Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
12.03.12, 18:48
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 06.03.2012
TOP
Betreff
6.
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“;
hier:
a)
Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Offenlage
b)
Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
Beschluss:
1.
Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche
für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern
(Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust
noch entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2.
Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der
Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB
abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren
durchgeführt wird, bleibt abzuwarten.
3.
Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird
in Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen