Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
143 kB
Datum
19.07.2012
Erstellt
25.06.12, 13:46
Aktualisiert
25.06.12, 13:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.06.2012
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-53/2012
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2012
Gemeinderat am 19.07.2012
- öffentlich -
Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr
2012/2013 Doppelhaushalt
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2012/2013
b) Ergebnis- und Finanzplanung 2012 bis 2022
c) Stellenplan
d) Haushaltssicherungskonzept (einschl. Personalkonsolidierungskonzept
Anlage3)
Begründung:
Unter Berücksichtigung der Haushaltsberatungen 2012/13 stellt sich das Ergebnis
wie folgt da:
Ergebnisrechnung
2012
EURO
2013
EURO
Die Erträge verbessern sich von
auf
13.047.292
13.051.792
13.301.412
13.315.412
Die Aufwendungen verschlechtern sich von
auf
15.124.826
15.171.904
15.118.451
15.187.965
Es ergibt sich ein geplantes Jahresergebnis von
-2.120.112
-1.872.553
Die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verbessern sich von
auf
11.302.909
11.307.409
11.740.765
11.754.765
Die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verschlechtern sich von
auf
13.708.958
13.756.036
13.189.626
13.259.140
Finanzrechnung
Die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben unberührt.
Ebenso die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) in den Jahren 2012
und 2013.
Es ergibt sich ein neues Finanzergebnis
(Cash Flow) von
-2.170.963
-1.152.383
Ausgleichsrücklage und allg. Rücklage
Die Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich durch das Jahresergebnis 2011
aufgebraucht sein, so dass die allgemeine Rücklage bereits in 2011 teilweise in
Anspruch genommen werden muss. Anhand des Schaubildes ist die nunmehr
aktuallisierte vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals ersichtlich.
Übersicht über die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals
gem. Schlussbilanz vom 31.12.2009
in T€
19.347
2.609
173
22.258
Allgemeine Rücklage 31.12.2009
+ Ausgleichsrücklage 31.12.2009
+ Sonderrücklage 01.12.2009
= Eigenkapital 31.12.2009
- geplanter Jahresfehlbetrag 2010
= Eigenkapital am 31.12.2010
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2011
= Eigenkapital am 31.12.2011
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2012
= Eigenkapital am 31.12.2012
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2013
= Eigenkapital am 31.12.2013
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2014
= Eigenkapital am 31.12.2014
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2015
= Eigenkapital am 31.12.2015
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2016
= Eigenkapital am 31.12.2016
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2017
= Eigenkapital am 31.12.2017
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2018
= Eigenkapital am 31.12.2018
-
in T€
Prozentuale
Veränderung
im lfd.
Haushaltsjahr
22.258
958
21.300
-
2.064
19.236
-
2.120
17.116
-
1.872
15.244
-
1.542
13.702
-
1.460
12.242
-
1.216
11.026
-
1.064
9.962
-
808
9.154
-
958
21.300
-4,30%
2.064
19.236
-9,69%
2.120
17.116
-11,02%
1.872
15.244
-10,94%
1.542
13.702
-10,12%
1.460
12.242
-10,66%
1.216
11.026
-9,93%
1.064
9.962
-9,65%
808
9.154
-8,11%
- geplanter Jahresfehlbetrag 2019
= Eigenkapital am 31.12.2019
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2020
= Eigenkapital am 31.12.2020
-
- geplanter Jahresfehlbetrag 2021
= Eigenkapital am 31.12.2021
-
- geplanter Jahresüberschuss 2022
= Eigenkapital am 31.12.2022
663
8.491
-
427
8.064
-
213
7.851
-
13
7.864
663
8.491
-7,24%
427
8.064
-5,03%
213
7.851
-2,64%
13
7.864
0,17%
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, wird die Allgemeine Rücklage im
Planungszeitraum als Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals in zwei aufeinander
folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 (5%) verringert werden müssen.
Rechtsfolge hiervon ist, dass die Gemeinde Vettweiß gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO
NRW der Verpflichtung unterliegt, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK)
aufzustellen. Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit
ein HSK aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu
dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Verpflichtung, ein HSK
aufzustellen, beginnt ab dem Jahr, für das der Haushalt aufgestellt wird.
Gem § 76 Abs. 2 Satz 3 soll nur eine Genehmigung des HSK erteilt werden, wenn
aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr
folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht
wird.
Aus der Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2022 gem. Haushaltsplanentwurf ist
ersichtlich, dass der Haushaltsausgleich im Planungsjahr 2022 wieder herbeigeführt
wird und somit ein genehmigungsfähiges HSK vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der in Anlage 1 dargelegten Änderungen und der
vorgenannten Ausführungen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat
der Gemeinde Vettweiß:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die als Anlage 2 beigefügten
Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2012/2013
sowie die Finanzplanung bis 2022.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 wird beschlossen.
Der Stellenplan 2012/2013 wird beschlossen.
Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022 wird beschlossen.