Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP852/2009 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung und Winterwartung in der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden
Anteil an Personalkosten der zuständigen Mitarbeiter. Die Personalkosten setzen sich zusammen
aus den Dienstbezügen für Beamte, den Dienstbezügen der tariflich Beschäftigen, den Beiträgen
zur Sozialversicherung, sowie den Beiträgen zur Versorgungskasse. Die Aufteilung dieser
Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahr 2009
durchgeführten Buchungen auf den beiden Entkostenstellen und ergibt somit den Betrag von ca.
7.000,00 €.
Das durchschnittliche Stundenaufkommen der Arbeitsaufwandes für die Durchführung des
Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt 1.922 Stunden. Bei einem zu
berücksichtigenden Stundensatz von 26,12 € (Durchschnittsberechnung eines Beschäftigten beim
städtischen Bauhof unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt gültigen TVöD, erstellt durch
den Fachbereich IV) entstehen hier Kosten von rund 50.200,00 €. Hier ist eine Erhöhung der
Personalkosten um ca. 3.000,00 € eingetreten. Die Personalkosten bei der Winterwartung
unterliegen ständigen Schwankungen, die witterungsbedingt auftreten.
Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 131 Arbeitsstunden
(ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre) angesetzt, was bei einem Stundensatz von
26,12 € zu Kosten in Höhe von rund 3.400,00 € führt. Bei der Fahrbahnreinigung ist eine
Reduzierung der Personalkosten um ca. 2.300,00 € eingetreten.
An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten
drei Jahre (17.028,22 €) eingestellt. Hier ist eine Erhöhung von ca. 300,00 € erfolgt.
Die Kosten für Streumittel werden aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt (nach
Abzug des Eigenbedarfs von 14 %) und gehen mit 11.666,92 € in die Berechnung ein. Zu diesen
sonstigen Aufwendungen sind die Kosten für den Wetterdienst in Höhe von 1.197,44 € mit
einzubeziehen. Es ergibt sich eine Erhöhung um ca. 2.600,00 €.
Die Abschreibung des Anlagevermögens wird nicht wie in den Vorjahren vom
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet, sondern vom historischen Anschaffungswert. Zum
Anlagevermögen gehören sowohl die Maschinen, wie auch die Fahrzeuge, die im Winterdienst
eingesetzt werden. Die Maschinen werden bei der Abschreibung in vollem Umfang berücksichtgt.
Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Berücksichtigung der Einsatzzeiten, die auf vier Wintermonate
runtergerechnet werden. Da die Fahrzeuge jedoch beim 4-monatigen Einsatz im Winterdienst nicht
ausschließlich für Tätigkeiten im Winterdienst benutzt werden, wird nur ein Anteil von 20 %
berücksichtigt. Durch die geänderten Berechnungsmodaliäten ist hier eine Reduzierung der
Abschreibungen von ca. 1.470,00 € auf 2.805,94 € erfolgt.
Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz von 5,33 % zugrunde gelegt. Auch hier ist
durch die Änderung der Berechnungsmodalitäten bei den Abschreibungen eine Reduzierung von
ca. 1.200,00 € auf 844,51 € erfolgt.
Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens. Da hier keine Änderungen erfolgt sind, ist der gleiche Betrag
in Höhe von 33.164,11 € wie im Vorjahr in Ansatz zu bringen. Beim Winterdienst, der stark von der
Witterung abhängig ist, ist eine Erhöhung um rund 1.100,00 € auf 4.726,34 € eingetreten.
Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Maschinen ein
Betrag in Höhe von 5.372,16 € in die Berechnung ein. Hier ist eine Erhöhung von rund 2.950,00 €
eingetreten. Dies resultiert aus der Einbeziehung sämtlicher Fahrzeuge, die anteilmäßig (wie bei
den kalkulatorischen Abschreibungen dargestellt) im Winterdienst eingesetzt werden.
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Sitzungsvorlage
Die Abrechnung der Gebhren 2008 hat ergeben, dass bei der Fahrbahnreinigung ein Überschuss
in Höhe von 1.156,01€ entstanden ist. Bei der Winterwartung ist ein Fehlbetrag in Höhe von
insgesamt 18.235,32 € ermittelt worden. Diese Beträge werden bei der Berechnung in vollem
Umfang eingesetzt.
Die Kosten der Fahrbahnreinigung summieren sich somit auf 61.271,06 € und für den Winterdienst
auf 85.673,89 €.
Für das „allgemeine öffentliche Interesse ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen.
Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25
% ausgegangen. Dieser Betrag, sowie der Überschuss ist von den ermittelten Kosten abzusetzen,
so dass von umlagefähigen Kosten in Höhe von 44.797,05 € auszugehen ist. Dieser Betrag ist auf
37.358 m aufzuteilen, so dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,20 €/m ergibt.
Bei der Straßenreinigung ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 0,02 € von 1,18 € auf 1,20 €.
Dies ist eine Erhöhung um 1,7 %, die sich hauptsächlich aus der Reduzierung der
Veranlagungsmeter um ca. 700 m ergibt.
Die Abschläge bei der Winterwartung sind je nach Straßenart unterschiedlich gewichtet:
Anliegerstraßen
10 %
Innerörtliche Straßen
15 %
Hauptgeschäftsstraßen
20 %
Überörtliche Straßen
25 %.
Bei der Winterwartung ist von Gesamtkosten in Höhe von 85.673,89 € auszugehen. Die
entsprechende Zuordnung anhand der Veranlagungsmeter, die Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses, die Einbringung des gesamten Fehlbetrages 2008 führen zu nachfolgender
Gebührenkalkulation.
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
Lfd. m
50.612
33.856
6.122
20.979
Gebühren 2010
0,86
0,81
0,82
0,72
Gebühren 2009
0,67
0,64
0,60
0,57
Erhöhung
0,19
0,17
0,22
0,15
Die Erhöhung der Kosten für die Winterwartung ergibt sich hauptsächlich aus der Einbringung des
Fehlbetrages, sowie aus den Erhöhungen der Personalkosten, der Unterhaltung der Fahrzeuge
und Maschinen, der Unternehmerentschädigung und der sonstigen Aufwendungen für
Dienstleistungen im Winterdienst, bei gleichzeitiger Reduzierung der Veranlagungsmeter.
Die größte Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst von 0,22 € belastet einen Privathaushalt mit
einer Grundstückslänge von 50 m im Jahr mit zusätzlich 11,00 €.Waren bisher für die
Winterwartung im vorgenannten Beispiel 30,00 € zu zahlen, so sind für 2010 Gebühren in Höhe
von 41,00 € fällig.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009
empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden.:
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07. Dezember 2009
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
-----------------------------------
Sachbearbeiter(in)
Beschlussvorlage WP8-52/2009 1. Ergänzung
Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
----------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
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