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Kommune
Kreis Euskirchen
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29.07.08, 04:11
Aktualisiert
29.07.08, 04:11
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 178/2008
17.07.2008
Az.: 40.1-211-41
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
12.08.2008
Einrichtung Regionaler Bildungsnetzwerke
I. Allgemeines
Das Modellprojekt „Selbständige Schule“ läuft am 31.07.2008 aus. Als Nachfolge dieser Maßnahme
sollen nun Regionale Bildungsnetzwerke gegründet werden. Zunächst werden die Teilnehmer aus
den 19 Bildungsregionen, die an dem auslaufenden Modellprojekt teilgenommen haben, zum 1.
August 2008 Regionale Bildungsnetzwerke gründen. Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte haben
die Möglichkeit, dies ab 1. August 2009 ebenfalls zu tun.
Der Landkreistag NRW begrüßt die Einrichtung von Regionalen Bildungsnetzwerken mittels
Kooperationsverträgen zwischen dem Land und den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NordrheinWestfalen ausdrücklich. Er weist auf die bereits in den Pilotkommunen im Rahmen des Projektes
Selbständige Schule gewonnenen sehr guten Erfahrungen bei der Bildung regionaler
Bildungsnetzwerke hin. Die demografische Entwicklung und sich wandelnde Ansprüche der
Bevölkerung, wie etwa eine vermehrte Nachfrage nach Ganztagsangeboten werden es in den
nächsten Jahren – gerade im ländlichen Raum – immer mehr erfordern, zur optimalen Förderung von
Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Interessen, Kompetenzen, Betreuungs- und
Förderbedarfen die verschiedene Bildungsangebote regional abzustimmen
Zur Gründung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes schließen das Land und der Schulträger einen
„Kooperationsvertrag zur Durchführung der Weiterentwicklung/Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes
in der Bildungsregion xy“. Der Vertrag sieht folgende Leistungen der Vertragspartner vor:
Kreis: stellt die erforderliche personelle und sächliche Ausstattung der Regionalen Geschäftsstelle
Land: stellt für die Arbeit in der Regionalen Geschäftsstelle einen zusätzlichen pädagogischen
Mitarbeiter im Umfang von 1,0 Stelle zur Verfügung.
Auflösung des Vertrags/Kündigung
Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen
Kündigung: sechs Monate zum Schuljahresende (bis 31.01. zum 31.07.)
2
II. Inhalt und Aufbau der Regionalen Bildungsnetzwerke
Zielsetzung
Bestmögliche individuelle Förderung der Kinder u. Jugendlichen unter optimalem Einsatz der
Personal- u. Sachressourcen und Intensivierung einer horizontalen u. vertikalen Vernetzung der
Bildungspartner
Stärkung und Ausbau der Schul- u. Unterrichtsentwicklung in allen Schulen der Bildungsregion
durch angemessenes Beratungs- und Unterstützungssystem
Laufzeit
Beginn: ab 01.08.2009 mit langfristiger Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung; eine
gemeinsame interne Evaluation soll bis zum 31.07.2013 erfolgen
Grundsätze u. Prinzipien der Kooperation
Vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Entwicklung der Bildungsregion
Abstimmung der Handlungsschritte zwischen Schulen, Schulaufsicht, Schulträger u. anderen
Partnern
Entwicklung, Erprobung und Evaluation gemeinsamer und aufeinander abgestimmter
Maßnahmen zur Qualitätssicherung u. –entwicklung
Einsatz der durch die Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Erreichung
gemeinsamer Ziele
Evaluation der vereinbarten Zusammenarbeit/Kooperation
Handlungsfelder
Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen
Verbesserung der individuellen Förderung der Schüler
Initiierung u. Abstimmung schulübergreifender Projekte in der Region, insbesondere mit
außerschulischen Partnern
Durchlässigkeit des Schulwesens
Übergang Schule-Beruf (Übergangsmanagement)
Weiterentwicklung/Ausbau von Ganztags- u. Betreuungsangeboten
Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen/Institutionen der kulturellen Bildung
Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
Sprachförderung insbesondere im Elementar- und Primarbereich
Schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit
Planung, Organisation u. Einrichtung von Schulverbünden
Unterstützung des internationalen Schüleraustauschs
Umwelterziehung
Verkehrserziehung
Gesundheitserziehung
Gewaltprävention
u. a.
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Organisation
Die Gesamtorganisation erfolgt über eine Regionale Bildungskonferenz. Sie besteht aus
je einer Vertretung der unteren und der oberen Schulaufsicht
einem Vertreter des staatlichen Kompetenzteams für Fortbildung
bis zu drei Vertretungen des Schulträgers, des Schulausschusses des Kreises
dem Sprecher der einzelnen Schulformen (GS, HS, FS,RS, Gym, BK, GesamtS)
einer Vertretung der Unternehmerschaft der Region, der Agentur für Arbeit, der
Kreishandwerkerschaft, der IHK, der VHS, der RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien)
je einer Vertretung der vor Ort wirkenden Religionsgemeinschaften
bis zu drei Vertretungen weiterer Institutionen, insbesondere aus dem Kultur- und Sportbereich
Vorsitzender der Kreisschulpflegschaft
Ggf. Vertretung von Ersatzschulträgern
Gleichstellungsbeauftragte können in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs teilnehmen
Aufgaben der Regionalen Bildungskonferenz
Absprachen in Bezug auf alle vereinbarten Handlungsfelder
Weiter-/Entwicklung des Leitbildes für die Bildungsregion
Erörterung von Konzepten/Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Bildungsregion
Empfehlungen zu den Ergebnissen der Bildungsberichterstattung und zur
Schulentwicklungsplanung auf der Basis eines Konsens in der Regionalen Bildungskonferenz
Entwicklung von Initiativen zur Profilbildung der Schulen in der Region
Empfehlungen zu Evaluationsmaßnahmen
...
Zur Vorbereitung von Entscheidungen von strategischer Bedeutung wird ein Lenkungskreis
eingerichtet (zwei von jeder Vertragspartei benannte Personen, schulische Vertretungen sowie
anlass- und themenbezogen weitere Personen aus der Regionalen Bildungskonferenz).
Regionale Geschäftsstelle
Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz wird eine Regionale Geschäftsstelle
eingerichtet mit folgenden Aufgaben:
Vor- u. Nachbereitung von Sitzungen und Umsetzung der Aufgaben der Regionalen
Bildungskonferenz und des Lenkungskreises
Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die durch die Regionale
Bildungskonferenz empfohlen wurden
Unterstützung und Beratung von Schulen im Zusammenhang mit den v. g. Handlungsfeldern
Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, Diskussionspapieren usw. für die Schulen und die
Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern
Mitarbeit bei der Erarbeitung des regionalen Bildungsberichts und des Schulentwicklungsplans
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Mitarbeit bei der Aufbereitung des Auswertungsberichts zu SEIS (Selbstevulation in Schule)
Sicherstellung der Vernetzung der schulischen und außerschulischen Partner im Zusammenhang
mit den in den Handlungsfeldern benannten Bereichen
Sicherstellung der erforderlichen Verwaltungsarbeit
Die Mitglieder der Kompetenzteams für Fortbildung arbeiten themen- und anlassbezogen mit der
Regionalen Geschäftsstelle zusammen.
III. Weitere Vorgehensweise
Abstimmung mit den kreisangehörigen Schulträgern
Information der übrigen zur Bildungskonferenz gehörenden Institutionen über die Absicht, ein
Regionales Bildungsnetzwerk zu gründen
Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses durch den Kreistag
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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