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Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-40/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 /0 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2012 Betreff: Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/2013. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat nach KiBiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche Jugendhilfe durchgeführt wird. Diese beruft sich auf zwei Werte; zum einen werden die aktuellen Einwohnerdaten analysiert, anderseits werden Elternumfragen als Richtwertmittel genutzt. 1.) Über 3 Jährige In den relevanten Jahrgängen ist für die Planung des Ü3-Bereichs im Kindergartenjahr 2012/ 2013 aktuell von 594 Kindern auszugehen, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besitzen. Zur Ermittlung des Bedarfs für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt werden drei Kernjahrgänge berücksichtigt; aufgrund der Festschreibung des Einschulungsstichtages auf den 30. September und der damit verbundenen Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens werden diejenigen Kinder bei der Berechnung der Kernjahrgänge berücksichtigt, die im Zeitraum 01.10 bis 30.09. des Folgejahres geboren sind. Für den hereinwachsenden Jahrgang besteht die Besonderheit, dass diejenigen Kinder, die bis zum Stichtag 01.11 geboren sind, als Dreijährige gewertet werden; daher wird für den hereinwachsenden Jahrgang der Geburtszeitraum vom 01.10 bis 31.10. des Folgejahres als Kernjahrgang berücksichtigt. Die Kinder des hereinwachsenden Jahrgangs, die im Laufe des Kindergartenjahres und nach dem Stichtag 01.11. das dritte Lebensjahr vollenden, erlangen unterjährig einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für diese Kinder ist festzustellen, dass einige unter ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige belegen und erst in dem folgenden Kindergartenjahr auf einen Platz für über Dreijährige wechseln, so dass deren Betreuungsbedarf bereits gedeckt ist. Aus planerischer Sicht wird davon ausgegangen, dass insbesondere diejenigen Kinder, die erst in der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres bzw. kurz vor Ablauf des Kindergartenjahres ihr drittes Lebensjahr vollenden, erst in dem folgenden Kindergartenjahr einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Dagegen ist anzunehmen, dass insbesondere die Kinder, die kurz nach dem Stichtag 01.11 geboren sind, vermehrt versuchen, bereits unterjährig von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen. Aufgrund dieser Überlegungen wird in Bezug auf den hereinwachsendenen Jahrgang pauschal ein Bedarf an Plätzen für über Dreijährige von 20% hinzugerechnet; eine Orientierung zur Festsetzung dieser Quote ergaben zurückliegende Kindergartenjahre. Sollte ein höherer Anteil des hereinwachsenden Jahrgangs im laufenden Kindergartenjahr von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen, so müssen diese Kinder im Rahmen von möglichen Überbelegungen aufgenommen werden. Die Kindertageseinrichtungen haben nach KiBiz die Möglichkeit, jede Gruppe - mit Ausnahme integrativer Gruppen - mit zwei Plätzen über zu belegen. Beschlussvorlage WP8-40/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren stellt sich der Bedarf an Plätzen für über Dreijährige für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 wie folgt dar: Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 01.10.2006-30.09.2007 01.10.2007-30.09.2008 01.10.2008-31.10.2009 über Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.11.2009-31.07.2010 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der über Dreijährigen insgesamt 187 172 208 567 137 27 594 Wie der Angebotsstruktur des letzten Jahres zu entnehmen ist (siehe Anhang), ist der Bedarf an Ü3 Betreuungsplätzen um 22 Plätze gestiegen. Um dem geltenden Rechtsanspruch gerecht zu werden, mussten in diesem Bereich demnach Plätze geschaffen werden; dies gelang einerseits durch die Schaffung einer zusätzlichen Ü3 Gruppe in der Einrichtung Sterntaler (`Notgruppe´), andererseits durch Verschiebung einiger Plätze in den restlichen Einrichtungen. Im Ergebnis konnte so gar noch ein Handlungsspielraum von 5 Plätzen erreicht werden, falls die Einplanung der zuvor erläuterten 20% Quote nicht ausreichend sein sollte. Diese Festlegungen finden stets in enger Kooperation mit den Trägern und Leitungen vor Ort statt. 2.) Unter 3 Jährige Im U3 Bereich, für welchen erst ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 ein Rechtsanspruch besteht, ist im Kindergartenjahr 2012/ 2013 aktuell von einem Bedarf von 148 Kindern auszugehen. Die Berechnung des Bedarfs orientiert sich dabei an den Grundlagen, die ab dem nächsten Kindergartenjahr - dann mit Betreuungsanspruch - gelten sollen. Zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige wird der hereinwachsende Jahrgang, mit Geburtszeitraum 01.11 bis 31.07 abzüglich der 20%, die für den Bereich der über Dreijährigen berücksichtigt werden, herangezogen; weiterhin wird der Geburtszeitraum 01.08 bis 31.07 der Ein- bis Zweijährigen herangezogen. Da Kindern ab dem 4. Lebensmonat ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden soll, werden zur Berechnung der Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 9 Monate zugrunde gelegt. Zudem müssen noch die Kinder berücksichtigt werden, die erst im laufenden Kindergartenjahr geboren werden und mit dem Erreichen des 4. Lebensmonats einen Betreuungsanspruch erlangen. Analog zur Berechnung der Hereinwachsenden in den Ü3 Bereich wird hier - für den Geburtszeitraum 01.05. bis 30.04. - eine Quote von 20% festgelegt; die Errechnung der Geburtenzahlen erfolgt auf der Vergleichsgrundlage der letzten 5 Jahre. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren stellt sich der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige für das Kindergartenjahr 2012/2013 wie folgt dar: Beschlussvorlage WP8-40/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.02.2012) 01.11.2009-31.07.2010 (-20%) 01.08.2010-31.07.2011 01.08.2011-30.04.2012 (inkl. Prognose) unter Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.05.2012-30.04.2013 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 110 198 119 427 192 38 465 148 Ausgehend von der Annahme, dass, wie im KiBiz vorgesehen, für 32% der unter Dreijährigen ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden soll, ergibt sich für das kommende Kindergartenjahr ein Bedarf an 148 Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Davon müssen 70% (103 Plätze) in Kindertageseinrichtungen und 30 % (45) als Kindertagespflegeplätze angeboten werden. Wie aus der Angebotsstruktur zu entnehmen ist, werden im nächsten Kindergartenjahr 78 U3 Plätze in Kindertagesstätten angeboten. Hinzu kommen 19 Plätze in der Kindertagespflege. Zusammenfassend stellt dies aktuell eine U3 Betreuungsquote von rund 21 % dar. Die Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-40/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-40/2012 Sitzungsvorlage Seite: 5 Seite 5