Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 89/2008
29.07.2008
Datum:
Az.: 80/Hs
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
11.08.2008
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Konversion Vogelsang
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 589
Abt.: Stabsstelle 80
X Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Produkt:
Produkt: 57104 8 531704
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der vogelsang ip gGmbH in der Fassung vom
24.07.2008 laut Anlage.
€
€
2
b) auf Grundlage des Wirtschaftsplanes 2008-2017 die außerplanmäßige Bereitstellung des
Betriebskostenzuschusses bis zu 25.000 € in 2008.
Begründung:
Zu a)
Bereits mit der V 404/2008 hat der Kreistag der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der vogelsang
ip gGmbH sowie den entsprechenden Mittelbereitstellungen zugestimmt. Inzwischen liegen auch die
positiven Beschlüsse der Mitgesellschafter mit leichten Modalitäten vor. Weiter hat der
Landschaftsverband Rheinland dem Innenministerium NRW die beabsichtigte Beteiligung an der
vogelsang ip gGmbH angezeigt und die Mitteilung erhalten, dass unter Beachtung kleinerer
Anpassungen des Gesellschaftsvertrages keine Bedenken bestehen.
Die folgenden seitens des Innenministeriums NRW geforderten Änderungen wurden in den
Gesellschaftsvertrag eingearbeitet:
•
§ 2 Abs. 3: textliche Änderung: Streichung des Wortes „insbesondere“ und Darstellung der
Aufzählung a) – d) als abschließende Aufzählung nach den Vorgaben des Innenministeriums.
•
§ 2 Abs. 5: Verweis auf § 109 Abs. 1 Satz 1 GO
•
§ 10 Abs. 3: textliche Ergänzung: "soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist"
•
§ 19 Abs. 4: Aufnahme der von den Kreistagen beschlossenen Begrenzung der
Einzahlungsverpflichtung der Kreise Aachen, Düren und Heinsberg.
Der überarbeitete Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde nochmals dem Innenministerium NRW
zur Abstimmung vorgelegt. Mittlerweile liegt die Rückmeldung des Innenministeriums vor, dass gegen
den Vertragsentwurf laut Anlage (Stand: 24.07.2008) keine Bedenken bestehen. Die
Mitgesellschafter haben die Endfassung des Gesellschaftsvertrages gleichfalls mit der Bitte um
Zustimmung erhalten. Sobald alle Einverständniserklärungen vorliegen, kann das Anzeigeverfahren
bei der Bezirksregierung, welches federführend vom Kreis Euskirchen durchgeführt wird, eingeleitet
werden.
Zu b)
Die Gründung der vogelsang ip gGmbH ist im Herbst 2008 vorgesehen. Die Gesellschaft soll zum
01.01.2009 voll handlungsfähig sein und zum einen den lfd. Betrieb der jetzigen „Serviceagentur
Vogelsang“ qualifiziert übernehmen, zum anderen die zur baulichen Realisierung des Forum
Vogelsang und der zugehörigen Ausstellungen erforderlichen Projekte durchführen können. Daher ist
unmittelbar nach Gründung insbesondere die Besetzung der geplanten Leitungsstellen
(Geschäftsführung sowie kaufmännische und wissenschaftliche Leitung) sowie die Gewährleistung
der technischen Arbeitsfähigkeit anzustreben. Hierfür ist der erforderliche Betriebskostenzuschuss
bereit zu stellen. Gemäß Wirtschaftsplan 2008-2017 ist für 2008 mit einem maximalen (durch
Einnahmen ungedeckten) Aufwand in Höhe von 80.000 € (pessimistischer Verlauf) zu rechnen.
Davon beträgt der Kreisanteil 30 %, d.h. ca. 25.000 €.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Gründung der vogelsang ip gGmbH so schnell wie möglich erfolgen soll und eine vollständige
Geschäftsfähigkeit zum 01.01.2008 anzustreben ist, ist es erforderlich, die Vorbereitungen zur
Gründung der Gesellschaft sofort in Auftrag zu geben, um unmittelbar nach Unterzeichnung des
3
Gesellschaftsvertrages die Handlungsfähigkeit herzustellen. Die Verwaltung bittet um
Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit nach Beratung im Fachausschuss.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. i. V. Poth
gez. Grutke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)