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Vorlage (3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Vorlage (3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.11.2011 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-85/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 Gemeinderat am 08.12.2011 - öffentlich - 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Begründung: Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr 2012 (Vorlage V-80/2011) ergeben sich neue Gebührensätze. Der Gebührensatz für „Niederschlagswasser, schwach versiegelte Flächen“ ist nicht von der Satzungsänderung betroffen, da dieser satzungsrechtlich an den Gebührensatz „Niederschlagswasser, stark versiegelte Flächen“ gebunden ist und immer 50% von diesem beträgt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: