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Beschlussvorlage GB (Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
30.10.08, 04:14
Aktualisiert
30.10.08, 04:14
Beschlussvorlage GB (Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim) Beschlussvorlage GB (Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim) Beschlussvorlage GB (Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
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hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 427/2008 22.04.2008 Az.: I/13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 20.05.2008 Kreisausschuss 28.05.2008 Kreistag 11.06.2008 Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim hier: Abschluss eines Betreibervertrages mit der Gemeinde Blankenheim Sachbearbeiter/in: Herr Adams Tel.: 02251/15-327 GB I Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2009 eingeplant. Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den in der Anlage beigefügten Vertrag über den Betrieb des Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim abzuschließen. Im Umfang dieses Vertrages bindet er sich, künftig Haushaltsmittel einzuplanen. Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermäßigung i. H. v. 100.000 €. 2 Begründung: Im Rahmen der Aufgabenkritik beauftragte der Kreistag die Verwaltung, für das Eifelmuseum in Blankenheim nach Betreibermodellen zu suchen, die den Zuschussbedarf erheblich und nachhaltig reduzieren. Insbesondere durch das beispielhafte ehrenamtliche Engagement des Fördervereins des Eifelmuseums gelang es, die vom Kreistag für 2007 verfügte Mittelkürzung auf einen Zuschussbedarf von max. 214.600 € deutlich zu unterschreiten (nach noch vorzunehmender Vereinnahmung der Personalkostenerstattung des Rhein-Erft-Kreises für die Inanspruchnahme des ehemaligen Museumshausmeisters voraussichtlich rd. 184.000 €). Die Besucherzahlen blieben auf dem Niveau der Vorjahre. Das ehrenamtliche Engagement des Fördervereins und die unentgeltliche Hausmeisterleistung durch die Gemeinde weiterhin unterstellt, könnte der Kreis den Museumsbetrieb zukünftig mit rd. 165.000 € p. a. realisieren (nach jetzigem Preisniveau und ohne Abschreibungen -AfA-). Die Gemeinde Blankenheim signalisierte Bereitschaft, sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten als sog. Nothaushaltskommune mehr als bisher in die Verantwortung für das Eifelmuseum einzubringen. Als Ergebnis intensiver Verhandlungen wird von beiden Verwaltungen den politischen Gremien der Abschluss des beiliegenden Betreibervertrages vorgeschlagen. Beide Vertragspartner sehen in der Betriebsübernahme des Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim den Vorteil, dass die Gemeinde wegen ihrer örtlichen Nähe zum Eifelmuseum sowie in Wahrnehmung ihrer originären kulturellen und touristischen Aufgaben mehr Möglichkeiten hat, den Betrieb der Einrichtung effektiv, flexibel und wirtschaftlich zu gestalten. Konkret lassen sich über die Gemeinde die Motivierung der Akteure, die multifunktionale Gebäudenutzung einer museal-kulturelltouristischen Einrichtung und die Gebäudebewirtschaftung effektiver gestalten. Für eine Laufzeit von 12 Jahren wird ab dem 1.1.2009 zunächst die Übernahme des Betriebs durch die Gemeinde Blankenheim mit dem Ziel vereinbart, der Gemeinde im Jahre 2021 das Eigentum an den Gebäuden samt musealem Inhalt zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 € zu übertragen. Bedingung für diese Vermögensübertragung unter Buchwert ist die Verpflichtung der Gemeinde Blankenheim, eigenverantwortlich und dauerhaft den Betrieb einer museal-kulturell-touristischen Einrichtung in diesem Areal sicherzustellen. Über eine Neukonzeptionierung, die der Kreis mit einer Investitionszuweisung von bis zu 100.000 € finanziell unterstützt, soll der Grundstein für eine dann attraktivere und weit weniger zuschussbedürftige Einrichtung gelegt werden. Während der Übergangsphase (2009-2020), in der die Gemeinde Blankenheim bereits Betrieb, Steuerung und Weiterentwicklung übernimmt, unterstützt der Kreis die Gemeinde durch Betriebskostenzuweisungen. Diese beginnen im Jahre 2009 mit 165.000 €, die auf Basis der um Einmalfaktoren bereinigten Jahresrechnung des Kreises voraussichtlich für den Eigenbetrieb des Eifelmuseums in der jetzigen Form an Zuschussbedarf aufzubringen wären (ohne AfA). Stufenweise wird der Betrag bis auf 80.000 € vermindert. Diese Reduzierung entspricht den von beiden Verwaltungen übereinstimmend als erreichbar eingestuften Synergien (Mehrerlöse durch Attraktivitätssteigerungen und multifunktionale Nutzung, Aufwandsreduzierung durch Verzicht auf bezahltes Kassenpersonal und Optimierungen in der Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung). Das bisherige Kassenpersonal des Kreises verbleibt bis 2010 im Eifelmuseum. Die für Verwaltungsund Koordinationsaufgaben zuständige Mitarbeiterin soll während der gesamten Vertragslaufzeit (bis 2020) ihren Dienst im Eifelmuseum verrichten. Die Anstellungsverhältnisse als Beschäftigte des Kreises Euskirchen bleiben unberührt. Der Kreis überlässt der Gemeinde die Mitarbeiterinnen im Wege der Personalgestellung. Für die beiden Kassenkräfte müssen ab 2011 in der Kreisverwaltung andere Aufgabenstellungen gefunden werden. Entsprechende Erprobungen sind bereits angelaufen. Nach Begehung der Gebäude ist einvernehmlich die Sanierung der Heizung im Gebäudeteil „Hotel zur Post“, Ahrstraße, sowie die Erneuerung des Außenanstrichs am Gildehaus als in nächster Zeit 3 durchzuführen festgestellt worden. Veranlassung und Finanzierung durch den Kreis ist im Vertrag zugesagt worden. Für beide Maßnahmen ist mit Kosten von insgesamt rd. 35.000 € zu rechnen. Bei der Vertragsgestaltung war die aktuelle Situation der Gemeinde Blankenheim als sog. „Nothaushaltskommune“ besonders zu berücksichtigen. Der Gemeinde Blankenheim steht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass ein dauerhaft defizitärer Betrieb seitens der Aufsichtsbehörde nicht geduldet wird. Überdies kann die Gemeinde Blankenheim bis zwei Jahre vor Auslauf des Betreibervertrages den für 2021 vorgesehenen Eigentumsübergang ablehnen. Des Weiteren verbleiben nicht verbrauchte Betriebs- und Investitionszuweisungen des Kreises – natürlich zweckgebunden – auf jeden Fall bis 2020 in der Verfügungsgewalt der Gemeinde Blankenheim, darüber hinaus auch dann, wenn das Eigentum 2021 auf die Gemeinde übergeht. Der Vertrag enthält ebenso Absicherungen für den Kreis Euskirchen. Wesentliche Gebäudeumbauten und Änderungen der musealen Konzeption bedürfen der Zustimmung des Kreises. Ihm steht ein außerordentliches Kündigungsrecht dann zu, wenn die Gemeinde ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung und dem Erhalt von Gebäuden und Einrichtung trotz vorheriger Abmahnung nicht nachkommt. Die Messung geschieht insbesondere anhand von Kennzahlen zu Öffnungszeiten und Besucherfrequentierung. Für den Fall, dass die Gemeinde Blankenheim 2021 nicht das Eigentum übernehmen möchte, behält sich der Kreis weitere Maßnahmen, insbesondere die Veräußerung der Gebäude, vor. Die Belastungen des Kreises während des Vertragszeitraums (2009-2020) stellen sich wie folgt dar: Zahlungen an Gemeinde Blankenheim Betriebskostenzuweisungen Investitionszuweisung 1.340.000 € 100.000 € 1.440.000 € Eigene Aufwendungen (ohne AfA) Miete Museumsdepot zugesagte Gebäudesanierungen ca. 19.200 € 35.000 € 54.200 €. Der vorliegende Vertragsentwurf bringt beiden Seiten Vorteile: Vorteil für den Kreis Euskirchen: Bei Wert- und Bedeutungserhalt der museal-kulturellen Einrichtung würden die Aufwendungen für den Kreis eklatant sinken, wie der nachfolgende Vergleich der Zahlenreihe 2009-2020 (jeweils ohne Gebäudesanierungen und ohne Afa )zeigt: Vorgeschlagene Betreiberschaft Blankenheim 1.459.200 € Alternativ: Weiterbetrieb durch den Kreis auf Basis der eingangs beschriebenen Modalitäten (165.000 €), wobei ein Teilabbau von Kassenpersonal als eigene Einsparvorgabe eingerechnet ist (ab 2014 = 142.000 €) 1.819.000 € Rein fiktiver Vergleich: Zuschussbedarf bei Niveau wie Jahresrechnungsergebnis 2005 (rd. 315.000 €) 3.780.000 € Vorteile für die Gemeinde Blankenheim: 4 Die Gemeinde Blankenheim bekommt – und das zunächst aufwandsneutral – eine zusätzliche Gestaltungschance im Bereich Kulturarbeit, die ihr auch für die Gesamtentwicklung Blankenheims von erheblichem Nutzen sein kann. Über eine Neukonzeptionierung, die der Kreis mit bis zu 100.000 € mitfinanziert, wird der Grundstein für einen erfolgreichen – und weit weniger defizitären – Betrieb der Einrichtung gelegt. Aufgrund der in den Vertrag eingebauten Absicherungen ist das Risiko für die Gemeinde gut kalkulierbar. Der beigefügte Vertragsentwurf ist ebenso mit dem Förderverein des Eifelmuseums abgestimmt. Da der Vertragsentwurf eine Investitionszuweisung i. H. v. 100.000 € vorsieht, ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung notwendig. Der in der Haushaltssatzung festgestellte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht überschritten, da die Ermächtigung bei PSK 542 01 9 783216 (K 81- Neubau Zubringer Strempt - B 266 / Herstellung Radweg) in entsprechendem Maße nicht in Anspruch genommen wird. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)