Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
25 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.11.2011
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-82/2011
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011
Gemeinderat am 08.12.2011
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst
für das Jahr 2012
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei
Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den
Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren ein Mittelwert gebildet, der
dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten
betragen 15% der Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf
Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Straßenreinigung
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich.
Bei Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Die verbleibende Unterdeckung aus
dem Jahr 2010 in Höhe von 638,97 € wird in die Kalkulation 2012 eingebracht.
Winterdienst
Durch die sehr ungünstigen Witterungsbedingungen im Abrechnungszeitraum 2010 mit
einem langen Winter 2009/2010 und einem frühen Winteranfang im Winter 2010/2011 sind
die Gesamtkosten beim Winterdienst 2010 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 240%
gestiegen, dadurch erklärt sich die Unterdeckung 2010.
Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich
der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst
bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation
einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden.
Da die Personalkosten für das Jahr 2011 noch nicht bekannt sind, kann zwar keine genaue
Aussage zum Gebührenabschluss 2011 gemacht werden, wahrscheinlich wird aber auch
2011 durch mehr Kosten wieder eine Unterdeckung entstehen. Kostenunterdeckungen
sollen gem. § 6 Absatz 2 KAG NRW innerhalb von drei Jahren nach dem
Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die Kostenunterdeckung beim Winterdienst aus
dem Jahr 2010 wird daher zum größten Teil in die Kalkulation eingebracht, die restliche
Unterdeckung wird dann im Jahr 2013 eingebracht.
Eine größere Änderung beim Gebührensatz 2012 ist aus den vorgenannten Gründen
unvermeidlich.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die
Straßenreinigung:
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,71 Euro (2011 = 0,66 €)
0,68 Euro (2011 = 0,63 €)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (57,98% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (42,02% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2012 wird dieser Anteil
voraussichtlich 61.215,97 Euro (Kalkulation 2011 = 26.585,01 Euro) betragen.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe
von 1,49 Euro (2011 = 0,65 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.