Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
31.05.10, 06:42
Aktualisiert
31.05.10, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Finanz- und Personalausschusses am 23.03.2010
13
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
(15/2010)
1. Das Essensgeld in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird nicht erhöht.
2. § 5, Abs. 3 der Benutzungsordnung wird wie folgt geändert:
Die Kindertagesstätte ist bis zu einem von der Einrichtung festgelegten Termin (entsprechend
der Lieferbedingungen des jeweiligen Caterers) zu informieren, wenn das Kind nicht am Essen
teilnimmt. Ist dies nicht erfolgt, gilt dieser Tag auch als Verpflegungstag und wird mit 2,50 €
berechnet.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)