Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:12
Aktualisiert
16.11.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.11.2012
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-91/2012
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
26.11.2012
Gemeinderat am 13.12.2012
- öffentlich -
Sukzessive Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule
Begründung:
Die Bildung einer Eingangsklasse an der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß zum
Schuljahr 2012/2013 wurde durch die Bezirksregierung Köln trotz deutlicher Unterschreitung der Bandbreite für Klassenbildungswerte des § 6 (4) der Verordnung zur
Ausführung des § 93 (2) Schulgesetz (SchulG) im Wege einer Ausnahmeregelung
und nur vor dem Hintergrund der ab dem Schuljahr 2013/2014 mit der Stadt Zülpich
im Realschulbereich beabsichtigten Schulkooperation erteilt. Zum seinerzeitigen
Stichtag lagen der Gemeinschafts-Hauptschule –ebenso wie zum Schuljahr 2011/12lediglich 11 Anmeldungen vor.
Aufgrund der für die beiden Schuljahre 2011/12 und 2012/13 durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde erteilten Ausnahmegenehmigungen
wegen des Nichterreichens der erforderlichen Mindestzahl in den jeweiligen Anmeldeverfahren ist die Gemeinde Vettweiß als Schulträger gem. § 82 SchulG
verpflichtet, eine Entscheidung bezüglich der Gemeinschafts-Hauptschule zu treffen.
Gem. § 81 (2) SchulG entscheidet der Schulträger u.a. über die Auflösung einer
Schule. Die Auflösung ist dann genehmigungsfähig, wenn kein Bedarf für den Erhalt
der Schule mehr besteht. Dies ist stets dann der Fall, wenn die erforderlichen (Ein-)
Schülerzahlen nicht mehr gegeben sind und die Schülerinnen und Schüler auf
zumutbare Weise eine andere Schule der gleichen Schulform erreichen können.
Bekanntlich unterhält die Stadt Zülpich in zumutbarer Entfernung eine seit Jahren 2zügig geführte Hauptschule. Auch in der Stadt Düren wird weiterhin ein Hauptschulangebot vorgehalten. Aufgrund der in den letzten Schuljahren nur sehr geringen
Nachfrage an der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß ist davon auszugehen, dass
ausreichende Aufnahmekapazitäten an den Hauptschulen in Zülpich und Düren für
den Fall der Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß bestehen.
In 2011 wurde durch die Projektgruppe Biregio, Bonn, für die Gemeinde Vettweiß
eine Schulentwicklungsplanung erstellt. Hiernach hat die Schulform „Hauptschule“ in
der Region in der Zeitspanne von 1995/96 – 2009/2010 einen Schülerrückgang von
24 % zu verzeichnen, während alle anderen Schulformen Zuwächse nachweisen
konnten. Auch in der Gemeinde Vettweiß war dieser Trend zu beobachten, wobei
der Rückgang hier allerdings „lediglich“ 8,3 % betrug.
Die Zahl der 10 – 16 Jährigen in der Gemeinde (= mittlere Jahrgangsbreite) wird von
knapp 110 im Jahr 2011 bis 2023 auf unter 70 zurückgehen und dies bei gleichzeitig
sinkenden Übergängen von Grundschülern zur Hauptschule. Auch die Entwicklung
der Grundschülerzahlen wird sich mehr oder weniger kontinuierlich sinkend von 362
in 2010/2011 auf 294 in 2023/24 entwickeln.
Lt. amtlicher Schülerstatistik sank die Zahl der an der Gemeinschafts-Hauptschule
Vettweiß beschulten Kinder und Jugendlicher von 274 im Jahr 2001 auf 138 in 2011.
Lediglich durch die Vielzahl der zum laufenden Schuljahr von der Hauptschule
Nörvenich an die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß gewechselten Schüler und
Schülerinnen beträgt die Schülerzahl aktuell wieder 177.
Die Nichtbildung einer Eingangsklasse stellt in aller Regel den Einstieg in eine
schrittweise Auflösung einer Schule dar. Die hierzu erforderliche Beschlussfassung
setzt u. a. voraus, eine Stellungnahme der Schulkonferenz einzuholen. Diese ist als
Anlage 1 beigefügt.
Die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß wird zum kommenden Schuljahr
2013/2014 keine Eingangsklasse mehr bilden. Insofern soll dies der Beginn der
sukzessiven Auflösung darstellen, wobei ein konkretes Ende der Maßnahme nicht
bezeichnet werden kann, da beabsichtigt ist, die Schule solange weiter zu führen,
wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb –insbesondere durch die erforderliche
Lehrerzuweisung- gewährleistet ist. Möglichst viele der Schülerinnen und Schüler,
die die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß besuchen, sollen an dieser Schule
ihren Abschluss machen können.
Lt. eingeholter schulfachlicher Stellungnahme, die als Anlage 2 beigefügt ist, kann
auf jeden Fall in den nächsten Jahren ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden, da die erforderliche Lehrerzuweisung durch die Bezirksregierung
Köln sichergestellt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde
Vettweiß empfiehlt dem Gemeinderat gem. § 41 (1) GO NW i. V. mit § 81 (2) SchulG
zu beschließen, die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß beginnend mit dem
Schuljahr 2013/2014 sukzessive aufzulösen, unter der Maßgabe, die Schule solange
weiter zu betreiben, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb insbesondere durch die
erforderliche Lehrerzuweisung seitens der oberen Schulaufsicht gewährleistet ist. Ein
entsprechender Antrag ist durch die Verwaltung an die Bezirksregierung Köln zu
richten.