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Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
122 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
10.12.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.2012 TOP Betreff 4.2.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen