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Info GB (Haushaltsrisiken im Bereich Soziales)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 173/2008 16.07.2008 Az.: 50 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 12.08.2008 Haushaltsrisiken im Bereich Soziales In verschiedenen Bereichen des SGB II und auch im Bereich des SGB XII zeichnen sich zur Zeit erhebliche finanzielle Risiken ab, die zu weiteren Belastungen des Kreishaushaltes führen werden: Produkt 312 01 Originäre Aufgaben nach den SGB II 311 08 Grundsicherung nach dem SGB XII 311 05 Pflegewohngeld Überplanmäßige Haushaltsrisiken Bemerkungen Ausgabe 2008 bis zu Haushalt 2009 2.700.000 € 3.243.000 € • V 445/2008 • stagnierende Zahl der BG • Steigerung der Kosten für Unterkunft und Heizung 1.600.000 € 1.600.000 € • V 446/2008 • Fallzahlensteigerungen • Steigende Kosten für Unterkunft und Heizung 400.000 € 511.000,€ • V 451/2008 • Fallzahlensteigerungen • Demografischer Wandel 343 02 Leistungen bei Behinderung (SGB XII) 260.000 € 330.000 € • • • V 447/2008 Fallzahlensteigerungen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Ergänzende Erläuterungen: zu 312 01 Zwischenzeitlich liegen dem Kreis Euskirchen die Festsetzungsbescheide für die Weiterleitung der Wohngeldersparnisse bei den Wohngeldausgaben für die Jahre 2007 und 2008 vor. Während im Jahr 2007 die Zuweisung in Höhe von 1.179.033,44 € den Haushaltsansatz um rd. 671.000 € unterschritten hat, wurde dem Kreis Euskirchen mit Bescheid vom 26.08.08 nun ein Betrag in Höhe von 1.450.479,59 € zugewiesen. Dieser Betrag liegt immer noch deutlich unter dem Haushaltsansatz von 1.850.000 €. Aktuell hat das MAGS die Kreise und kreisfreien Städte über die Aufhebung dieser Bescheide informiert und eine Neuberechnung angekündigt. Da aufgrund der Absenkung des Entlastungsausgleiches aus den Wohngeldersparnissen im Landeshaushalt 2008 und den weiterhin 2 steigenden Energiekosten von zunehmender Belastung der Kommunen für die Kosten für Unterkunft und Heizung auszugehen ist, wird sich die Situation noch weiter verschärfen. Dieser negative Trend wird durch die Entwicklung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung weiter verstärkt. Während die Quote für 2007 noch bei 31,2 % lag, wurde sie für 2008 auf 28,6 % gesenkt. Zu befürchten ist eine weitere Absenkung um bis zu 3 % für 2009 mit Tendenz zu einem weiteren kontinuierlichen Absinken der prozentualen Beteiligung des Bundes bei gleichzeitigem Ansteigen der Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung. Dies folgt daraus, dass die in § 46 SGB II vorgesehene Berechnungsformel die Höhe der Bundesbeteiligung an die Entwicklung der Bedarsfgemeinschaften knüpft und nicht an die Kostenentwicklung bei Unterkunft und Heizung. Das hieraus resultierende Finanzrisiko würde den Kreishaushalt 2009 zusätzlich mit bis zu 660.000 € belasten. zu 311 08 und 311 05 Weitere Haushaltsrisiken birgt die verstärkte Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Kontinuierlich steigende Fallzahlen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bei steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung führen hier zu enormen Ausgabesteigerungen. Ein Trend, der sich auch bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und dem Pflegewohngeld fortsetzt. zu 343 02 Nicht zu vernachlässigen ist darüber hinaus die Entwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die durch Fallzahlensteigerungen und steigende Personalkosten bei den Hilfeleistungen gekennzeichnet ist. In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Haushaltsrisiken gegenüber den Ansätzen für das Haushaltsjahr 2008 und der voraussichtliche Mittelbedarf 2009 aus Sicht der Abt. 50 – Soziales – dargestellt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)