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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-238/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-238/2011)

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Inhalt der Datei

Einunddreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg Aufgrund des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NW S. 271), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 394) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Einunddreißigste Änderungssatzung erlassen: Artikel I § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird wie folgt gefasst: §3 Höhe der Benutzungsgebühr (1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte a) für abgeschlossene Wohnungen auf 6,00 € pro Quadratmeter und Monat und b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 225,00 € je Person und Monat festgesetzt. (2) Zur Nutzfläche gehören auch die auf eine abgeschlossene Unterkunftseinheit entfallenden Anteile an den Gängen. Artikel II Diese Einunddreißigste Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01.01.2012 in Kraft. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4681.doc