Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
17/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrale Dienste
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wahl eines Beigeordneten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiterin
Datum
Sachbearbeiter
17.01.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 17/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ruttkowski
17.01.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Wahl eines Beigeordneten
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die achtjährige Amtszeit von Herrn Beigeordneten Peter Kemper endet mit Ablauf des
14. Juli 2007.
Die Wahl bzw. Wiederwahl eines Beigeordneten darf nach § 71 Abs. 2 GO frühestens sechs Monate
vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Frist zur Wiederwahl ist mithin gewahrt.
Die Stellen der Beigeordneten sind nach § 71 Abs. Satz 3 GO auszuschreiben. Bei der Wiederwahl
kann von einer Stellenausschreibung abgesehen werden.
2. Lösung
Es bedarf der Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle. Sofern die Stelle besetzt werden
soll, gibt es folgende Möglichkeiten:
•
•
Wiederwahl bei Verzicht auf eine Neuausschreibung oder
Neubesetzung unter Ausschreibung der Stelle.
Zusätzlich bedürfte es der Entscheidung über die Eingruppierung:
Nach § 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) sind sonstige Beigeordnete in Gemeinden mit
einer Einwohnerzahl zwischen 30.001 und 40.000 in Besoldungsgruppe A15 bzw. A16 einzugruppieren. Die Eingruppierung in Besoldungsgruppe A16 darf unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und
Bedeutung der Aufgaben nur erfolgen, wenn die Einwohnerzahl 35.000 übersteigt. Nach den statistischen Daten des LDS war dies am 30.06.2006 mit 35.560 Einwohnern der Fall. Zusätzlich kann nach
§ 6 Abs. 1 EingrVO eine Aufwandsentschädigung von z.Zt. 74,98 € gewährt werden.
Sofern die Stelle ausgeschrieben werden soll, wird folgender Ausschreibungstext vorgeschlagen:
Bei der Stadt Wesseling ist zum 15.07.2007 die Stelle einer/eines
Beigeordneten
zu besetzen.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe »nach Beratungsergebnis« BBesG. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften
gezahlt.
Die/Der Beigeordnete soll einen Geschäftsbereich (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt
hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist »nach Beratungsergebnis«. Änderungen
des Geschäftsbereichs bleiben vorbehalten.
Die Ausschreibung soll Persönlichkeiten ansprechen, die die für das Amt eines/ einer Beigeordnetenerforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung nachweisen, die
sie in die Lage versetzt, das Amt einer Führungskraft mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen erfolgreich wahrzunehmen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum... an die Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, 50387 Wesseling.
3. Alternativen
Sind beschrieben.
4. Finanzielle Auswirkungen
TUIV 08/1998
Es entstehen Kosten von ca. 4.900 bzw. 5.500 € mtl. Die Mittel stehen zur Verfügung.
TUIV 08/1998