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Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP852/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung und Winterwartung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden Anteil an Personalkosten der zuständigen Mitarbeiter. Die Personalkosten setzen sich zusammen aus den Dienstbezügen für Beamte, den Dienstbezügen der tariflich Beschäftigen, den Beiträgen zur Sozialversicherung, sowie den Beiträgen zur Versorgungskasse. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahr 2009 durchgeführten Buchungen auf den beiden Entkostenstellen und ergibt somit den Betrag von ca. 7.000,00 €. Das durchschnittliche Stundenaufkommen der Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt 1.922 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 26,12 € (Durchschnittsberechnung eines Beschäftigten beim städtischen Bauhof unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt gültigen TVöD, erstellt durch den Fachbereich IV) entstehen hier Kosten von rund 50.200,00 €. Hier ist eine Erhöhung der Personalkosten um ca. 3.000,00 € eingetreten. Die Personalkosten bei der Winterwartung unterliegen ständigen Schwankungen, die witterungsbedingt auftreten. Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 131 Arbeitsstunden (ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre) angesetzt, was bei einem Stundensatz von 26,12 € zu Kosten in Höhe von rund 3.400,00 € führt. Bei der Fahrbahnreinigung ist eine Reduzierung der Personalkosten um ca. 2.300,00 € eingetreten. An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre (17.028,22 €) eingestellt. Hier ist eine Erhöhung von ca. 300,00 € erfolgt. Die Kosten für Streumittel werden aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt (nach Abzug des Eigenbedarfs von 14 %) und gehen mit 11.666,92 € in die Berechnung ein. Zu diesen sonstigen Aufwendungen sind die Kosten für den Wetterdienst in Höhe von 1.197,44 € mit einzubeziehen. Es ergibt sich eine Erhöhung um ca. 2.600,00 €. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird nicht wie in den Vorjahren vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet, sondern vom historischen Anschaffungswert. Zum Anlagevermögen gehören sowohl die Maschinen, wie auch die Fahrzeuge, die im Winterdienst eingesetzt werden. Die Maschinen werden bei der Abschreibung in vollem Umfang berücksichtgt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Berücksichtigung der Einsatzzeiten, die auf vier Wintermonate runtergerechnet werden. Da die Fahrzeuge jedoch beim 4-monatigen Einsatz im Winterdienst nicht ausschließlich für Tätigkeiten im Winterdienst benutzt werden, wird nur ein Anteil von 20 % berücksichtigt. Durch die geänderten Berechnungsmodaliäten ist hier eine Reduzierung der Abschreibungen von ca. 1.470,00 € auf 2.805,94 € erfolgt. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz von 5,33 % zugrunde gelegt. Auch hier ist durch die Änderung der Berechnungsmodalitäten bei den Abschreibungen eine Reduzierung von ca. 1.200,00 € auf 844,51 € erfolgt. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Da hier keine Änderungen erfolgt sind, ist der gleiche Betrag in Höhe von 33.164,11 € wie im Vorjahr in Ansatz zu bringen. Beim Winterdienst, der stark von der Witterung abhängig ist, ist eine Erhöhung um rund 1.100,00 € auf 4.726,34 € eingetreten. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Maschinen ein Betrag in Höhe von 5.372,16 € in die Berechnung ein. Hier ist eine Erhöhung von rund 2.950,00 € eingetreten. Dies resultiert aus der Einbeziehung sämtlicher Fahrzeuge, die anteilmäßig (wie bei den kalkulatorischen Abschreibungen dargestellt) im Winterdienst eingesetzt werden. Beschlussvorlage WP8-52/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Abrechnung der Gebhren 2008 hat ergeben, dass bei der Fahrbahnreinigung ein Überschuss in Höhe von 1.156,01€ entstanden ist. Bei der Winterwartung ist ein Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 18.235,32 € ermittelt worden. Diese Beträge werden bei der Berechnung in vollem Umfang eingesetzt. Die Kosten der Fahrbahnreinigung summieren sich somit auf 61.271,06 € und für den Winterdienst auf 85.673,89 €. Für das „allgemeine öffentliche Interesse ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen. Dieser Betrag, sowie der Überschuss ist von den ermittelten Kosten abzusetzen, so dass von umlagefähigen Kosten in Höhe von 44.797,05 € auszugehen ist. Dieser Betrag ist auf 37.358 m aufzuteilen, so dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,20 €/m ergibt. Bei der Straßenreinigung ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 0,02 € von 1,18 € auf 1,20 €. Dies ist eine Erhöhung um 1,7 %, die sich hauptsächlich aus der Reduzierung der Veranlagungsmeter um ca. 700 m ergibt. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je nach Straßenart unterschiedlich gewichtet: Anliegerstraßen 10 % Innerörtliche Straßen 15 % Hauptgeschäftsstraßen 20 % Überörtliche Straßen 25 %. Bei der Winterwartung ist von Gesamtkosten in Höhe von 85.673,89 € auszugehen. Die entsprechende Zuordnung anhand der Veranlagungsmeter, die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, die Einbringung des gesamten Fehlbetrages 2008 führen zu nachfolgender Gebührenkalkulation. Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen Lfd. m 50.612 33.856 6.122 20.979 Gebühren 2010 0,86 0,81 0,82 0,72 Gebühren 2009 0,67 0,64 0,60 0,57 Erhöhung 0,19 0,17 0,22 0,15 Die Erhöhung der Kosten für die Winterwartung ergibt sich hauptsächlich aus der Einbringung des Fehlbetrages, sowie aus den Erhöhungen der Personalkosten, der Unterhaltung der Fahrzeuge und Maschinen, der Unternehmerentschädigung und der sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen im Winterdienst, bei gleichzeitiger Reduzierung der Veranlagungsmeter. Die größte Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst von 0,22 € belastet einen Privathaushalt mit einer Grundstückslänge von 50 m im Jahr mit zusätzlich 11,00 €.Waren bisher für die Winterwartung im vorgenannten Beispiel 30,00 € zu zahlen, so sind für 2010 Gebühren in Höhe von 41,00 € fällig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009 empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden.: Beschlussvorlage WP8-52/2009 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07. Dezember 2009 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------- Sachbearbeiter(in) Beschlussvorlage WP8-52/2009 1. Ergänzung Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter ----------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister Seite 4