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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8250/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2012 Rat der Stadt Bedburg Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplans soll am 31. Januar 2012 vom Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden. Die Beschlussfassung vom Rat der Stadt Bedburg ist für den 14. Februar 2012 vorgesehen. Wie bereits bei der Planung im Jahr 2011 erwartet, ist das Haushaltsjahr 2012 sehr problematisch, da aufgrund der hohen Steuerkraft in 2010 die Schlüsselzuweisungen fast auf 0 € sinken. Dieser „Verlust“ wird in 2012 teilweise durch die einmalig vom Land gezahlte „Abmilderungshilfe“ in Höhe von rd. 1,7 Mio. € etwas reduziert. Wie bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung dargestellt, wirkt sich die Grunddatenanpassung im Gemeindefinanzierungsgesetz für die Stadt Bedburg negativ aus. Nachstehende Grafik verdeutlicht dies; hier werden die neben der Steuerkraft maßgeblichen Größen im Zeitvergleich zu den Entwicklungen bei den übrigen NRWKommunen dargestellt: Bedburgs Anteile in % am NRW-Asnatz 0,00140 0,00120 0,00100 0,00080 0,00060 0,00040 0,00020 0,00000 2005 2006 2007 Schüleransatz 2008 Soziallastenansatz 2009 Hauptansatz 2010 2011 2012 Zentralitätsansatz Insbesondere beim Schüleransatz und beim Soziallastenansatz ist der Abwärtstrend deutlich erkennbar. Nicht so offensichtlich, aber aufgrund der absoluten Höhe deutlich spürbar, ist der Rückgang des Hauptansatzes. Durch die höhere Gewichtung der Einwohnerzahl bei Kommunen über 25.000 Einwohnern gehört die Stadt Bedburg auch hier zu den „Verlierern“. Dennoch werden, bedingt durch die Systematik im Finanzausgleich, die Schlüsselzuweisungen aufgrund der voraussichtlich sinkenden Steuerkraft in den kommenden Jahren wieder ansteigen. Neben den ausfallenden Schlüsselzuweisungen in 2012 steigen die maßgeblichen Grundlagen zur Berechnung der Kreisumlage. Leider senkt der Rhein-Erft-Kreis im Haushaltsplanentwurf 2012 trotz deutlich steigender Umlagegrundlagen den Umlagesatz weder in 2012 noch in 2013. Dies bedeutet für Bedburg (und auch für die anderen kreisangehörigen Kommunen) einen starken Anstieg der tatsächlich zu zahlenden Kreisumlage. Erst für die Planjahre 2014 und 2015 prognostiziert der Kreis Senkungen des Umlagesatzes. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes würde aufgrund des vorgelegten Entwurfes auch im Haushaltsjahr 2012 nicht bestehen, sehr wohl aber die Pflicht zur Einholung einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Beschlussvorlage WP8-250/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zur Erreichung eines „genehmigungsfähigen“ Haushaltes wurden die bereits im Haushaltsplan 2011 dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen fortgeführt. Dies gilt ebenso für die Aufgabe bzw. Stilllegung der alten Schule Lipp und der alten Schule Kirchtroisdorf. Folgende Vermögensveräußerungen wurden in den Entwurf eingearbeitet: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Baugebiet Weidgasse (2012 und 2013) Baugebiet Wildhecke (2012 bis 2014) Baugebiet Gommershovener Weg (2012 und 2013) Optionsfläche Kaster (2013) Sportplatz Lipp (2012) Fläche Bedburg-West (2014 und 2015) Alte Schule Kirchtroisdorf (2013 und 2014) Grundstücke Kolpingstraße (2013 und 2014) Grundstücke ehem. Hallenbadgelände (2012) Gebäude Lindenstraße 4 (2012) Gebäude Rathaus Bedburg (2015) Gebäude Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße (2015) Von Pauschalkürzungen bei Sach- und Dienstaufwendungen wurde diesmal abgesehen. Wie im Haushaltsplan 2011 bereits planerisch vorgesehen, wurden die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Jahr 2012 auf jeweils 475 v.H. festgesetzt. Zur Erreichnung der Genehmigungsfähigkeit wurde planerisch eine weitere Erhöhung der o.g. Steuerarten auf jeweils 500 v.H. vorgesehen. Der Haushaltsentwurf 2012 enthält folgende Ergebnissalden in den einzelnen Planjahren: ¾ ¾ ¾ ¾ 2012 2013 2014 2015 - 11.308 T€ - 2.079 T€ - 3.236 T€ - 2.900 T€ Folgende „größere“ investiven Projekte sind im Entwurf enthalten: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Umbau/Sanierung des Bahnhofes (2012/2013) Schaffung eines zentralen Rathauses (2012-2014) Kreisel Erkelenzer Straße (2012) Anschaffung eines TLF für den Löschzug Kaster (2012) Investitionsmaßnahmen zum U-3-Ausbau (2012/2013) Bau eines Kunstrasenplatzes am Sportzentrum Bedburg-West (2012) Im Haushaltsjahr 2012 ist zur Deckung der Investitionen ein Kreditbedarf in Höhe von rd. 1,9 Mio. € vorgesehen. Beschlussvorlage WP8-250/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Ein Exemplar des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 wird den Stadtverordneten zur Sitzung am 13.12.2011 bereitgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 05.12.2011 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-250/2011 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Seite 4