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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Konversion Vogelsang Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Konversion Vogelsang 
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Konversion Vogelsang 
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Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 89/2008 29.07.2008 Datum: Az.: 80/Hs Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 11.08.2008 Kreisausschuss 27.08.2008 Kreistag 03.09.2008 Konversion Vogelsang Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 589 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Produkt: Produkt: 57104 8 531704 Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der vogelsang ip gGmbH in der Fassung vom 24.07.2008 laut Anlage. € € 2 b) auf Grundlage des Wirtschaftsplanes 2008-2017 die außerplanmäßige Bereitstellung des Betriebskostenzuschusses bis zu 25.000 € in 2008. Begründung: Zu a) Bereits mit der V 404/2008 hat der Kreistag der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der vogelsang ip gGmbH sowie den entsprechenden Mittelbereitstellungen zugestimmt. Inzwischen liegen auch die positiven Beschlüsse der Mitgesellschafter mit leichten Modalitäten vor. Weiter hat der Landschaftsverband Rheinland dem Innenministerium NRW die beabsichtigte Beteiligung an der vogelsang ip gGmbH angezeigt und die Mitteilung erhalten, dass unter Beachtung kleinerer Anpassungen des Gesellschaftsvertrages keine Bedenken bestehen. Die folgenden seitens des Innenministeriums NRW geforderten Änderungen wurden in den Gesellschaftsvertrag eingearbeitet: • § 2 Abs. 3: textliche Änderung: Streichung des Wortes „insbesondere“ und Darstellung der Aufzählung a) – d) als abschließende Aufzählung nach den Vorgaben des Innenministeriums. • § 2 Abs. 5: Verweis auf § 109 Abs. 1 Satz 1 GO • § 10 Abs. 3: textliche Ergänzung: "soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist" • § 19 Abs. 4: Aufnahme der von den Kreistagen beschlossenen Begrenzung der Einzahlungsverpflichtung der Kreise Aachen, Düren und Heinsberg. Der überarbeitete Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde nochmals dem Innenministerium NRW zur Abstimmung vorgelegt. Mittlerweile liegt die Rückmeldung des Innenministeriums vor, dass gegen den Vertragsentwurf laut Anlage (Stand: 24.07.2008) keine Bedenken bestehen. Die Mitgesellschafter haben die Endfassung des Gesellschaftsvertrages gleichfalls mit der Bitte um Zustimmung erhalten. Sobald alle Einverständniserklärungen vorliegen, kann das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung, welches federführend vom Kreis Euskirchen durchgeführt wird, eingeleitet werden. Zu b) Die Gründung der vogelsang ip gGmbH ist im Herbst 2008 vorgesehen. Die Gesellschaft soll zum 01.01.2009 voll handlungsfähig sein und zum einen den lfd. Betrieb der jetzigen „Serviceagentur Vogelsang“ qualifiziert übernehmen, zum anderen die zur baulichen Realisierung des Forum Vogelsang und der zugehörigen Ausstellungen erforderlichen Projekte durchführen können. Daher ist unmittelbar nach Gründung insbesondere die Besetzung der geplanten Leitungsstellen (Geschäftsführung sowie kaufmännische und wissenschaftliche Leitung) sowie die Gewährleistung der technischen Arbeitsfähigkeit anzustreben. Hierfür ist der erforderliche Betriebskostenzuschuss bereit zu stellen. Gemäß Wirtschaftsplan 2008-2017 ist für 2008 mit einem maximalen (durch Einnahmen ungedeckten) Aufwand in Höhe von 80.000 € (pessimistischer Verlauf) zu rechnen. Davon beträgt der Kreisanteil 30 %, d.h. ca. 25.000 €. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da die Gründung der vogelsang ip gGmbH so schnell wie möglich erfolgen soll und eine vollständige Geschäftsfähigkeit zum 01.01.2008 anzustreben ist, ist es erforderlich, die Vorbereitungen zur Gründung der Gesellschaft sofort in Auftrag zu geben, um unmittelbar nach Unterzeichnung des 3 Gesellschaftsvertrages die Handlungsfähigkeit herzustellen. Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit nach Beratung im Fachausschuss. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Troschke gez. i. V. Poth gez. Grutke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)