Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
135 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
25.06.12, 13:46
Aktualisiert
25.06.12, 13:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.05.2012
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-47/2012
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
02.07.2012
- öffentlich -
Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen und der Sekundarstufe im
Schuljahr 2012/13
Begründung:
a) rechtliche Vorschriften, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung
des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2011/2012) § 6
Klassenbildungswerte
b) Situation an den Schulen der Gemeinde Vettweiß
c) Aufteilung Vettweißer Schulneulinge und Einpendler
d) Auspendler (Realschule und andere)
e) Eingangsquoten an der GHS Vettweiß
zu a) Rechtliche Vorschriften, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2011/2012); § 6
Klassenbildungswerte
Zur Bestimmung der Zahl der zu bildenden Klassen sind Klassenfrequenzrichtwerte
anzuwenden, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass bestimmte
Klassenfrequenzhöchstwerte nicht überschritten werden. Ferner dürfen
Mindestwerte, die bei der Hälfte der Klassenfrequenzhöchstwerte liegen, nicht
unterschritten werden.
Für die allgemeinbildenden Schulen sind die Werte für das Schuljahr 2011/2012 in
der folgenden Tabelle festgehalten:
Schule
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Bis dreizügig
ab vierzügig
Gymnasium
bis dreizügig
ab vierzügig
Gesamtschule
Klassen
1–4
5 - 10
5 – 10
Klassenfrequenz
-richtwert
24
24
Bandbreite
Klassenfrequenz
-höchstwert
18 – 30
18 – 30
35
28
28
26 – 30
27 – 29
35
31
28
28
19,5
28
26 – 30
27 – 29
35
31
27 – 29
30
5 – 10
11 – 13
5 – 10
Ab vierzügig
Schule für
Lernbehinderte
11 – 13
1 – 10
19,5
16
22
§ 6 Abs. 4 AVO-Richtlinien:
In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert
24. Es gilt die entsprechende Bandbreite 18 – 30. Die Werte zur Klassenbildung
gelten für eingerichtete Gruppen entsprechend.
In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den
Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden,
wenn der Weg zu einer anderen Grundschule den Schülerinnen und Schülern nicht
zugemutet werden kann.
In der Hauptschule kann eine Überschreitung der Bandbreite um bis zu fünf
Schülerinnen oder Schüler von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen
werden, wenn Schülerinnen oder Schüler eine andere Schule derselben Schulart im
Gebiet des Schulträgers nicht in zumutbarer Weise erreichen können.
zu b) Situation an den Schulen der Gemeinde Vettweiß im Schuljahr 2012/2013
(Vergleich zum Vorjahr, Schuljahr 2011/2012)
Für die Vettweißer Schulen lagen bis zum 23.05.2012 folgende Anmeldungen vor
bzw. werden voraussichtlich folgende Klassen gebildet:
1. Grundschulen
GGS Vettweiß
Regenbogenschule
Standort Müddersheim
Regenbogenschule
Standort Kelz
insgesamt
Schuljahr 2011/2012
37 Schulneulinge
(2 Klassen)
16 Schulneulinge
(1 Klasse)
22 Schulneulinge
(1 Klasse)
75 Schulneulinge
Schuljahr 2012/2013
27 Schulneulinge
(1 Klasse)
14 Schulneulinge
(1 Klasse)
20 Schulneulinge
(1 Klasse)
61 Schulneulinge
2. Gemeinschaftshauptschule Vettweiß
Schuljahr
2011/12
20 Schulneulinge
Schuljahr 2012/13
1 Eingangsklasse
11 Schulneulinge
1 Eingangsklasse
(Sondergenehmigun
g)
Zu c) Herkunft der Schulneulinge inkl. Einpendler (GHS Vettweiß)
Ort
Vettweiß
Düren
Stockheim
Kreuzau
Nörvenich
Eschweiler über Feld
2011/2012
8
1
6
1
1
1
2012/2013
5
1
2
-
Merzenich
Rommelsheim
Zülpich-Geich
1
1
-
2
1
zu d) Auspendler zu sonstigen Schulen für das kommende Schuljahr 2012/13
An der Realschule Zülpich wurden für das kommende Schuljahr 19 Vettweißer
Schüler angemeldet (12 von der GGS Vettweiß und 7 von der Regenbogenschule)
Am Frankengymnasium Zülpich wurden für das Schuljahr 2012/2013 ebenfalls 19
Vettweißer Schüler angemeldet (9 von der GGS Vettweiß und 10 von der
Regenbogenschule)
An sonstigen Schulen wurden 46 Schüler angemeldet:
Hauptschulen:
Gesamtschulen:
Sekundarschulen:
Realschulen:
Gymnasien:
8
9
4
25
Zu e) Eingangsquoten weiterführender Schulen für das Schuljahr 2012/2013
Summe
Vettweiß
Einpendler:
4.
Klasse
Vorjahr
88
100%
6
100%
nachrichtlich:
GHS
Vettweiß
Andere
HS
4
4,55%
6
100%
-
Realschulen
Gymnasien
23
26,14%
44
50%
GesamtSchulen
8
9,09
Sonstige
(z. B.
Sekundarschule)
9
10,22
1 Schüler, der die 5. Klasse wiederholt
Vorjahresvergleich: Eingangsquoten weiterführender Schulen für das Schuljahr
2011/2012
Summe
Vettweiß
EinPendler
4.
Klasse
Vorjahr
95
100%
12
100%
GHS
Vettweiß
Andere
HS
Realschulen
Gymnasien
GesamtSchulen
7
7,37%
12
100%
4
4,21%
35
36,84%
37
38,95%
12
12,63%
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Sonstige
(z. B.
Sekundarschule)
-