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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-226/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,6 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-226/2011)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg vom xx.xx.2011 Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.3.2010 (GV. NRW. 2010, S. 185), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Ab dem Jahr 2012 beträgt die Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser 2,67 €. Artikel II § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Gebühr ab dem Jahr 2012 beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung jährlich 0,70 €. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.