Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
16.03.12, 10:59
Aktualisiert
17.04.12, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.02.2012
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-17/2012
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 27.03.2012
Gemeinderat am 19.04.2012
- öffentlich -
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Lüxheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.10.2011 beantragt Herr Roderich Graf von Spee, Schloß
Ahrental, 53489 Sinzig, die in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke
Gemarkung Lüxheim, Flur 5, Nr. 160, sowie Flur 3, Nr. 139,
mit einem
Bebauungsplan zu überplanen und einer baulichen Nutzung zuzuführen. Ein
entsprechender Kartenausschnitt ist als Anlage beigefügt. Im derzeit rechtskräftigen
Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Der zu überplanende Bereich ist durch die Straßen „Am Burgacker“ bzw.
„Nikolausstraße“ erschlossen. Entsprechende Versorgungsleitungen sind vorhanden.
Die im Zuge des Verfahrens anfallenden Planungskosten sind vom Eigentümer zu
tragen. Vor Abschluss des Bauleitplanverfahren ist eine Ablösevereinbarung
zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Vettweiß zur Ablösung der Beiträge
abzuschließen.
Weiterhin ist in einem Erschließungsvertrag festzulegen, dass das letzte Teilstück
der Nikolausstraße ordnungsgemäß, dh. inkl. Straßenbeleuchtung, zu Lasten des
Eigentümers auszubauen ist. Ebenfalls ist in der Straße „Am Burgacker“ entlang der
neu auszuweisenden Baufläche ein Gehweg anzulegen.
Eine kompakte Bebauung, wie in der Straße „Am Burgacker“ bereits vorhanden,
sollte aus Sicht der Verwaltung vermieden werden. Im Bebauungsplan ist
diesbezüglich eine eingeschossige Bauweise mit Einzelhäusern und Doppelhäusern
festzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Lüxheim zu
beschließen und das Verfahren einzuleiten. Vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens
ist eine Ablösevereinbarung sowie ein Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde
Vettweiß und dem Eigentümer abzuschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine