Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wahl eines Beigeordneten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Wahl eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Wahl eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Wahl eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Wahl eines Beigeordneten)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 17/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrale Dienste Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wahl eines Beigeordneten Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiterin Datum Sachbearbeiter 17.01.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 17/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 17.01.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Wahl eines Beigeordneten Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die achtjährige Amtszeit von Herrn Beigeordneten Peter Kemper endet mit Ablauf des 14. Juli 2007. Die Wahl bzw. Wiederwahl eines Beigeordneten darf nach § 71 Abs. 2 GO frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Frist zur Wiederwahl ist mithin gewahrt. Die Stellen der Beigeordneten sind nach § 71 Abs. Satz 3 GO auszuschreiben. Bei der Wiederwahl kann von einer Stellenausschreibung abgesehen werden. 2. Lösung Es bedarf der Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle. Sofern die Stelle besetzt werden soll, gibt es folgende Möglichkeiten: • • Wiederwahl bei Verzicht auf eine Neuausschreibung oder Neubesetzung unter Ausschreibung der Stelle. Zusätzlich bedürfte es der Entscheidung über die Eingruppierung: Nach § 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) sind sonstige Beigeordnete in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 30.001 und 40.000 in Besoldungsgruppe A15 bzw. A16 einzugruppieren. Die Eingruppierung in Besoldungsgruppe A16 darf unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der Aufgaben nur erfolgen, wenn die Einwohnerzahl 35.000 übersteigt. Nach den statistischen Daten des LDS war dies am 30.06.2006 mit 35.560 Einwohnern der Fall. Zusätzlich kann nach § 6 Abs. 1 EingrVO eine Aufwandsentschädigung von z.Zt. 74,98 € gewährt werden. Sofern die Stelle ausgeschrieben werden soll, wird folgender Ausschreibungstext vorgeschlagen: Bei der Stadt Wesseling ist zum 15.07.2007 die Stelle einer/eines Beigeordneten zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe »nach Beratungsergebnis« BBesG. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete soll einen Geschäftsbereich (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist »nach Beratungsergebnis«. Änderungen des Geschäftsbereichs bleiben vorbehalten. Die Ausschreibung soll Persönlichkeiten ansprechen, die die für das Amt eines/ einer Beigeordnetenerforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung nachweisen, die sie in die Lage versetzt, das Amt einer Führungskraft mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen erfolgreich wahrzunehmen. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum... an die Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, 50387 Wesseling. 3. Alternativen Sind beschrieben. 4. Finanzielle Auswirkungen TUIV 08/1998 Es entstehen Kosten von ca. 4.900 bzw. 5.500 € mtl. Die Mittel stehen zur Verfügung. TUIV 08/1998