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Beschlusstext (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
12.03.12, 18:48
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a)	Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage
b) 	Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 06.03.2012 TOP Betreff 6. 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung Beschluss: 1. Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern (Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 3. Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen