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Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
19.01.12, 11:23
Aktualisiert
09.02.12, 09:45
Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen) Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.01.2012 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-1/2012 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 23.01.2012 Gemeinderat am 09.02.2012 - öffentlich - Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen Begründung: Die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen (VHS) stellt in NRW nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes (WbG) NRW eine kommunale Pflichtaufgabe dar, wobei große kreisangehörige Städte verpflichtet sind, solche Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, mittlere kreisangehörige Städte diese Aufgabe an den Kreis übertragen können und für den Bereich der übrigen kreisangehörigen Kommunen der Kreis verpflichtet ist, Einrichtungen der Weiterbildung zu schaffen und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnen diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Im Kreis Düren nehmen zur Zeit die VHS der Stadt Düren , die VHS der Stadt Jülich und die Kreis-VHS Düren für den Bereich von 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden Weiterbildungsaufgaben wahr. Bereits seit längerem gibt es Überlegungen hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen im Kreis Düren, mit dem Bestreben, Synergieeffekte nutzen und hierdurch Kosten reduzieren zu können. Eine Überführung der Kreis-VHS –quasi als Paket- in die VHS der Stadt Düren und somit in den Kulturbetrieb der Stadt Düren ist nach dem WbG nicht möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass jede kreisangehörige Kommune den Beitritt zur VHS der Stadt Düren mit einer separat abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklärt und vollzieht. Nach einem von der Stadt Düren in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren erstellten Konzept für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen können hierdurch finanzielle und personelle Ressourcen optimal gebündelt werden und zu nicht unerheblichen Einsparungen für die Städte und Gemeinden führen, wobei gleichzeitig die Qualität und Quantität der Weiterbildung gesichert wird. Bei einem Verbund der 14 kreisangehörigen Kommunen zu einer gemeinsamen VHS können lt. Konzept der Stadt Düren in den nächsten Jahren Einsparungen für die Gemeinde Vettweiß –gemessen an den Ausgaben für die VHS im Jahr 2011 = ca. € 26.000,00- in Höhe von ca. 44 % in 2012 bis ca. 54 % in 2014 erzielt werden. Bis auf die Hauptverwaltungsbeamten der Nordkommunen Jülich, Aldenhoven, Linnich und Titz (hier liegt ein eigenes Konzept für eine mögliche VHS Jülicher Land vor), haben sich alle anderen Bürgermeister dafür ausgesprochen auf der Basis einer abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung künftig eine gemeinsame VHS mit der Stadt Düren zu betreiben. Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die Verwaltung zu beauftragen, mit der Stadt Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum gemeinsamen Betrieb einer VHS ab dem frühest möglichen Zeitraum abzuschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: