Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
31.10.08, 04:12
Aktualisiert
31.10.08, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 461/2008
26.09.2008
Az.: 36
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Änderung des Droschkentarifes vom 13.09.2006
Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz
Tel.: 15 432
Abt.: 36
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die 9. Verordnung vom 13.09.2006 über die Festsetzung von
Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit
Kraftdroschken/Taxen (Droschkentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern.
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Begründung:
Durch Beschluss des Kreistages vom 13.09.2006 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis
Euskirchen in Kraft:
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 71,43 m
2,40 Euro
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 71,43 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,40 Euro
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 66,67 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,50 Euro
d) Zuschlag Großraumtaxi
5,20 Euro
e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
7,50 Euro
f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
25,00 Euro
Das Taxi-Unternehmen Funk-Taxi Johann Faber,Karl-Kaufmann-Str. 48, 53937 Schleiden, hat mit
Schreiben vom 05.06.2008 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes beantragt.
Diesem Antrag hat sich die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., 40789
Monheim, mit Schreiben vom 11.06.2008 angeschlossen:
Steigerung in %
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 66,67 m
2,80 Euro (+ 16,7%)
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 66,67 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,50 Euro (+ 7,1%)
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 62,50 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,60 Euro (+ 6,5%)
d) Zuschlag Großraumtaxi
5,50 Euro (+ 5,8%)
f) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
7,80 Euro ( + 4,0%)
d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
28,00 Euro (+ 12,0%)
Im Wege eines gemeinsamen Gespräches am 26. August 2008 bei der Kreisverwaltung Düren einigten sich
die Vertreter der von der Tariferhöhung betroffenen Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und
Heinsberg mit der Industrie- und Handelskammer Aachen auf folgenden Kompromissvorschlag:
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Steigerung in %
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 64,52 m
2,60 Euro (+ 8,3% )
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 64,52 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,55 Euro (+ 10,7%)
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 60,61 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,65 Euro (+ 10,0%)
e) Zuschlag Großraumtaxi
5,20 Euro (+ 0,0%)
f) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
d) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
7,50 Euro (+ 0,0%)
26,00 Euro (+ 4,0%)
In ihrer Stellungnahme vom 08.09.2008 äußerte die Industrie- und Handelskammer nochmals
nachdrücklich die Bitte, das schon seit sieben Jahren weitgehend einheitliche Tarifgefüge in der
gesamten Aachener Region beizubehalten. Diesem Wunsch kann mit Beschluss des vorstehenden
Tarifvorschlages entsprochen werden.
Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörungsverfahren
wurde in den Städten und Gemeinden des Kreises durchgeführt. Danach werden keine Bedenken
gegen die Anhebung des Kraftdroschkentarifes erhoben.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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