Daten
Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
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Wahlgrabstätte
152 Beisetzungen in 2006 (ein Rückgang seit 1994 von 77,4% auf 50,5%)
Die Nachfrage nach neuen Doppelwahlgräbern ist stark rückläufig. 2006 wurden nur
für 19 neue Doppelwahlgräber Nutzungsrechte erworben. Davon waren 11 auf dem
Friedhof Keldenich, während auf den anderen Friedhöfen jeweils nur 1 bis 3
Doppelwahlgräber neu belegt wurden.
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Eine weitere Bestattung ist möglich.
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Auf einer freien Wahlgrabstätte können bis zu 6 Aschenurnen beigesetzt
werden.
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Nutzungsdauer 25 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
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Grabbeet bei einstelligen Wahlgräbern 2,50 x 1,10 m = 2,75 m²
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Grabbeet bei Doppelwahlgräbern 2,50 x 2,20 m = 5,50 m²
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Grabbeet bei „pflegeleichten“ Wahlgräbern 0,55 x 1,10 m = 0,61 m²
Hinweis:
Einstellige Wahlgräber und Doppelwahlgräber werden auch weiterhin mit den alten
Maßen für die Grabbeet angeboten. Hier ist nach der Änderung der Satzung auch
eine Ganzabdeckung möglich. Das Angebot der „pflegeleichten“ Wahlgräber ist eine
zusätzliche Wahlmöglichkeit.
Wahlgrab und Doppelwahlgrab
mit großem Grabbeet
Pflegeleicht Wahlgräber