Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8250/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2012
Rat der Stadt Bedburg
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und
Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Entwurf des Haushaltsplans soll am 31. Januar 2012 vom Haupt- und Finanzausschuss
vorberaten werden. Die Beschlussfassung vom Rat der Stadt Bedburg ist für den 14. Februar 2012
vorgesehen.
Wie bereits bei der Planung im Jahr 2011 erwartet, ist das Haushaltsjahr 2012 sehr problematisch,
da aufgrund der hohen Steuerkraft in 2010 die Schlüsselzuweisungen fast auf 0 € sinken. Dieser
„Verlust“ wird in 2012 teilweise durch die einmalig vom Land gezahlte „Abmilderungshilfe“ in Höhe
von rd. 1,7 Mio. € etwas reduziert. Wie bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung
dargestellt, wirkt sich die Grunddatenanpassung im Gemeindefinanzierungsgesetz für die Stadt
Bedburg negativ aus. Nachstehende Grafik verdeutlicht dies; hier werden die neben der
Steuerkraft maßgeblichen Größen im Zeitvergleich zu den Entwicklungen bei den übrigen NRWKommunen dargestellt:
Bedburgs Anteile in % am NRW-Asnatz
0,00140
0,00120
0,00100
0,00080
0,00060
0,00040
0,00020
0,00000
2005
2006
2007
Schüleransatz
2008
Soziallastenansatz
2009
Hauptansatz
2010
2011
2012
Zentralitätsansatz
Insbesondere beim Schüleransatz und beim Soziallastenansatz ist der Abwärtstrend deutlich
erkennbar. Nicht so offensichtlich, aber aufgrund der absoluten Höhe deutlich spürbar, ist der
Rückgang des Hauptansatzes. Durch die höhere Gewichtung der Einwohnerzahl bei Kommunen
über 25.000 Einwohnern gehört die Stadt Bedburg auch hier zu den „Verlierern“.
Dennoch werden, bedingt durch die Systematik im Finanzausgleich, die Schlüsselzuweisungen
aufgrund der voraussichtlich sinkenden Steuerkraft in den kommenden Jahren wieder ansteigen.
Neben den ausfallenden Schlüsselzuweisungen in 2012 steigen die maßgeblichen Grundlagen zur
Berechnung der Kreisumlage. Leider senkt der Rhein-Erft-Kreis im Haushaltsplanentwurf 2012
trotz deutlich steigender Umlagegrundlagen den Umlagesatz weder in 2012 noch in 2013. Dies
bedeutet für Bedburg (und auch für die anderen kreisangehörigen Kommunen) einen starken
Anstieg der tatsächlich zu zahlenden Kreisumlage. Erst für die Planjahre 2014 und 2015
prognostiziert der Kreis Senkungen des Umlagesatzes.
Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes würde aufgrund
des vorgelegten Entwurfes auch im Haushaltsjahr 2012 nicht bestehen, sehr wohl aber die
Pflicht zur Einholung einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorlage WP8-250/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Zur Erreichung eines „genehmigungsfähigen“ Haushaltes wurden die bereits im
Haushaltsplan 2011 dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen fortgeführt.
Dies gilt ebenso für die Aufgabe bzw. Stilllegung der alten Schule Lipp und der alten Schule
Kirchtroisdorf.
Folgende Vermögensveräußerungen wurden in den Entwurf eingearbeitet:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Baugebiet Weidgasse (2012 und 2013)
Baugebiet Wildhecke (2012 bis 2014)
Baugebiet Gommershovener Weg (2012 und 2013)
Optionsfläche Kaster (2013)
Sportplatz Lipp (2012)
Fläche Bedburg-West (2014 und 2015)
Alte Schule Kirchtroisdorf (2013 und 2014)
Grundstücke Kolpingstraße (2013 und 2014)
Grundstücke ehem. Hallenbadgelände (2012)
Gebäude Lindenstraße 4 (2012)
Gebäude Rathaus Bedburg (2015)
Gebäude Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße (2015)
Von Pauschalkürzungen bei Sach- und Dienstaufwendungen wurde diesmal abgesehen.
Wie im Haushaltsplan 2011 bereits planerisch vorgesehen, wurden die Hebesätze für die
Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Jahr 2012 auf jeweils 475 v.H. festgesetzt.
Zur Erreichnung der Genehmigungsfähigkeit wurde planerisch eine weitere Erhöhung der
o.g. Steuerarten auf jeweils 500 v.H. vorgesehen.
Der Haushaltsentwurf 2012 enthält folgende Ergebnissalden in den einzelnen Planjahren:
¾
¾
¾
¾
2012
2013
2014
2015
- 11.308 T€
- 2.079 T€
- 3.236 T€
- 2.900 T€
Folgende „größere“ investiven Projekte sind im Entwurf enthalten:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Umbau/Sanierung des Bahnhofes (2012/2013)
Schaffung eines zentralen Rathauses (2012-2014)
Kreisel Erkelenzer Straße (2012)
Anschaffung eines TLF für den Löschzug Kaster (2012)
Investitionsmaßnahmen zum U-3-Ausbau (2012/2013)
Bau eines Kunstrasenplatzes am Sportzentrum Bedburg-West (2012)
Im Haushaltsjahr 2012 ist zur Deckung der Investitionen ein Kreditbedarf in Höhe von rd.
1,9 Mio. € vorgesehen.
Beschlussvorlage WP8-250/2011
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Ein Exemplar des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 wird den Stadtverordneten zur
Sitzung am 13.12.2011 bereitgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 05.12.2011
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-250/2011
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Seite 4