Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
176 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
12.03.12, 18:48
Aktualisiert
12.03.12, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 06.03.2012
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Böcking, Paul
3. Boos, Thorsten
4. Braks, Egbert
5. Burmester, Wolfgang
6. Eßer, Ingo
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid, ab TOP 2,
9. Jansen, Wilfried, vertritt
Weikum, Robert
10. Macherey, Peter
11. Schnitzler, Josef
12. Schnitzler, Ludwig
13. Schröder, Josef, vertritt
Ackers, Heinz Albert
14. Schroeteler, Rolf
15. Servatius, Stephan
16. Stoffels, Manfred
17. Weiler, Martin
18. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz,
2. GOVR Schmühl,
3. VFW Wolfram,
4. VA Gottstein,
5. GA Linden
Es fehlen
a) entschuldigt:
Ackers, Heinz Albert
b) unentschuldigt:
Weikum, Robert
Kreuzau, den 06.03.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:40 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird
angefragt,
ob
Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Wahl eines Schriftführers und eines stellv. Schriftführers
1.1
Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers
Vorlage: 9/2012
2.
Mitteilungen
2.1
13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, -Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath-
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2011
2.3
Anzahl der zurzeit leerstehenden und veräußerten Wohngebäude;
hier: Stand 31.12.2011
2.4
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2011
2.5
Ausbau/Neubau der K 29, Abschnitt Schneidhausen
2.6
Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum
2.7
Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.2
Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße/K 30 im Ortsteil
Obermaubach
4.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1)
BauGB
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung
5.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
-36.
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme
einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
9.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
9.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
10.
Erschließung des Neubaugebietes D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 12/2012
11.
Straßeninstandsetzung 2012 im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 13/2012
12.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Wahl eines Schriftführers und eines stellv. Schriftführers
1.1
Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers
Vorlage: 9/2012
Beschluss:
Zur Anfertigung der Niederschriften des Bau- und Planungsausschusses wird Herr David Gottstein
mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Schriftführer bestellt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
2.
Mitteilungen
2.1
13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen, -Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath-
Die Ausschussmitglieder nehmen die schriftlich vorliegende Mitteilung zur Kenntnis.
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2011
Die Ausschussmitglieder nehmen die schriftlich vorliegende Mitteilung zur Kenntnis.
2.3
Anzahl der zurzeit leerstehenden und veräußerten Wohngebäude;
hier: Stand 31.12.2011
Hierzu trägt Herr Schmühl ergänzend vor, dass sich die Anzahl der leerstehenden Wohngebäude
nach eingehender Überprüfung auf 26 Wohngebäude reduziert und auch davon zurzeit einige
Gebäude zum Verkauf anstehen. Die entsprechend angelegte Liste wird seitens der Verwaltung
weiter fortgeführt. Aufgrund der geringen Anzahl der leerstehenden Wohngebäude bestehe kein
Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Kreuzau, eventuelle Förderprogramme zu entwickeln.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.
2.4
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2011
Die Ausschussmitglieder nehmen die schriftlich vorliegende Mitteilung zur Kenntnis.
Mündliche Mitteilungen seitens der Verwaltung:
2.5
Ausbau/Neubau der K 29, Abschnitt Schneidhausen
Die schriftliche Mitteilung vom 29.02.2012 entsprechend dem mündlichen Vortrag von Herrn
Schmühl ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
-52.6
Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum
Herr Schmühl teilt mit, dass dieser Punkt in Fortführung der Vorlage Nr. 39/2011 voraussichtlich in
der nächsten Sitzungsrunde wieder auf der Tagesordnung stehen wird. Vor den Beratungen in
den Fachausschüssen soll als Vorabinformation ein nichtöffentlicher Fachvortrag für
Ratsmitglieder und Fachausschussmitglieder sowie sachkundige Bürger gehalten werden.
Dieser Termin findet vor der Umweltausschusssitzung am 09.05.2012 um 18.00 Uhr statt.
2.7
Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
Herr Stolz teilt mit, dass die Bezirksregierung vorab die mündliche Genehmigung zur
Sekundarschule Kreuzau-Nideggen erteilt hat.
Die Ausschussmitglieder nehmen die mündlich vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Zu Vorlage-Nr. 42/2011 erläutert Herr Gottstein eingehend den Sachstand zum laufenden
Markterkundungsverfahren, das sich als überaus kompliziert darstellt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hohn zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens zu TOP
39/2011 erläutert Herr Schmühl, dass das Verfahren bei normalem Verlauf ca. 1 Jahr dauern wird.
Zu TOP 71/2009 teilt Herr Schmühl auf Nachfrage von Ausschussmitglied Burmester mit, dass die
Alternativen derzeit noch geprüft werden. In der schriftlichen Sachstandsinformation ist irrtümlich
aufgeführt, dass sie bereits geprüft wurden.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformationen zur Ausführung von Beschlüssen
anschließend zur Kenntnis.
3.2
Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße/K 30 im Ortsteil
Obermaubach
Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformation zur Kenntnis.
4.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a)
Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene
Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit)
b)
Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung
Herr Schmühl teilt mit, dass bei der Informationsveranstaltung am 05.03.2012 vier Bürger
anwesend waren und dabei keine abwägungsrelevanten Anregungen seitens der Bürger
vorgetragen wurden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F
13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-6-
5.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte Verweyen
und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes den
Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche Interesse an der sinnvollen
Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die Schaffung von ca. 100
Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten Interessen eingeräumt wird.
2.
Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
Auf Wunsch von Ausschussmitglied Hohn erläutert Herr Schmühl nochmals ausführlich, weshalb
den betroffenen Grundstückseigentümern kein finanzieller Verlust und keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Aufforstung entsteht (zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages).
Beschlussvorschlag:
1.
Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche für
die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern
(Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch
entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2.
Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der
Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt.
Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt
wird, bleibt abzuwarten.
3.
Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird in
Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
-77.
Anfragen
Anfrage des Ausschussmitgliedes Burmester:
Werden im Hinblick auf das später noch zu beratende Straßeninstandsetzungsprogramm auch
z.B. abgeplatzte Bordsteine in der Straße „Am Ramgarten“ in Winden berücksichtigt?
Herr Schmühl antwortet darauf, dass derartige Schäden inklusive Schäden an Gehwegen nicht
Bestandteil des Instandsetzungsprogramms sind. Diese Schäden müssen, sofern die
Verkehrssicherungspflicht betroffen ist, punktuell behoben werden. Die Schäden „Am Ramgarten“
werden entsprechend von der Verwaltung nunmehr besichtigt und, sofern notwendig, behoben.
B. Nichtöffentliche Sitzung