Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsergänzung (Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
05.06.08, 04:16
Aktualisiert
05.06.08, 04:16
Verwaltungsergänzung (Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim)

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z4 / Datum: V 427/2008 02.06.2008 Az.: I/13 Abteilung: GB I Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim Aufgrund der in der Kreisausschuss-Sitzung vorgetragenen Bitte sowie einer weiteren Anregung der CDU-Fraktion wurden gegenüber dem Vertragsentwurf mit Stand 28.05.2008 folgende Änderungen vorgenommen: 1. Streichung des § 3, IV., letzter Satz („Der Kreis Euskirchen behält sich für den Fall weitere Maßnahmen, insbesondere auch eine Veräußerung der Gebäude vor.“). 2. Anfügung eines Absatzes in § 9: „Der Kreis Euskirchen wird bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den Betrieb des Museums einstellen und die Gebäude einer anderen Nutzung zuführen bzw. veräußern.“ 3. Anpassung in § 8, I., Buchstabe a): vorher: „a) wenn eine Ausgleichsverpflichtung des Kreises gemäß § 7 Ziffer 1h wiederholt eintritt oder der Ausgleichsbetrag 12.000 € übersteigt,“ neu: „a) wenn eine Ausgleichsverpflichtung des Kreises gemäß § 7 Ziffer 1h eintritt;“ Die aktualisierte Fassung ist dieser Verwaltungsergänzung beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich damit folgende angepasste Beschlussempfehlung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den als Anlage zur Z 4 / V 427/2008 beigefügten Vertrag über den Betrieb des Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim (Fassung vom 02.06.2008) abzuschließen. Im Umfang dieses Vertrages bindet er sich, künftig Haushaltmittel einzuplanen. Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000 €. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)