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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
10.12.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 	Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und 	Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.2012 TOP Betreff 4.1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau „Friedenau“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass -die überbaubare Fläche entlang der Strasse Friedenau an von bisher 5 Meter auf 6Meter im WA 5-Gebiet zurück versetzt wird. -in den textlichen Fortsetzungen die Errichtung von Garagen/überdachten Stellplätzen entlang der Strasse Friedenau (WA 5) nicht zulässig ist. -der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grenze des Mühlenteiches im WA 8-Gebiet mindestens 3 Meter beträgt. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen