Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
135/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
06.06.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 135/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel
06.06.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters
der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2006
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling
GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung
-
den Jahresabschluss 2006 in der vorgelegten Form festzustellen,
-
entsprechend
beschließen,
-
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH Entlastung für das
Geschäftsjahr 2006 zu erteilen.
.....
.....
dem
Gewinnverwendungsvorschlag
von
Aufsichtsrat
und
Geschäftsführung
zu
Sachdarstellung:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH – Ausübung des Stimmrechtes des
Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2006
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH hat, wie durch § 15 des Gesellschaftsvertrages
gefordert, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung sowie den Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und dem vom Aufsichtsrat beauftragten
Abschlussprüfer, dem Wirtschaftsprüfer Herbert Prinz in der Sozietät Prinz & Müller,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Wesseling, vorgelegt. Nach Eingang des Prüfungsberichtes des
Wirtschaftsprüfers hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers der Stadt als Gesellschafterin zur Feststellung des
Jahresabschlusses und gleichzeitig dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt.
Herrn Bürgermeister Ditgens als dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung und den
Fraktionen liegen jeweils der vollständige Bericht der Abschlussprüfer sowie der Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und der Lagebericht – jeweils zum 31.12.2006 – vor.
Der Wirtschaftsprüfer hat eine Schlusserklärung und den – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk wie
folgt abgegeben:
„Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Stadtwerke Wesseling GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Der Bericht des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung, der der Gesellschafterversammlung
vorzulegen ist, ist anliegend abgedruckt.
Der Aufsichtsrat hat danach aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers
zugestimmt und den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss gebilligt.
a) Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist es nach § 13 des Gesellschaftsvertrages nunmehr,
-
den Jahresabschluss festzustellen,
über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen und
über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu entscheiden.
b) Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss
2006 wie vorgelegt festzustellen.
Die Bilanz der Stadtwerke Wesseling GmbH zum 31.12.2006 weist einen Jahresüberschuss in Höhe
von 754.117,09 € (Vorjahr 647.426,55 €) aus.
Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen
Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden.
Ausschüttung
Vortrag auf neue Rechnung
der
Gesellschafterversammlung
vor,
den
469.536,04 €
284.581,05 €
Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen, Geschäftsführung und Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2006 zu erteilen.
Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung
Nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Vertreter der Stadt als Gesellschafterin in der
Gesellschafterversammlung zur Ausübung des Stimmrechtes eines vorherigen Beschlusses des Rates der
Stadt. Der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussentwurf ergibt sich aus den vorstehenden
Ausführungen.