Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
05.06.08, 04:16
Aktualisiert
05.06.08, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z4 /
Datum:
V 427/2008
02.06.2008
Az.: I/13
Abteilung: GB I
Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim
Aufgrund der in der Kreisausschuss-Sitzung vorgetragenen Bitte sowie einer weiteren Anregung der
CDU-Fraktion wurden gegenüber dem Vertragsentwurf mit Stand 28.05.2008 folgende Änderungen
vorgenommen:
1. Streichung des § 3, IV., letzter Satz („Der Kreis Euskirchen behält sich für den Fall weitere
Maßnahmen, insbesondere auch eine Veräußerung der Gebäude vor.“).
2. Anfügung eines Absatzes in § 9:
„Der Kreis Euskirchen wird bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den Betrieb des Museums
einstellen und die Gebäude einer anderen Nutzung zuführen bzw. veräußern.“
3. Anpassung in § 8, I., Buchstabe a):
vorher:
„a) wenn eine Ausgleichsverpflichtung des Kreises gemäß § 7 Ziffer 1h wiederholt eintritt oder der
Ausgleichsbetrag 12.000 € übersteigt,“
neu:
„a) wenn eine Ausgleichsverpflichtung des Kreises gemäß § 7 Ziffer 1h eintritt;“
Die aktualisierte Fassung ist dieser Verwaltungsergänzung beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung ergibt
sich damit folgende angepasste
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den als Anlage zur Z 4 / V 427/2008 beigefügten Vertrag
über den Betrieb des Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim (Fassung vom 02.06.2008)
abzuschließen. Im Umfang dieses Vertrages bindet er sich, künftig Haushaltmittel einzuplanen. Der
Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000 €.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)