Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-40/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65 /0
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2012
Betreff:
Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die vorgelegte Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/2013.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das
kommende Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe. Die
entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat nach KiBiz jährlich zum 15.03.
eines jeden Jahres zu erfolgen.
Grundlage für die Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche
fortlaufend durch die örtliche Jugendhilfe durchgeführt wird. Diese beruft sich auf zwei
Werte; zum einen werden die aktuellen Einwohnerdaten analysiert, anderseits werden
Elternumfragen als Richtwertmittel genutzt.
1.) Über 3 Jährige
In den relevanten Jahrgängen ist für die Planung des Ü3-Bereichs im Kindergartenjahr
2012/ 2013 aktuell von 594 Kindern auszugehen, die einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz besitzen. Zur Ermittlung des Bedarfs für Kinder ab drei Jahren bis
zum Schuleintritt werden drei Kernjahrgänge berücksichtigt; aufgrund der
Festschreibung des Einschulungsstichtages auf den 30. September und der damit
verbundenen Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens werden
diejenigen Kinder bei der Berechnung der Kernjahrgänge berücksichtigt, die im
Zeitraum 01.10 bis 30.09. des Folgejahres geboren sind.
Für den hereinwachsenden Jahrgang besteht die Besonderheit, dass diejenigen
Kinder, die bis zum Stichtag 01.11 geboren sind, als Dreijährige gewertet werden;
daher wird für den hereinwachsenden Jahrgang der Geburtszeitraum vom 01.10 bis
31.10. des Folgejahres als Kernjahrgang berücksichtigt. Die Kinder des
hereinwachsenden Jahrgangs, die im Laufe des Kindergartenjahres und nach dem
Stichtag 01.11. das dritte Lebensjahr vollenden, erlangen unterjährig einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für diese Kinder ist festzustellen, dass
einige unter ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits einen Betreuungsplatz für unter
Dreijährige belegen und erst in dem folgenden Kindergartenjahr auf einen Platz für
über Dreijährige wechseln, so dass deren Betreuungsbedarf bereits gedeckt ist. Aus
planerischer Sicht wird davon ausgegangen, dass insbesondere diejenigen Kinder, die
erst in der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres bzw. kurz vor Ablauf des
Kindergartenjahres ihr drittes Lebensjahr vollenden, erst in dem folgenden
Kindergartenjahr einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Dagegen ist
anzunehmen, dass insbesondere die Kinder, die kurz nach dem Stichtag 01.11
geboren sind, vermehrt versuchen, bereits unterjährig von ihrem Rechtsanspruch
Gebrauch zu machen. Aufgrund dieser Überlegungen wird in Bezug auf den
hereinwachsendenen Jahrgang pauschal ein Bedarf an Plätzen für über Dreijährige
von 20% hinzugerechnet; eine Orientierung zur Festsetzung dieser Quote ergaben
zurückliegende Kindergartenjahre. Sollte ein höherer Anteil des hereinwachsenden
Jahrgangs im laufenden Kindergartenjahr von dem Rechtsanspruch Gebrauch
machen, so müssen diese Kinder im Rahmen von möglichen Überbelegungen
aufgenommen werden. Die Kindertageseinrichtungen haben nach KiBiz die
Möglichkeit, jede Gruppe - mit Ausnahme integrativer Gruppen - mit zwei Plätzen über
zu belegen.
Beschlussvorlage WP8-40/2012
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Sitzungsvorlage
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren stellt sich der Bedarf an Plätzen
für über Dreijährige für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 wie folgt dar:
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
01.10.2006-30.09.2007
01.10.2007-30.09.2008
01.10.2008-31.10.2009
über Dreijährige ohne Berücksichtigung
des hereinwachsenden Jahrgangs
01.11.2009-31.07.2010
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
187
172
208
567
137
27
594
Wie der Angebotsstruktur des letzten Jahres zu entnehmen ist (siehe Anhang), ist der
Bedarf an Ü3 Betreuungsplätzen um 22 Plätze gestiegen. Um dem geltenden
Rechtsanspruch gerecht zu werden, mussten in diesem Bereich demnach Plätze
geschaffen werden; dies gelang einerseits durch die Schaffung einer zusätzlichen Ü3
Gruppe in der Einrichtung Sterntaler (`Notgruppe´), andererseits durch Verschiebung
einiger Plätze in den restlichen Einrichtungen. Im Ergebnis konnte so gar noch ein
Handlungsspielraum von 5 Plätzen erreicht werden, falls die Einplanung der zuvor
erläuterten 20% Quote nicht ausreichend sein sollte. Diese Festlegungen finden stets
in enger Kooperation mit den Trägern und Leitungen vor Ort statt.
2.) Unter 3 Jährige
Im U3 Bereich, für welchen erst ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 ein
Rechtsanspruch besteht, ist im Kindergartenjahr 2012/ 2013 aktuell von einem Bedarf
von 148 Kindern auszugehen. Die Berechnung des Bedarfs orientiert sich dabei an
den Grundlagen, die ab dem nächsten Kindergartenjahr - dann mit
Betreuungsanspruch - gelten sollen.
Zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige wird der hereinwachsende
Jahrgang, mit Geburtszeitraum 01.11 bis 31.07 abzüglich der 20%, die für den Bereich
der über Dreijährigen berücksichtigt werden, herangezogen; weiterhin wird der
Geburtszeitraum 01.08 bis 31.07 der Ein- bis Zweijährigen herangezogen. Da Kindern
ab dem 4. Lebensmonat ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden soll,
werden zur Berechnung der Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, 9 Monate zugrunde gelegt. Zudem müssen noch die Kinder berücksichtigt
werden, die erst im laufenden Kindergartenjahr geboren werden und mit dem
Erreichen des 4. Lebensmonats einen Betreuungsanspruch erlangen. Analog zur
Berechnung der Hereinwachsenden in den Ü3 Bereich wird hier - für den
Geburtszeitraum 01.05. bis 30.04. - eine Quote von 20% festgelegt; die Errechnung
der Geburtenzahlen erfolgt auf der Vergleichsgrundlage der letzten 5 Jahre.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren stellt sich der Bedarf an Plätzen
für unter Dreijährige für das Kindergartenjahr 2012/2013 wie folgt dar:
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Sitzungsvorlage
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2012)
01.11.2009-31.07.2010 (-20%)
01.08.2010-31.07.2011
01.08.2011-30.04.2012 (inkl. Prognose)
unter Dreijährige ohne
Berücksichtigung des
hereinwachsenden Jahrgangs
01.05.2012-30.04.2013
20% des hereinwachsenden Jahrgangs
Anzahl der unter Dreijährigen
insgesamt
davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen
110
198
119
427
192
38
465
148
Ausgehend von der Annahme, dass, wie im KiBiz vorgesehen, für 32% der unter
Dreijährigen ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden soll, ergibt sich für das
kommende Kindergartenjahr ein Bedarf an 148 Betreuungsplätzen in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Davon müssen 70% (103
Plätze) in Kindertageseinrichtungen und 30 % (45) als Kindertagespflegeplätze
angeboten werden.
Wie aus der Angebotsstruktur zu entnehmen ist, werden im nächsten Kindergartenjahr
78 U3 Plätze in Kindertagesstätten angeboten. Hinzu kommen 19 Plätze in der
Kindertagespflege. Zusammenfassend stellt dies aktuell eine U3 Betreuungsquote von
rund 21 % dar.
Die Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten
Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber
hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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