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Vorlage (Sukzessive Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:12
Aktualisiert
16.11.12, 18:12
Vorlage (Sukzessive Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule) Vorlage (Sukzessive Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.11.2012 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-91/2012 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 26.11.2012 Gemeinderat am 13.12.2012 - öffentlich - Sukzessive Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule Begründung: Die Bildung einer Eingangsklasse an der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß zum Schuljahr 2012/2013 wurde durch die Bezirksregierung Köln trotz deutlicher Unterschreitung der Bandbreite für Klassenbildungswerte des § 6 (4) der Verordnung zur Ausführung des § 93 (2) Schulgesetz (SchulG) im Wege einer Ausnahmeregelung und nur vor dem Hintergrund der ab dem Schuljahr 2013/2014 mit der Stadt Zülpich im Realschulbereich beabsichtigten Schulkooperation erteilt. Zum seinerzeitigen Stichtag lagen der Gemeinschafts-Hauptschule –ebenso wie zum Schuljahr 2011/12lediglich 11 Anmeldungen vor. Aufgrund der für die beiden Schuljahre 2011/12 und 2012/13 durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde erteilten Ausnahmegenehmigungen wegen des Nichterreichens der erforderlichen Mindestzahl in den jeweiligen Anmeldeverfahren ist die Gemeinde Vettweiß als Schulträger gem. § 82 SchulG verpflichtet, eine Entscheidung bezüglich der Gemeinschafts-Hauptschule zu treffen. Gem. § 81 (2) SchulG entscheidet der Schulträger u.a. über die Auflösung einer Schule. Die Auflösung ist dann genehmigungsfähig, wenn kein Bedarf für den Erhalt der Schule mehr besteht. Dies ist stets dann der Fall, wenn die erforderlichen (Ein-) Schülerzahlen nicht mehr gegeben sind und die Schülerinnen und Schüler auf zumutbare Weise eine andere Schule der gleichen Schulform erreichen können. Bekanntlich unterhält die Stadt Zülpich in zumutbarer Entfernung eine seit Jahren 2zügig geführte Hauptschule. Auch in der Stadt Düren wird weiterhin ein Hauptschulangebot vorgehalten. Aufgrund der in den letzten Schuljahren nur sehr geringen Nachfrage an der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß ist davon auszugehen, dass ausreichende Aufnahmekapazitäten an den Hauptschulen in Zülpich und Düren für den Fall der Auflösung der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß bestehen. In 2011 wurde durch die Projektgruppe Biregio, Bonn, für die Gemeinde Vettweiß eine Schulentwicklungsplanung erstellt. Hiernach hat die Schulform „Hauptschule“ in der Region in der Zeitspanne von 1995/96 – 2009/2010 einen Schülerrückgang von 24 % zu verzeichnen, während alle anderen Schulformen Zuwächse nachweisen konnten. Auch in der Gemeinde Vettweiß war dieser Trend zu beobachten, wobei der Rückgang hier allerdings „lediglich“ 8,3 % betrug. Die Zahl der 10 – 16 Jährigen in der Gemeinde (= mittlere Jahrgangsbreite) wird von knapp 110 im Jahr 2011 bis 2023 auf unter 70 zurückgehen und dies bei gleichzeitig sinkenden Übergängen von Grundschülern zur Hauptschule. Auch die Entwicklung der Grundschülerzahlen wird sich mehr oder weniger kontinuierlich sinkend von 362 in 2010/2011 auf 294 in 2023/24 entwickeln. Lt. amtlicher Schülerstatistik sank die Zahl der an der Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß beschulten Kinder und Jugendlicher von 274 im Jahr 2001 auf 138 in 2011. Lediglich durch die Vielzahl der zum laufenden Schuljahr von der Hauptschule Nörvenich an die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß gewechselten Schüler und Schülerinnen beträgt die Schülerzahl aktuell wieder 177. Die Nichtbildung einer Eingangsklasse stellt in aller Regel den Einstieg in eine schrittweise Auflösung einer Schule dar. Die hierzu erforderliche Beschlussfassung setzt u. a. voraus, eine Stellungnahme der Schulkonferenz einzuholen. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. Die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß wird zum kommenden Schuljahr 2013/2014 keine Eingangsklasse mehr bilden. Insofern soll dies der Beginn der sukzessiven Auflösung darstellen, wobei ein konkretes Ende der Maßnahme nicht bezeichnet werden kann, da beabsichtigt ist, die Schule solange weiter zu führen, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb –insbesondere durch die erforderliche Lehrerzuweisung- gewährleistet ist. Möglichst viele der Schülerinnen und Schüler, die die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß besuchen, sollen an dieser Schule ihren Abschluss machen können. Lt. eingeholter schulfachlicher Stellungnahme, die als Anlage 2 beigefügt ist, kann auf jeden Fall in den nächsten Jahren ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden, da die erforderliche Lehrerzuweisung durch die Bezirksregierung Köln sichergestellt wird. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß empfiehlt dem Gemeinderat gem. § 41 (1) GO NW i. V. mit § 81 (2) SchulG zu beschließen, die Gemeinschafts-Hauptschule Vettweiß beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 sukzessive aufzulösen, unter der Maßgabe, die Schule solange weiter zu betreiben, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb insbesondere durch die erforderliche Lehrerzuweisung seitens der oberen Schulaufsicht gewährleistet ist. Ein entsprechender Antrag ist durch die Verwaltung an die Bezirksregierung Köln zu richten.