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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kleinkläranlagen für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
24 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.11.2011 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-81/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 Gemeinderat am 08.12.2011 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Kleinkläranlagen für das Jahr 2012 Begründung: 1) Ermittlung der Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Die voraussichtlichen Personalkosten und der Geschäftsaufwand wurden aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre errechnet. Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für die Einleitung in die Kläranlage sind aus der Anlage ersichtlich. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. In den Abschluss 2010 wurde eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 1.800,-- Euro eingebracht, in die Kalkulation 2011 ein Betrag in Höhe von 1.807,03 €. Damit wird die Unterdeckung aus Vorjahren nach dem Abschluss 2011 voraussichtlich ausgeglichen sein. Nicht ansatzfähige Kosten Die Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die so genannte "Kleineinleiterabgabe" sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird. 2) Kalkulation der Gebühren Die Kosten für die Entsorgung von Abwassern/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes sind aus der Anlage ersichtlich. Es werden daher drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne Berücksichtigung der Art der Grube kalkuliert. Diese setzen sich zusammen aus den Grundkosten (Gesamtkosten ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche Gesamtmenge) und den jeweiligen Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich zu entsorgenden Mengen ergeben sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre, diese sind aus der Anlage ersichtlich. Folgende Gebührensätze wurden für das Jahr 2012 kalkuliert: Gebührensatz pro m³, CSB Wert bis 2.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 2.000-30.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 30.000 mg/l 30,03 € 46,63 € 64,43 € (2011) (42,43 €) (59,03 €) (76,83 €) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: