Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
225 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
10.12.12, 13:03
Aktualisiert
10.12.12, 13:03
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NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.11.2012
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ramm, Walter
2. Braks, Egbert
3. Breuer, Adolf
4. Burmester, Wolfgang
5. Eßer, Ingo
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kaptain, Johannes
10. Lüttgen, Wolfgang
11. Meier, Helga
12. Prof. Dr. Meurer, Erik
13. Schmitz, Hermann-Josef
14. Schnitzler, Josef
15. Schröder, Josef
16. Seel, Rolf, MdL
17. Stoffels, Manfred
18. Tesch, Michael
19. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. VfW Drewes-Janssen
Kreuzau, den 27.11.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
BM Ramm bittet um Absetzung des TOP 5.1
von der Tagesordnung, hiermit sind die
Ausschussmitglieder
einverstanden.
Im
Hinblick auf die vorgelegten Tischvorlagen
schlägt BM Ramm vor, die Mitteilung zu den
Strom-Konzessionsabgaben im nichtöffentlichen Teil sowie die Tischvorlage zur
Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die freiwillige Feuerwehr unter
TOP 16 behandeln zu können, die Anfragen
würden sich dann auf TOP 17 verschieben.
Hiermit
sind
die
anwesenden
Ausschussmitglieder einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Abfallgebühren für das Jahr 2013
1.2
Controlling in der Gemeinde Kreuzau
2.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 14. Sitzung des Schulausschusses vom 05.11.2012, und zwar:
2.1
Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer Kletterwand
in der Sporthalle Kreuzau
Vorlage: 62/2012
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 12. Sitzung des Umweltausschusses vom 07.11.2012, und zwar:
3.1
Gemeindeeigener Waldbesitz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Vorlage: 39/2012
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 17.Sitzung des Bauausschusses vom 13.11.2012, und zwar:
4.1
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
4.2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen
entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 57/2012
4.2.1
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr.
F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung
4.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012
4.3.1
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung
-34.4
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012
4.4.1
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung
4.5
Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 60/2012
4.6
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 61/2012
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 5. Sitzung des Sozialausschusses vom 15.11.2012 und zwar:
5.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
Vorlage: 7/2012 1. Ergänzung
6.
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen
(Gereonschule) ab dem 01.01.2013
Vorlage: 53/2012
7.
Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband
Sekundarschule ab dem 01.07.2012
Vorlage: 70/2012
8.
Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen
Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage: 66/2012
9.
Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
Vorlage: 69/2012
10.
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich
Obermaubach und Schlagstein;
hier: Auswertung des Auswahlverfahrens
Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung
11.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
12.
Mitteilungen
12.1
Strom-Konzessionsabgaben:
hier: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch eingetretene Konzessionsabgabefreiheit
für Sondervertragskunden
-413.
Beratung und Beschlussvorschlag zu Auftragsvergaben, und zwar:
13.1
Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages zum 01.07.2013
Vorlage: 50/2012
14.
Beratung und Beschlussvorschlag in Grundstücksangelegenheiten
14.1
Veräußerung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet D 15, Ortsteil Drove;
hier: Änderung der Vergabekriterien
Vorlage: 64/2012
14.2
Antrag auf Erwerb einer gemeindlichen Parkplatzfläche im Ortsteil Stockheim,
"Mönchweg"
Vorlage: 65/2012
14.3
Veräußerung des gemeindeeigenen Bauhofgrundstückes im Ortsteil Kreuzau,
Am Kupferscheid
Vorlage: 67/2012
14.4
Veräußerung Landhaus Welk
Vorlage: 68/2012
15.
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2012 und 31.12.2013
Vorlage: 45/2012
16.
Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau
Vorlage: 72/2012
17.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Mündlich teilt Herr Schmühl mit, dass auf Rückfrage der Gemeinde beim Landesbetrieb
Straßenbau mitgeteilt wurde, dass der Ausbau der L 249 (Dürener Straße) auf unbestimmte Zeit
zurück gestellt ist, mit einem Baubeginn in 2013 ist nicht zu rechnen.
1.1
Abfallgebühren für das Jahr 2013
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
1.2
Controlling in der Gemeinde Kreuzau
AM Prof. Meurer teilt mit, dass die FDP-Fraktion mit dem Ergebnis der Mitteilung nicht
einverstanden sei. Kreuzau brauche ein Controlling, auch die Gemeindeprüfungsanstalt fordere im
Prüfbericht ein Controlling/Berichtswesen. Bei der Einstellung von Herrn Althoff war vorgesehen,
dass dieser auch das Controlling durchführte, wenn auch nur mit einem geringen Stellenanteil.
Bedingt durch die Umstellung auf die neue Haushaltssystematik war es dem Vorgenannten jedoch
bisher nicht möglich, dieser Aufgabe nachzukommen. Da die Umstellung aber nun vollzogen sei,
müssten nun Zeitanteile frei sein, das Controlling zu übernehmen. Seines Erachtens müsste es
organisatorisch möglich sein eine Entlastungskraft für Herrn Althoff in der Abteilung Finanzen
einzusetzen, damit das Controlling endlich durchgeführt werden könne. Er plädiere für die
Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
BM Ramm erwidert hierauf, dass nicht vergessen werden sollte, dass Kreuzau nach wie vor HSKKommune sei, die zwei ausgeschriebenen Stellen in der Abteilung 2.3.müssen Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung wahrnehmen und seien zwingend notwendig. Die Gemeinde dürfe nicht
mehr ausgeben als unbedingt nötig sei, insoweit sei oberstes Ziel das Sparen, dies werde sich
auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Im Hinblick auf die nicht vorhandenen Spielräume
könnten aus seiner Sicht keine Ergebnisse vom Controller erarbeitet werden, die nicht bereits
bekannt seien. Eine Kosten-Nutzenanalyse wäre insoweit negativ für die Gemeinde.
AM Eßer teilt mit, dass er den Argumenten der beiden Vorredner etwas abgewinnen könne, bei
HSK-Kommunen habe die Gemeinde das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand. Aus der
vorliegenden Mitteilung wäre auch zu ersehen, dass bereits Controlling in Kreuzau betrieben
würde. Auch gibt er zu bedenken, dass der Handlungsspielraum der Gemeinde durch ein
eingesetztes Controlling nicht größer werde. Erst wenn Kreuzau einen ausgeglichenen Haushalt
habe, wäre Controlling eine ernstzunehmende Option und sollte dann auch durchgeführt werden.
AM Heidbüchel unterstützt die Aussagen von AM Prof. Meurer, auch er vertritt die Auffassung,
dass das Controlling unbedingt zu den Aufgaben der Gemeinde gehöre. Aus seiner Sicht gäbe es
genug Handlungsfelder für Controlling. Er sei nicht damit einverstanden, wie verfahren werden
solle.
BM Ramm erwidert, dass die Verwaltung die Aufgabe habe, den Rat zu entlasten. Seit vielen
Jahren werde bereits der Weg des Sparens beschritten, er sehe nicht den Sinn der Installation
eines Controllers in der Gemeinde Kreuzau zum jetzigen Zeitpunkt. AM Hohn unterstützt die
Aussage von AM Prof. Meurer und AM Heidbüchel. Aus ihrer Sicht sei die Einsetzung eines
Controllers ein Instrument für das Sparen.
BM Ramm erläutert nochmals, dass sich durch die Einsetzung eines Controllers keine neuen
Erkenntnisse ergeben werden. Bereits heute werde jede Möglichkeit des Sparens genutzt, nur das
Unumgängliche würde geleistet. Aufgrund der Stelleneinsparungen und der vorhandenen Arbeit
gäbe es keine personellen Spielräume in der Verwaltung mehr. AM Prof. Meurer teilt mit, dass die
Politik keine Ziele vorgeben könne, auch hier sei er der Meinung, dass ein Controller eine
Aufgabenkritik vornehmen müsse, es gäbe hier viele Arbeitsfelder.
Frau Hohn vertritt die Auffassung, dass die Mitteilung als Vorlage zur Beratung gestellt werden
sollte.
AM Eßer trägt vor, dass es jeder Fraktion unbenommen bleibe, im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen den Antrag zu stellen, ein Controlling einzuführen bzw. einen Controller
-6einzustellen.
Aufgrund der gemachten Aussagen erläutert Herr Schmühl ausführlich, dass es keine personellen
Möglichkeiten mit dem vorhandenen Personal gäbe, ein Controlling durchzuführen. Jedes Jahr
werde dem Rat der Haushaltsplan nebst Begründung vorgelegt. Es sei selbstverständlich, dass
jede Fachabteilung auf die vom Rat beschlossenen Haushaltsansätze achte. Desweiteren werden
aus eigenem Antrieb alle Sparmöglichkeiten genutzt. Insoweit würde tatsächlich ein Controlling bei
der Gemeindeverwaltung bereits heute betrieben. Für ihn stehe fest, dass die Einstellung eines
Controllers keinen positiven Nutzen für die Gemeinde nach sich ziehen würde.
2.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 14. Sitzung des Schulausschusses vom 05.11.2012, und zwar:
2.1
Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer
Kletterwand in der Sporthalle Kreuzau
Vorlage: 62/2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat unterstützt das Vorhaben des Gymnasiums Kreuzau und der übrigen Schulen des
Schulzentrums Kreuzau, in der Sporthalle am Schulzentrum Kreuzau eine Kletterwand zu bauen.
Die Maßnahme wird mit bis zu 5.545,50 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale unterstützt.
Die Kletterwand wird nicht nur den Schulen zur Verfügung gestellt, sondern soll auch durch
Sportvereine genutzt werden dürfen, wenn seitens der Übungsleiter entsprechende
Qualifikationen nachgewiesen werden können.
Der Einbau der Kletterwand wird durch die Verwaltung, Abteilung 2.1 - Bauleitplanung,
Wirtschaftsförderung begleitet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 12. Sitzung des Umweltausschusses vom 07.11.2012, und zwar:
3.1
Gemeindeeigener Waldbesitz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des
Gemeindewaldes
Vorlage: 39/2012
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Kreuzau betrachtet ihren Gemeindewald als wirtschaftlich genutzten
Erholungswald und lehnt einen Verkauf größerer zusammenhängender Flächen ab.
Die Arrondierung des Gemeindewaldes über den Kauf oder den Tausch angrenzender
Flächen zum Zwecke einer wirtschaftlicheren Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist
anzustreben. Kleinere verstreut liegende Flächen können veräußert werden. Hierüber
entscheidet in jedem Einzelfall der Rat.
2.
Die Bewirtschaftung des Waldbesitzes erfolgt unter weitgehender Vermeidung von
Kahlschlägen naturnah und sucht ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- zu Nadelholz zu
-7erreichen. Durchforstungen der Teilflächen sind alle 6 – 10 Jahre vorzunehmen.
Anfallendes Brennholz wird bevorzugt an Bürger der Gemeinde Kreuzau abgegeben.
3.
Alle der Waldbewirtschaftung zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben werden im
Forstwirtschaftsplan aufgeführt. Ziel ist eine zumindest ausgeglichene Kostenstelle im
Haushaltsplan der Gemeinde Kreuzau.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 17.Sitzung des Bauausschusses vom 13.11.2012, und zwar:
4.1
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
Herr Schmühl erläutert, dass nach den Beratungen im Bauausschuss ein Konsens bestand, dass
man dem Bebauungsplan grundsätzlich zustimmen wolle.
AM Eßer teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, es sei
wichtig, dass die Grundzüge der ursprünglichen Planung beibehalten werden. Die vorgesehenen
Änderungen werden städtebaulich für eine Verbesserung sorgen. Er beantragt, dass entlang der
Straße „Friedenau“ nur Stellplätze errichtet werden dürfen und die Abstandsfläche von fünf Metern
auf sechs Meter erweitert wird. Desweiteren soll die Baulinie mindestens drei Meter vom
Mühlenteich entfernt bleiben. Abschließend trägt Herr Schmühl den erweiterten
Beschlussvorschlag vor, mit den Ergänzungen sind die Anwesenden einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau „Friedenau“, 1. Änderung, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass
-die überbaubare Fläche entlang der Strasse Friedenau an von bisher 5 Meter auf 6Meter im WA
5-Gebiet zurück versetzt wird.
-in den textlichen Fortsetzungen die Errichtung von Garagen/überdachten Stellplätzen entlang der
Strasse Friedenau (WA 5) nicht zulässig ist.
-der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grenze des Mühlenteiches im WA 8-Gebiet
mindestens 3 Meter beträgt.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
4.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim,
„Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 57/2012
BM Ramm fragt an, ob die Tagesordnungspunkte 4.2 bis 4.41 im Block abgestimmt werden
können. Hiergegen werden keine Einwändungen erhoben. Auf Anfrage trägt Herr Schmühl vor,
dass auf der Fläche in Richtung Ginnick maximal drei Windräder, auf der Fläche in Richtung
-8Nideggen möglicherweise sieben Windräder aufgestellt werden können. Er stellt des weiteren fest,
dass die Plangebiete mit den Veränderungssperren abgesichert werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang
Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.2.1
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans
Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim,
„Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB
eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.3.1
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 58/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-94.4
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.4.1
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 59/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.5
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 60/2012
AM Heidbüchel trägt vor, dass er mit den Anliegern gesprochen habe. Fakt sei, dass im Jahre
2001 die Straße durch den Kreis instand gesetzt wurde. Seit diesem Zeitpunkt gebe es die
Probleme. Er fragt an, wie es zu dieser negativen Veränderung gekommen sei, wer hier Schuld
habe und falls die Schuldfrage beantwortet werden könne, sollte derjenige auch die vorgesehenen
Maßnahmen bezahlen. Ferner sollten die Gewährleistungsverpflichtungen überprüft werden. Er sei
für ihn unverständlich, warum nach rund zehn Jahren der Sanierung der Straße nunmehr der
Kanal erweitert werden müsse.
GOVR Schmühl erläutert, dass sowohl keine Bau- als auch keine Gewährleistungsmängel
vorliegen. Die im Jahre 2001 durchgeführte Kanalsanierung erfolgte aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen. Hier sei das Thema Starkregenereignis beim vorhandenen Mischsystem in
Bergheim zu beachten. Erst seit den Starkregenereignissen der letzten fünf Jahre sei es hier zu
Problemen gekommen. Aus diesem Grund musste eine Neuberechnung der Kanaldimension
vorgenommen werden, das Ergebnis liegt als Vorlage nunmehr vor. Möglicherweise hätte im
Jahre 2001 bei der durchgeführten Kanalsanierung eine komplette Überprüfung der damaligen
Berechnung erfolgen können. Unstrittig sei, dass auch in Stockheim bei Starkregenereignissen die
gleichen Probleme bestehen. Bei Starkregenereignissen reichen dann die vorhandenen
Kanalleitungen nicht mehr aus, dies treffe eben insbesondere auf die Ortsteile Stockheim und
Bergheim zu.
Herr Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der Kreis als Straßenbaulastträger die Gemeinde
hinsichtlich der Kanaldimensionierung zu fragen habe. Aus seiner Sicht läge ein Planungsfehler
des Kreises vor.
Herr Schmühl erläutert, dass ein Fehlverhalten des Kreises auszuschließen sei. Die versiegelte
Fläche der K 29 sei definitiv nicht erweitert worden. Insoweit sei kein Fehler unterlaufen. Zudem
- 10 sei das Kanalsystem Angelegenheit der Gemeinde Kreuzau. Im Jahre 2001 wurde die
Dimensionierung der Kanalrohre von dreihundert auf vierhundert Millimeter vorgenommen. Wie
bereits angeführt, hätte zum damaligen Zeitpunkt eine Neuberechnung für den gesamten Bereich
vorgenommen werden können. Wenn dies ein Fehler gewesen sei, liege der bei der Gemeinde.
Die Starkregenereignisse sind jedoch erst in den letzten vier bis fünf Jahren aufgetreten.
Herr Heidbüchel erklärt abschließend, dass die SPD-Fraktion sich der Stimme enthalten werde.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39,
Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher
Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird
zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
4.6
Einstimmig, bei 7 Enthaltungen
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 61/2012
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab
der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An
der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 5. Sitzung des Sozialausschusses vom 15.11.2012 und zwar:
5.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
Vorlage: 7/2012 1. Ergänzung
Beratungsergebnis:
Zurückverwiesen
- 11 6.
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband KreuzauNideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013
Vorlage: 53/2012
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2013
auf 12.600,00 € jährlich festgesetzt.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband
Sekundarschule ab dem 01.07.2012
Vorlage: 70/2012
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird ab
dem 01.07.2012 auf vorläufig 7.690 € jährlich festgesetzt.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer
wirtschaftlichen Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage: 66/2012
AM Eßer vertritt die Auffassung, dass dies ein wichtiger Beschluss auch im Hinblick auf die
geplante Errichtung der Windräder sei. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zustimmen, auch im Hinblick auf den breit gefassten Unternehmenszweck. Der
Gesellschaftervertrag müsse aber noch ausführlich diskutiert werden, auch müssen die
finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Es sei wichtig, dass eine Einigung über das
Beteiligungsgeflecht erzielt werden könne. Alle Rechte und Ansprüche sollten vor Abschluss eines
Gesellschaftervertrages bekannt sein. Aus seiner Sicht sollte auch über die Benennung der
Gesellschaft gesprochen werden. Desweiteren sei die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat noch
festzulegen.
AM Prof. Meurer trägt vor, dass er grundsätzlich keine Bedenken gegen die Gründung der
Gesellschaft habe. Im Hinblick auf § 107 a GO müsse der Rat vorab über die Chancen und
Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements unterrichtet werden. Er bittet
diesbezüglich den Beschlussvorschlag zu ergänzen.
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass zunächst die Aufgaben der zu gründenden
Gesellschaft festgelegt werden sollten, danach könne über die personelle Ausstattung und die
Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat gesprochen werden.
Das AM Iven äußert sich befremdlich über die umfangreiche Vorlage, die er erst vor 10 Tagen
zugestellt bekommen habe. Er habe noch nicht die Zeit gefunden, sich eingehend mit der
Angelegenheit zu befassen, insoweit werde er sich heute der Stimme enthalten.
Herr Schmühl führt aus, dass alle Anwesenden die Vorlage zeitgleich bekommen haben. Eine
umfassendere Vorlage mit Entwurf des Gesellschaftervertrages müsse noch erarbeitet werden
und werde voraussichtlich in der übernächsten Sitzungsrunde vorgestellt. Sobald diese Vorlage
gefertigt sei, werde eine umgehende Übersendung erfolgen. Er stellt fest, dass nicht bis zum
Herbst 2013 gewartet werden könne. Mit der REA und der Rurenergie GmbH werde gesprochen.
Damit die Angelegenheit ins Rollen kommt, sollte die Verwaltung eine Legitimation von
Hauptausschuss und Rat erhalten.
- 12 Frau Hohn teilt mit, dass sie grundsätzlich der Vorlage zustimmen könne.
Herr Heidbüchel fragt an, ob die zukünftigen Aufgaben der Gesellschaft nicht auch durch die
Wasserwerk Concordia GmbH durchgeführt werden könnten. Herr Schmühl erläutert, dass auch
dieses Thema in der Verwaltung diskutiert worden sei. Hierzu müsse die Wasserwerk Concordia
GmbH aber den Gesellschaftszweck ändern. Auch wegen der Gewinnbeteiligung war die
Verwaltung der Auffassung, gemäß der Vorlage zu verfahren.
AM Prof. Meurer führt zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen aus, dass hier noch die Kosten der
Erarbeitung des Gesellschaftervertrages, die Notarkosten, die Kosten des Wirtschaftsprüfers
hinzu zu rechnen seien. Herr Schmühl sagt eine entsprechenden Berücksichtigung zu.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung einer
Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Kreuzau mbH (GDK). Vor
Gründung ist der Rat über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen
Engagement zu unterrichten.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag
vorzubereiten. Hierbei sind die Eckpunkte gemäß Sitzungsvorlage zu berücksichtigen.
3.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Kreuzau über
die neue Gesellschaft grundsätzlich an Windkraftanlagen beteiligen will.
Beratungsergebnis:
9.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
Vorlage: 69/2012
Beschlussvorschlag:
„Der Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden ab 2013 zur Verfügung gestellt.“
Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im
Bereich Obermaubach und Schlagstein;
hier: Auswertung des Auswahlverfahrens
Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung
Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung führt AM Eßer aus, dass dieser aus Sicht der Verwaltung
nachvollziehbar sei, politisch aber nicht mitgetragen könne. Aus seiner Sicht könne es nicht Wille
der Gemeinde sein, dass die Grundbedingungen für die Nutzung des Internets im Rurtal nicht
erfüllt werden.
Er bittet, einen entsprechenden Antrag auf Fördergelder zu stellen. Zudem gäbe es weitere
technische Möglichkeiten die man auch noch prüfen sollte. Wie bereits angeführt, soll die
Verwaltung einen entsprechenden Zuschussantrag stellen und Mittel für den Haushaltsplan 2013
einstellen, damit die angesprochenen Ortschaften am technischen Fortschritt teilnehmen können.
Mit den bisherigen Anbietern sollte bezüglich der Preisgestaltung nochmals gesprochen werden.
AM Winter sagt aus, dass der Beschlussvorschlag für ihn befremdlich sei. Die
Internetverbindungen in der Rurschiene seien katastrophal, ansiedlungswillige Firmen haben sich
daher gegen den Standort Obermaubach entschieden. Für eine positive Gemeindeentwicklung im
Bereich des Rurtals sei eine verbesserte Internetverbindung unumgänglich. Dieser Meinung
schließen sich die anwesenden Ausschussmitglieder an. BM Ramm formuliert nachfolgend einen
- 13 neuen Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
1) Eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Internetversorgung auch in den
Bereichen Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach wird als dringende
Maßnahme der Grundversorgung angesehen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelzuschussantrag zu stellen und
entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2013 einzuplanen.
3) Die Verwaltung prüft alternative technische (Teil-)lösungsmöglichkeiten.
4) Eine Auftragserteilung erfolgt erst nach erneuter Vorlage und nach Beratung und
Beschlussfassung im Rat.
Beratungsergebnis:
11.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
AM Heidbüchel fragt zum Sendemast des WDR in Winden, wie sich der Sachstand darstelle. Herr
Schmühl teilt mit, dass der WDR zwischenzeitlich Stellung genommen habe und eine Kopie der
Stellungnahme bereits Herrn Heidbüchel zugesandt wurde. Er sagt zu, nochmals eine Kopie Herrn
Heidbüchel zu überlassen.
B. Nichtöffentliche Sitzung