Ausschussmitglieder einverstanden. Im Hinblick auf die vorgelegten Tischvorlagen schlägt BM Ramm vor, die Mitteilung zu den Strom-Konzessionsabgaben im nichtöffentlichen Teil sowie die Tischvorlage zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die freiwillige Feuerwehr unter TOP 16 behandeln zu können, die Anfragen würden sich dann auf TOP 17 verschieben. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Abfallgebühren für das Jahr 2013 1.2 Controlling in der Gemeinde Kreuzau 2. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Schulausschusses vom 05.11.2012, und zwar: 2.1 Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer Kletterwand in der Sporthalle Kreuzau Vorlage: 62/2012 3. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 12. Sitzung des Umweltausschusses vom 07.11.2012, und zwar: 3.1 Gemeindeeigener Waldbesitz; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Vorlage: 39/2012 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 17.Sitzung des Bauausschusses vom 13.11.2012, und zwar: 4.1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 4.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 57/2012 4.2.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung 4.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 4.3.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung -34.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 4.4.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung 4.5 Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 60/2012 4.6 Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 61/2012 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 5. Sitzung des Sozialausschusses vom 15.11.2012 und zwar: 5.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 Vorlage: 7/2012 1. Ergänzung 6. Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013 Vorlage: 53/2012 7. Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012 Vorlage: 70/2012 8. Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit; hier: Grundsatzbeschluss Vorlage: 66/2012 9. Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 69/2012 10. Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein; hier: Auswertung des Auswahlverfahrens Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung 11. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 12. Mitteilungen 12.1 Strom-Konzessionsabgaben: hier: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch eingetretene Konzessionsabgabefreiheit für Sondervertragskunden -413. Beratung und Beschlussvorschlag zu Auftragsvergaben, und zwar: 13.1 Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages zum 01.07.2013 Vorlage: 50/2012 14. Beratung und Beschlussvorschlag in Grundstücksangelegenheiten 14.1 Veräußerung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet D 15, Ortsteil Drove; hier: Änderung der Vergabekriterien Vorlage: 64/2012 14.2 Antrag auf Erwerb einer gemeindlichen Parkplatzfläche im Ortsteil Stockheim, "Mönchweg" Vorlage: 65/2012 14.3 Veräußerung des gemeindeeigenen Bauhofgrundstückes im Ortsteil Kreuzau, Am Kupferscheid Vorlage: 67/2012 14.4 Veräußerung Landhaus Welk Vorlage: 68/2012 15. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2012 und 31.12.2013 Vorlage: 45/2012 16. Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 72/2012 17. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Mündlich teilt Herr Schmühl mit, dass auf Rückfrage der Gemeinde beim Landesbetrieb Straßenbau mitgeteilt wurde, dass der Ausbau der L 249 (Dürener Straße) auf unbestimmte Zeit zurück gestellt ist, mit einem Baubeginn in 2013 ist nicht zu rechnen. 1.1 Abfallgebühren für das Jahr 2013 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 1.2 Controlling in der Gemeinde Kreuzau AM Prof. Meurer teilt mit, dass die FDP-Fraktion mit dem Ergebnis der Mitteilung nicht einverstanden sei. Kreuzau brauche ein Controlling, auch die Gemeindeprüfungsanstalt fordere im Prüfbericht ein Controlling/Berichtswesen. Bei der Einstellung von Herrn Althoff war vorgesehen, dass dieser auch das Controlling durchführte, wenn auch nur mit einem geringen Stellenanteil. Bedingt durch die Umstellung auf die neue Haushaltssystematik war es dem Vorgenannten jedoch bisher nicht möglich, dieser Aufgabe nachzukommen. Da die Umstellung aber nun vollzogen sei, müssten nun Zeitanteile frei sein, das Controlling zu übernehmen. Seines Erachtens müsste es organisatorisch möglich sein eine Entlastungskraft für Herrn Althoff in der Abteilung Finanzen einzusetzen, damit das Controlling endlich durchgeführt werden könne. Er plädiere für die Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. BM Ramm erwidert hierauf, dass nicht vergessen werden sollte, dass Kreuzau nach wie vor HSKKommune sei, die zwei ausgeschriebenen Stellen in der Abteilung 2.3.müssen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen und seien zwingend notwendig. Die Gemeinde dürfe nicht mehr ausgeben als unbedingt nötig sei, insoweit sei oberstes Ziel das Sparen, dies werde sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Im Hinblick auf die nicht vorhandenen Spielräume könnten aus seiner Sicht keine Ergebnisse vom Controller erarbeitet werden, die nicht bereits bekannt seien. Eine Kosten-Nutzenanalyse wäre insoweit negativ für die Gemeinde. AM Eßer teilt mit, dass er den Argumenten der beiden Vorredner etwas abgewinnen könne, bei HSK-Kommunen habe die Gemeinde das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand. Aus der vorliegenden Mitteilung wäre auch zu ersehen, dass bereits Controlling in Kreuzau betrieben würde. Auch gibt er zu bedenken, dass der Handlungsspielraum der Gemeinde durch ein eingesetztes Controlling nicht größer werde. Erst wenn Kreuzau einen ausgeglichenen Haushalt habe, wäre Controlling eine ernstzunehmende Option und sollte dann auch durchgeführt werden. AM Heidbüchel unterstützt die Aussagen von AM Prof. Meurer, auch er vertritt die Auffassung, dass das Controlling unbedingt zu den Aufgaben der Gemeinde gehöre. Aus seiner Sicht gäbe es genug Handlungsfelder für Controlling. Er sei nicht damit einverstanden, wie verfahren werden solle. BM Ramm erwidert, dass die Verwaltung die Aufgabe habe, den Rat zu entlasten. Seit vielen Jahren werde bereits der Weg des Sparens beschritten, er sehe nicht den Sinn der Installation eines Controllers in der Gemeinde Kreuzau zum jetzigen Zeitpunkt. AM Hohn unterstützt die Aussage von AM Prof. Meurer und AM Heidbüchel. Aus ihrer Sicht sei die Einsetzung eines Controllers ein Instrument für das Sparen. BM Ramm erläutert nochmals, dass sich durch die Einsetzung eines Controllers keine neuen Erkenntnisse ergeben werden. Bereits heute werde jede Möglichkeit des Sparens genutzt, nur das Unumgängliche würde geleistet. Aufgrund der Stelleneinsparungen und der vorhandenen Arbeit gäbe es keine personellen Spielräume in der Verwaltung mehr. AM Prof. Meurer teilt mit, dass die Politik keine Ziele vorgeben könne, auch hier sei er der Meinung, dass ein Controller eine Aufgabenkritik vornehmen müsse, es gäbe hier viele Arbeitsfelder. Frau Hohn vertritt die Auffassung, dass die Mitteilung als Vorlage zur Beratung gestellt werden sollte. AM Eßer trägt vor, dass es jeder Fraktion unbenommen bleibe, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den Antrag zu stellen, ein Controlling einzuführen bzw. einen Controller -6einzustellen. Aufgrund der gemachten Aussagen erläutert Herr Schmühl ausführlich, dass es keine personellen Möglichkeiten mit dem vorhandenen Personal gäbe, ein Controlling durchzuführen. Jedes Jahr werde dem Rat der Haushaltsplan nebst Begründung vorgelegt. Es sei selbstverständlich, dass jede Fachabteilung auf die vom Rat beschlossenen Haushaltsansätze achte. Desweiteren werden aus eigenem Antrieb alle Sparmöglichkeiten genutzt. Insoweit würde tatsächlich ein Controlling bei der Gemeindeverwaltung bereits heute betrieben. Für ihn stehe fest, dass die Einstellung eines Controllers keinen positiven Nutzen für die Gemeinde nach sich ziehen würde. 2. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Schulausschusses vom 05.11.2012, und zwar: 2.1 Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer Kletterwand in der Sporthalle Kreuzau Vorlage: 62/2012 Beschlussvorschlag: Der Rat unterstützt das Vorhaben des Gymnasiums Kreuzau und der übrigen Schulen des Schulzentrums Kreuzau, in der Sporthalle am Schulzentrum Kreuzau eine Kletterwand zu bauen. Die Maßnahme wird mit bis zu 5.545,50 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale unterstützt. Die Kletterwand wird nicht nur den Schulen zur Verfügung gestellt, sondern soll auch durch Sportvereine genutzt werden dürfen, wenn seitens der Übungsleiter entsprechende Qualifikationen nachgewiesen werden können. Der Einbau der Kletterwand wird durch die Verwaltung, Abteilung 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung begleitet. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 3. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 12. Sitzung des Umweltausschusses vom 07.11.2012, und zwar: 3.1 Gemeindeeigener Waldbesitz; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Vorlage: 39/2012 Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Kreuzau betrachtet ihren Gemeindewald als wirtschaftlich genutzten Erholungswald und lehnt einen Verkauf größerer zusammenhängender Flächen ab. Die Arrondierung des Gemeindewaldes über den Kauf oder den Tausch angrenzender Flächen zum Zwecke einer wirtschaftlicheren Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist anzustreben. Kleinere verstreut liegende Flächen können veräußert werden. Hierüber entscheidet in jedem Einzelfall der Rat. 2. Die Bewirtschaftung des Waldbesitzes erfolgt unter weitgehender Vermeidung von Kahlschlägen naturnah und sucht ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- zu Nadelholz zu -7erreichen. Durchforstungen der Teilflächen sind alle 6 – 10 Jahre vorzunehmen. Anfallendes Brennholz wird bevorzugt an Bürger der Gemeinde Kreuzau abgegeben. 3. Alle der Waldbewirtschaftung zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben werden im Forstwirtschaftsplan aufgeführt. Ziel ist eine zumindest ausgeglichene Kostenstelle im Haushaltsplan der Gemeinde Kreuzau. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 17.Sitzung des Bauausschusses vom 13.11.2012, und zwar: 4.1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 Herr Schmühl erläutert, dass nach den Beratungen im Bauausschuss ein Konsens bestand, dass man dem Bebauungsplan grundsätzlich zustimmen wolle. AM Eßer teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, es sei wichtig, dass die Grundzüge der ursprünglichen Planung beibehalten werden. Die vorgesehenen Änderungen werden städtebaulich für eine Verbesserung sorgen. Er beantragt, dass entlang der Straße „Friedenau“ nur Stellplätze errichtet werden dürfen und die Abstandsfläche von fünf Metern auf sechs Meter erweitert wird. Desweiteren soll die Baulinie mindestens drei Meter vom Mühlenteich entfernt bleiben. Abschließend trägt Herr Schmühl den erweiterten Beschlussvorschlag vor, mit den Ergänzungen sind die Anwesenden einverstanden. Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau „Friedenau“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass -die überbaubare Fläche entlang der Strasse Friedenau an von bisher 5 Meter auf 6Meter im WA 5-Gebiet zurück versetzt wird. -in den textlichen Fortsetzungen die Errichtung von Garagen/überdachten Stellplätzen entlang der Strasse Friedenau (WA 5) nicht zulässig ist. -der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grenze des Mühlenteiches im WA 8-Gebiet mindestens 3 Meter beträgt. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 4.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 57/2012 BM Ramm fragt an, ob die Tagesordnungspunkte 4.2 bis 4.41 im Block abgestimmt werden können. Hiergegen werden keine Einwändungen erhoben. Auf Anfrage trägt Herr Schmühl vor, dass auf der Fläche in Richtung Ginnick maximal drei Windräder, auf der Fläche in Richtung -8Nideggen möglicherweise sieben Windräder aufgestellt werden können. Er stellt des weiteren fest, dass die Plangebiete mit den Veränderungssperren abgesichert werden sollen. Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 4.2.1 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 4.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 4.3.1 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 58/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -94.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 4.4.1 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 59/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 4.5 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 60/2012 AM Heidbüchel trägt vor, dass er mit den Anliegern gesprochen habe. Fakt sei, dass im Jahre 2001 die Straße durch den Kreis instand gesetzt wurde. Seit diesem Zeitpunkt gebe es die Probleme. Er fragt an, wie es zu dieser negativen Veränderung gekommen sei, wer hier Schuld habe und falls die Schuldfrage beantwortet werden könne, sollte derjenige auch die vorgesehenen Maßnahmen bezahlen. Ferner sollten die Gewährleistungsverpflichtungen überprüft werden. Er sei für ihn unverständlich, warum nach rund zehn Jahren der Sanierung der Straße nunmehr der Kanal erweitert werden müsse. GOVR Schmühl erläutert, dass sowohl keine Bau- als auch keine Gewährleistungsmängel vorliegen. Die im Jahre 2001 durchgeführte Kanalsanierung erfolgte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Hier sei das Thema Starkregenereignis beim vorhandenen Mischsystem in Bergheim zu beachten. Erst seit den Starkregenereignissen der letzten fünf Jahre sei es hier zu Problemen gekommen. Aus diesem Grund musste eine Neuberechnung der Kanaldimension vorgenommen werden, das Ergebnis liegt als Vorlage nunmehr vor. Möglicherweise hätte im Jahre 2001 bei der durchgeführten Kanalsanierung eine komplette Überprüfung der damaligen Berechnung erfolgen können. Unstrittig sei, dass auch in Stockheim bei Starkregenereignissen die gleichen Probleme bestehen. Bei Starkregenereignissen reichen dann die vorhandenen Kanalleitungen nicht mehr aus, dies treffe eben insbesondere auf die Ortsteile Stockheim und Bergheim zu. Herr Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der Kreis als Straßenbaulastträger die Gemeinde hinsichtlich der Kanaldimensionierung zu fragen habe. Aus seiner Sicht läge ein Planungsfehler des Kreises vor. Herr Schmühl erläutert, dass ein Fehlverhalten des Kreises auszuschließen sei. Die versiegelte Fläche der K 29 sei definitiv nicht erweitert worden. Insoweit sei kein Fehler unterlaufen. Zudem - 10 sei das Kanalsystem Angelegenheit der Gemeinde Kreuzau. Im Jahre 2001 wurde die Dimensionierung der Kanalrohre von dreihundert auf vierhundert Millimeter vorgenommen. Wie bereits angeführt, hätte zum damaligen Zeitpunkt eine Neuberechnung für den gesamten Bereich vorgenommen werden können. Wenn dies ein Fehler gewesen sei, liege der bei der Gemeinde. Die Starkregenereignisse sind jedoch erst in den letzten vier bis fünf Jahren aufgetreten. Herr Heidbüchel erklärt abschließend, dass die SPD-Fraktion sich der Stimme enthalten werde. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39, Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 4.6 Einstimmig, bei 7 Enthaltungen Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 61/2012 Beschlussvorschlag: 1. Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 5. Sitzung des Sozialausschusses vom 15.11.2012 und zwar: 5.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 Vorlage: 7/2012 1. Ergänzung Beratungsergebnis: Zurückverwiesen - 11 6. Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband KreuzauNideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013 Vorlage: 53/2012 Beschlussvorschlag: Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2013 auf 12.600,00 € jährlich festgesetzt. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012 Vorlage: 70/2012 Beschlussvorschlag: Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.07.2012 auf vorläufig 7.690 € jährlich festgesetzt. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit; hier: Grundsatzbeschluss Vorlage: 66/2012 AM Eßer vertritt die Auffassung, dass dies ein wichtiger Beschluss auch im Hinblick auf die geplante Errichtung der Windräder sei. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, auch im Hinblick auf den breit gefassten Unternehmenszweck. Der Gesellschaftervertrag müsse aber noch ausführlich diskutiert werden, auch müssen die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Es sei wichtig, dass eine Einigung über das Beteiligungsgeflecht erzielt werden könne. Alle Rechte und Ansprüche sollten vor Abschluss eines Gesellschaftervertrages bekannt sein. Aus seiner Sicht sollte auch über die Benennung der Gesellschaft gesprochen werden. Desweiteren sei die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat noch festzulegen. AM Prof. Meurer trägt vor, dass er grundsätzlich keine Bedenken gegen die Gründung der Gesellschaft habe. Im Hinblick auf § 107 a GO müsse der Rat vorab über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements unterrichtet werden. Er bittet diesbezüglich den Beschlussvorschlag zu ergänzen. AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass zunächst die Aufgaben der zu gründenden Gesellschaft festgelegt werden sollten, danach könne über die personelle Ausstattung und die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat gesprochen werden. Das AM Iven äußert sich befremdlich über die umfangreiche Vorlage, die er erst vor 10 Tagen zugestellt bekommen habe. Er habe noch nicht die Zeit gefunden, sich eingehend mit der Angelegenheit zu befassen, insoweit werde er sich heute der Stimme enthalten. Herr Schmühl führt aus, dass alle Anwesenden die Vorlage zeitgleich bekommen haben. Eine umfassendere Vorlage mit Entwurf des Gesellschaftervertrages müsse noch erarbeitet werden und werde voraussichtlich in der übernächsten Sitzungsrunde vorgestellt. Sobald diese Vorlage gefertigt sei, werde eine umgehende Übersendung erfolgen. Er stellt fest, dass nicht bis zum Herbst 2013 gewartet werden könne. Mit der REA und der Rurenergie GmbH werde gesprochen. Damit die Angelegenheit ins Rollen kommt, sollte die Verwaltung eine Legitimation von Hauptausschuss und Rat erhalten. - 12 Frau Hohn teilt mit, dass sie grundsätzlich der Vorlage zustimmen könne. Herr Heidbüchel fragt an, ob die zukünftigen Aufgaben der Gesellschaft nicht auch durch die Wasserwerk Concordia GmbH durchgeführt werden könnten. Herr Schmühl erläutert, dass auch dieses Thema in der Verwaltung diskutiert worden sei. Hierzu müsse die Wasserwerk Concordia GmbH aber den Gesellschaftszweck ändern. Auch wegen der Gewinnbeteiligung war die Verwaltung der Auffassung, gemäß der Vorlage zu verfahren. AM Prof. Meurer führt zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen aus, dass hier noch die Kosten der Erarbeitung des Gesellschaftervertrages, die Notarkosten, die Kosten des Wirtschaftsprüfers hinzu zu rechnen seien. Herr Schmühl sagt eine entsprechenden Berücksichtigung zu. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Kreuzau mbH (GDK). Vor Gründung ist der Rat über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagement zu unterrichten. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten. Hierbei sind die Eckpunkte gemäß Sitzungsvorlage zu berücksichtigen. 3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Kreuzau über die neue Gesellschaft grundsätzlich an Windkraftanlagen beteiligen will. Beratungsergebnis: 9. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 69/2012 Beschlussvorschlag: „Der Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt. Die notwendigen finanziellen Mittel werden ab 2013 zur Verfügung gestellt.“ Beratungsergebnis: 10. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein; hier: Auswertung des Auswahlverfahrens Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung führt AM Eßer aus, dass dieser aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar sei, politisch aber nicht mitgetragen könne. Aus seiner Sicht könne es nicht Wille der Gemeinde sein, dass die Grundbedingungen für die Nutzung des Internets im Rurtal nicht erfüllt werden. Er bittet, einen entsprechenden Antrag auf Fördergelder zu stellen. Zudem gäbe es weitere technische Möglichkeiten die man auch noch prüfen sollte. Wie bereits angeführt, soll die Verwaltung einen entsprechenden Zuschussantrag stellen und Mittel für den Haushaltsplan 2013 einstellen, damit die angesprochenen Ortschaften am technischen Fortschritt teilnehmen können. Mit den bisherigen Anbietern sollte bezüglich der Preisgestaltung nochmals gesprochen werden. AM Winter sagt aus, dass der Beschlussvorschlag für ihn befremdlich sei. Die Internetverbindungen in der Rurschiene seien katastrophal, ansiedlungswillige Firmen haben sich daher gegen den Standort Obermaubach entschieden. Für eine positive Gemeindeentwicklung im Bereich des Rurtals sei eine verbesserte Internetverbindung unumgänglich. Dieser Meinung schließen sich die anwesenden Ausschussmitglieder an. BM Ramm formuliert nachfolgend einen - 13 neuen Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag: 1) Eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Internetversorgung auch in den Bereichen Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach wird als dringende Maßnahme der Grundversorgung angesehen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelzuschussantrag zu stellen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2013 einzuplanen. 3) Die Verwaltung prüft alternative technische (Teil-)lösungsmöglichkeiten. 4) Eine Auftragserteilung erfolgt erst nach erneuter Vorlage und nach Beratung und Beschlussfassung im Rat. Beratungsergebnis: 11. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen AM Heidbüchel fragt zum Sendemast des WDR in Winden, wie sich der Sachstand darstelle. Herr Schmühl teilt mit, dass der WDR zwischenzeitlich Stellung genommen habe und eine Kopie der Stellungnahme bereits Herrn Heidbüchel zugesandt wurde. Er sagt zu, nochmals eine Kopie Herrn Heidbüchel zu überlassen. B. Nichtöffentliche Sitzung