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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
12.03.12, 18:48
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; 
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen 	der Offenlage
	b) Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 06.03.2012 TOP Betreff 5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung Beschluss: 1. Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte Verweyen und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes den Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche Interesse an der sinnvollen Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die Schaffung von ca. 100 Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten Interessen eingeräumt wird. 2. Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen