Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
16.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
152/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 140 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung
2007 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
06.07.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 140 -
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 152/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Windhäuser
06.07.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2007 der
Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater,
50389 Wesseling, für die Jahresabschlussprüfung 2007 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen.
Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der
Gemeinde folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen
mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die
Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen
der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling.
Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling entscheidet der
Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
2. Lösung
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Sozietät Prinz & Müller,
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, 50389 Wesseling vorzuschlagen, der auch schon die Prüfung des
Jahresabschlusses 2006 übertragen wurde.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit ist für die Eigenbetriebe landesweit einheitlich geregelt.
Haushaltsmittel stehen im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling zur Verfügung.