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Vorlage (Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen und der Sekundarstufe im Schuljahr 2012/13)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
135 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
25.06.12, 13:46
Aktualisiert
25.06.12, 13:46
Vorlage (Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen und der Sekundarstufe im Schuljahr 2012/13) Vorlage (Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen und der Sekundarstufe im Schuljahr 2012/13) Vorlage (Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen und der Sekundarstufe im Schuljahr 2012/13)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.05.2012 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-47/2012 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 02.07.2012 - öffentlich - Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen und der Sekundarstufe im Schuljahr 2012/13 Begründung: a) rechtliche Vorschriften, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2011/2012) § 6 Klassenbildungswerte b) Situation an den Schulen der Gemeinde Vettweiß c) Aufteilung Vettweißer Schulneulinge und Einpendler d) Auspendler (Realschule und andere) e) Eingangsquoten an der GHS Vettweiß zu a) Rechtliche Vorschriften, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2011/2012); § 6 Klassenbildungswerte Zur Bestimmung der Zahl der zu bildenden Klassen sind Klassenfrequenzrichtwerte anzuwenden, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass bestimmte Klassenfrequenzhöchstwerte nicht überschritten werden. Ferner dürfen Mindestwerte, die bei der Hälfte der Klassenfrequenzhöchstwerte liegen, nicht unterschritten werden. Für die allgemeinbildenden Schulen sind die Werte für das Schuljahr 2011/2012 in der folgenden Tabelle festgehalten: Schule Grundschule Hauptschule Realschule Bis dreizügig ab vierzügig Gymnasium bis dreizügig ab vierzügig Gesamtschule Klassen 1–4 5 - 10 5 – 10 Klassenfrequenz -richtwert 24 24 Bandbreite Klassenfrequenz -höchstwert 18 – 30 18 – 30 35 28 28 26 – 30 27 – 29 35 31 28 28 19,5 28 26 – 30 27 – 29 35 31 27 – 29 30 5 – 10 11 – 13 5 – 10 Ab vierzügig Schule für Lernbehinderte 11 – 13 1 – 10 19,5 16 22 § 6 Abs. 4 AVO-Richtlinien: In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die entsprechende Bandbreite 18 – 30. Die Werte zur Klassenbildung gelten für eingerichtete Gruppen entsprechend. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann. In der Hauptschule kann eine Überschreitung der Bandbreite um bis zu fünf Schülerinnen oder Schüler von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn Schülerinnen oder Schüler eine andere Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers nicht in zumutbarer Weise erreichen können. zu b) Situation an den Schulen der Gemeinde Vettweiß im Schuljahr 2012/2013 (Vergleich zum Vorjahr, Schuljahr 2011/2012) Für die Vettweißer Schulen lagen bis zum 23.05.2012 folgende Anmeldungen vor bzw. werden voraussichtlich folgende Klassen gebildet: 1. Grundschulen GGS Vettweiß Regenbogenschule Standort Müddersheim Regenbogenschule Standort Kelz insgesamt Schuljahr 2011/2012 37 Schulneulinge (2 Klassen) 16 Schulneulinge (1 Klasse) 22 Schulneulinge (1 Klasse) 75 Schulneulinge Schuljahr 2012/2013 27 Schulneulinge (1 Klasse) 14 Schulneulinge (1 Klasse) 20 Schulneulinge (1 Klasse) 61 Schulneulinge 2. Gemeinschaftshauptschule Vettweiß Schuljahr 2011/12 20 Schulneulinge Schuljahr 2012/13 1 Eingangsklasse 11 Schulneulinge 1 Eingangsklasse (Sondergenehmigun g) Zu c) Herkunft der Schulneulinge inkl. Einpendler (GHS Vettweiß) Ort Vettweiß Düren Stockheim Kreuzau Nörvenich Eschweiler über Feld 2011/2012 8 1 6 1 1 1 2012/2013 5 1 2 - Merzenich Rommelsheim Zülpich-Geich 1 1 - 2 1 zu d) Auspendler zu sonstigen Schulen für das kommende Schuljahr 2012/13 An der Realschule Zülpich wurden für das kommende Schuljahr 19 Vettweißer Schüler angemeldet (12 von der GGS Vettweiß und 7 von der Regenbogenschule) Am Frankengymnasium Zülpich wurden für das Schuljahr 2012/2013 ebenfalls 19 Vettweißer Schüler angemeldet (9 von der GGS Vettweiß und 10 von der Regenbogenschule) An sonstigen Schulen wurden 46 Schüler angemeldet: Hauptschulen: Gesamtschulen: Sekundarschulen: Realschulen: Gymnasien: 8 9 4 25 Zu e) Eingangsquoten weiterführender Schulen für das Schuljahr 2012/2013 Summe Vettweiß Einpendler: 4. Klasse Vorjahr 88 100% 6 100% nachrichtlich: GHS Vettweiß Andere HS 4 4,55% 6 100% - Realschulen Gymnasien 23 26,14% 44 50% GesamtSchulen 8 9,09 Sonstige (z. B. Sekundarschule) 9 10,22 1 Schüler, der die 5. Klasse wiederholt Vorjahresvergleich: Eingangsquoten weiterführender Schulen für das Schuljahr 2011/2012 Summe Vettweiß EinPendler 4. Klasse Vorjahr 95 100% 12 100% GHS Vettweiß Andere HS Realschulen Gymnasien GesamtSchulen 7 7,37% 12 100% 4 4,21% 35 36,84% 37 38,95% 12 12,63% Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: Sonstige (z. B. Sekundarschule) -