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Vorlage (Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
122 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
20.11.12, 15:51
Aktualisiert
20.11.12, 15:51
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.11.2012 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-97/2012 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2012 Gemeinderat am 13.12.2012 - öffentlich - Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2013 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren ein Mittelwert gebildet, der dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Straßenreinigung Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen. Da die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr bereits deutlich niedriger sind, soll die Kostenüberdeckung aus 2011 erst in den nächsten Jahren in die Kalkulation eingebracht werden, um große Gebührensprünge zu vermeiden. Winterdienst Durch die sehr ungünstigen Witterungsbedingungen im Abrechnungszeitraum 2010 mit einem langen Winter 2009/2010 und einem frühen Winteranfang im Winter 2010/2011 sind die Gesamtkosten beim Winterdienst 2010 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 240% gestiegen, dadurch erklärte sich die Unterdeckung 2010, die zum Teil in die Kalkulation 2012 eingebracht wurde. Der restliche Betrag wurde in die Kalkulation 2013 eingebracht. Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. 2) Kalkulation der Gebühren Straßenreinigung Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird. Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die Straßenreinigung: Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen 0,62 Euro (2012 = 0,71 €) 0,59 Euro (2012 = 0,68 €) Winterdienst Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (53,27% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf Anliegerstraßen (46,73% der Gesamtstrecke). Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2013 wird dieser Anteil voraussichtlich 40.967,35 Euro (Kalkulation 2012 = 61.215,97 Euro) betragen. Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt. Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe von 1,21 Euro (2012 = 1,49 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: