Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Einunddreißigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
der Stadt Bedburg
Aufgrund des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.05.2011 (GV NW S. 271), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 394) hat der Rat der Stadt Bedburg in
seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Einunddreißigste Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird wie folgt gefasst:
§3
Höhe der Benutzungsgebühr
(1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte
a) für abgeschlossene Wohnungen auf 6,00 € pro Quadratmeter und Monat und
b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 225,00 € je Person und
Monat
festgesetzt.
(2) Zur Nutzfläche gehören auch die auf eine abgeschlossene Unterkunftseinheit entfallenden Anteile an den Gängen.
Artikel II
Diese Einunddreißigste Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01.01.2012
in Kraft.
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