Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
10.12.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.11.2012
TOP
Betreff
4.1
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau „Friedenau“, 1. Änderung,
wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass
-die überbaubare Fläche entlang der Strasse Friedenau an von bisher 5 Meter auf 6Meter im
WA 5-Gebiet zurück versetzt wird.
-in den textlichen Fortsetzungen die Errichtung von Garagen/überdachten Stellplätzen entlang
der Strasse Friedenau (WA 5) nicht zulässig ist.
-der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grenze des Mühlenteiches im WA 8-Gebiet
mindestens 3 Meter beträgt.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen