Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
10.12.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.11.2012
TOP
Betreff
3.1
Gemeindeeigener Waldbesitz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des
Gemeindewaldes
Vorlage: 39/2012
Beschluss:
1.
Die Gemeinde Kreuzau betrachtet ihren Gemeindewald als wirtschaftlich genutzten
Erholungswald und lehnt einen Verkauf größerer zusammenhängender Flächen ab.
Die Arrondierung des Gemeindewaldes über den Kauf oder den Tausch angrenzender
Flächen zum Zwecke einer wirtschaftlicheren Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist
anzustreben. Kleinere verstreut liegende Flächen können veräußert werden. Hierüber
entscheidet in jedem Einzelfall der Rat.
2.
Die Bewirtschaftung des Waldbesitzes erfolgt unter weitgehender Vermeidung von
Kahlschlägen naturnah und sucht ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- zu Nadelholz
zu erreichen. Durchforstungen der Teilflächen sind alle 6 – 10 Jahre vorzunehmen.
Anfallendes Brennholz wird bevorzugt an Bürger der Gemeinde Kreuzau abgegeben.
3.
Alle der Waldbewirtschaftung zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben werden im
Forstwirtschaftsplan aufgeführt. Ziel ist eine zumindest ausgeglichene Kostenstelle im
Haushaltsplan der Gemeinde Kreuzau.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen