Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
30.10.08, 04:14
Aktualisiert
30.10.08, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 427/2008
22.04.2008
Az.: I/13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
20.05.2008
Kreisausschuss
28.05.2008
Kreistag
11.06.2008
Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
Tel.: 02251/15-327
GB I
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst:
Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2009 eingeplant.
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den in der Anlage beigefügten Vertrag über den Betrieb des
Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim abzuschließen. Im Umfang dieses Vertrages bindet
er sich, künftig Haushaltsmittel einzuplanen. Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermäßigung i. H. v. 100.000 €.
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Begründung:
Im Rahmen der Aufgabenkritik beauftragte der Kreistag die Verwaltung, für das Eifelmuseum in
Blankenheim nach Betreibermodellen zu suchen, die den Zuschussbedarf erheblich und nachhaltig
reduzieren. Insbesondere durch das beispielhafte ehrenamtliche Engagement des Fördervereins des
Eifelmuseums gelang es, die vom Kreistag für 2007 verfügte Mittelkürzung auf einen Zuschussbedarf
von max. 214.600 € deutlich zu unterschreiten (nach noch vorzunehmender Vereinnahmung der
Personalkostenerstattung des Rhein-Erft-Kreises für die Inanspruchnahme des ehemaligen
Museumshausmeisters voraussichtlich rd. 184.000 €). Die Besucherzahlen blieben auf dem Niveau
der Vorjahre. Das ehrenamtliche Engagement des Fördervereins und die unentgeltliche
Hausmeisterleistung durch die Gemeinde weiterhin unterstellt, könnte der Kreis den Museumsbetrieb
zukünftig mit rd. 165.000 € p. a. realisieren (nach jetzigem Preisniveau und ohne Abschreibungen
-AfA-).
Die Gemeinde Blankenheim signalisierte Bereitschaft, sich im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten als sog. Nothaushaltskommune mehr als bisher in die Verantwortung für das
Eifelmuseum einzubringen. Als Ergebnis intensiver Verhandlungen wird von beiden Verwaltungen
den politischen Gremien der Abschluss des beiliegenden Betreibervertrages vorgeschlagen. Beide
Vertragspartner sehen in der Betriebsübernahme des Eifelmuseums durch die Gemeinde
Blankenheim den Vorteil, dass die Gemeinde wegen ihrer örtlichen Nähe zum Eifelmuseum sowie in
Wahrnehmung ihrer originären kulturellen und touristischen Aufgaben mehr Möglichkeiten hat, den
Betrieb der Einrichtung effektiv, flexibel und wirtschaftlich zu gestalten. Konkret lassen sich über die
Gemeinde die Motivierung der Akteure, die multifunktionale Gebäudenutzung einer museal-kulturelltouristischen Einrichtung und die Gebäudebewirtschaftung effektiver gestalten.
Für eine Laufzeit von 12 Jahren wird ab dem 1.1.2009 zunächst die Übernahme des Betriebs durch
die Gemeinde Blankenheim mit dem Ziel vereinbart, der Gemeinde im Jahre 2021 das Eigentum an
den Gebäuden samt musealem Inhalt zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 € zu übertragen.
Bedingung für diese Vermögensübertragung unter Buchwert ist die Verpflichtung der Gemeinde
Blankenheim, eigenverantwortlich und dauerhaft den Betrieb einer museal-kulturell-touristischen
Einrichtung in diesem Areal sicherzustellen.
Über eine Neukonzeptionierung, die der Kreis mit einer Investitionszuweisung von bis zu 100.000 €
finanziell unterstützt, soll der Grundstein für eine dann attraktivere und weit weniger
zuschussbedürftige Einrichtung gelegt werden.
Während der Übergangsphase (2009-2020), in der die Gemeinde Blankenheim bereits Betrieb,
Steuerung und Weiterentwicklung übernimmt, unterstützt der Kreis die Gemeinde durch
Betriebskostenzuweisungen. Diese beginnen im Jahre 2009 mit 165.000 €, die auf Basis der um
Einmalfaktoren bereinigten Jahresrechnung des Kreises voraussichtlich für den Eigenbetrieb des
Eifelmuseums in der jetzigen Form an Zuschussbedarf aufzubringen wären (ohne AfA). Stufenweise
wird der Betrag bis auf 80.000 € vermindert. Diese Reduzierung entspricht den von beiden
Verwaltungen übereinstimmend als erreichbar eingestuften Synergien (Mehrerlöse durch
Attraktivitätssteigerungen und multifunktionale Nutzung, Aufwandsreduzierung durch Verzicht auf
bezahltes Kassenpersonal und Optimierungen in der Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung).
Das bisherige Kassenpersonal des Kreises verbleibt bis 2010 im Eifelmuseum. Die für Verwaltungsund Koordinationsaufgaben zuständige Mitarbeiterin soll während der gesamten Vertragslaufzeit (bis
2020) ihren Dienst im Eifelmuseum verrichten. Die Anstellungsverhältnisse als Beschäftigte des
Kreises Euskirchen bleiben unberührt. Der Kreis überlässt der Gemeinde die Mitarbeiterinnen im
Wege der Personalgestellung. Für die beiden Kassenkräfte müssen ab 2011 in der Kreisverwaltung
andere Aufgabenstellungen gefunden werden. Entsprechende Erprobungen sind bereits angelaufen.
Nach Begehung der Gebäude ist einvernehmlich die Sanierung der Heizung im Gebäudeteil „Hotel
zur Post“, Ahrstraße, sowie die Erneuerung des Außenanstrichs am Gildehaus als in nächster Zeit
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durchzuführen festgestellt worden. Veranlassung und Finanzierung durch den Kreis ist im Vertrag
zugesagt worden. Für beide Maßnahmen ist mit Kosten von insgesamt rd. 35.000 € zu rechnen.
Bei der Vertragsgestaltung war die aktuelle Situation der Gemeinde Blankenheim als sog.
„Nothaushaltskommune“ besonders zu berücksichtigen. Der Gemeinde Blankenheim steht ein
außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass ein dauerhaft defizitärer Betrieb seitens der
Aufsichtsbehörde nicht geduldet wird. Überdies kann die Gemeinde Blankenheim bis zwei Jahre vor
Auslauf des Betreibervertrages den für 2021 vorgesehenen Eigentumsübergang ablehnen. Des
Weiteren verbleiben nicht verbrauchte Betriebs- und Investitionszuweisungen des Kreises – natürlich
zweckgebunden – auf jeden Fall bis 2020 in der Verfügungsgewalt der Gemeinde Blankenheim,
darüber hinaus auch dann, wenn das Eigentum 2021 auf die Gemeinde übergeht.
Der Vertrag enthält ebenso Absicherungen für den Kreis Euskirchen. Wesentliche Gebäudeumbauten
und Änderungen der musealen Konzeption bedürfen der Zustimmung des Kreises. Ihm steht ein
außerordentliches Kündigungsrecht dann zu, wenn die Gemeinde ihren Verpflichtungen zum
ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung und dem Erhalt von Gebäuden und Einrichtung trotz
vorheriger Abmahnung nicht nachkommt. Die Messung geschieht insbesondere anhand von
Kennzahlen zu Öffnungszeiten und Besucherfrequentierung. Für den Fall, dass die Gemeinde
Blankenheim 2021 nicht das Eigentum übernehmen möchte, behält sich der Kreis weitere
Maßnahmen, insbesondere die Veräußerung der Gebäude, vor.
Die Belastungen des Kreises während des Vertragszeitraums (2009-2020) stellen sich wie folgt dar:
Zahlungen an Gemeinde Blankenheim
Betriebskostenzuweisungen
Investitionszuweisung
1.340.000 €
100.000 €
1.440.000 €
Eigene Aufwendungen (ohne AfA)
Miete Museumsdepot
zugesagte Gebäudesanierungen ca.
19.200 €
35.000 €
54.200 €.
Der vorliegende Vertragsentwurf bringt beiden Seiten Vorteile:
Vorteil für den Kreis Euskirchen:
Bei Wert- und Bedeutungserhalt der museal-kulturellen Einrichtung würden die Aufwendungen für
den Kreis eklatant sinken, wie der nachfolgende Vergleich der Zahlenreihe 2009-2020 (jeweils ohne
Gebäudesanierungen und ohne Afa )zeigt:
Vorgeschlagene Betreiberschaft Blankenheim
1.459.200 €
Alternativ: Weiterbetrieb durch den Kreis auf Basis der eingangs
beschriebenen Modalitäten (165.000 €), wobei ein Teilabbau von
Kassenpersonal als eigene Einsparvorgabe eingerechnet ist
(ab 2014 = 142.000 €)
1.819.000 €
Rein fiktiver Vergleich: Zuschussbedarf bei Niveau
wie Jahresrechnungsergebnis 2005 (rd. 315.000 €)
3.780.000 €
Vorteile für die Gemeinde Blankenheim:
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Die Gemeinde Blankenheim bekommt – und das zunächst aufwandsneutral – eine zusätzliche
Gestaltungschance im Bereich Kulturarbeit, die ihr auch für die Gesamtentwicklung Blankenheims
von erheblichem Nutzen sein kann.
Über eine Neukonzeptionierung, die der Kreis mit bis zu 100.000 € mitfinanziert, wird der Grundstein
für einen erfolgreichen – und weit weniger defizitären – Betrieb der Einrichtung gelegt.
Aufgrund der in den Vertrag eingebauten Absicherungen ist das Risiko für die Gemeinde gut
kalkulierbar.
Der beigefügte Vertragsentwurf ist ebenso mit dem Förderverein des Eifelmuseums abgestimmt.
Da der Vertragsentwurf eine Investitionszuweisung i. H. v. 100.000 € vorsieht, ist die Bereitstellung
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung notwendig. Der in der Haushaltssatzung
festgestellte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht überschritten, da die
Ermächtigung bei PSK 542 01 9 783216 (K 81- Neubau Zubringer Strempt - B 266 / Herstellung
Radweg) in entsprechendem Maße nicht in Anspruch genommen wird.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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