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Info GB (Einrichtung Regionaler Bildungsnetzwerke )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Erstellt
29.07.08, 04:11
Aktualisiert
29.07.08, 04:11
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 178/2008 17.07.2008 Az.: 40.1-211-41 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 12.08.2008 Einrichtung Regionaler Bildungsnetzwerke I. Allgemeines Das Modellprojekt „Selbständige Schule“ läuft am 31.07.2008 aus. Als Nachfolge dieser Maßnahme sollen nun Regionale Bildungsnetzwerke gegründet werden. Zunächst werden die Teilnehmer aus den 19 Bildungsregionen, die an dem auslaufenden Modellprojekt teilgenommen haben, zum 1. August 2008 Regionale Bildungsnetzwerke gründen. Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit, dies ab 1. August 2009 ebenfalls zu tun. Der Landkreistag NRW begrüßt die Einrichtung von Regionalen Bildungsnetzwerken mittels Kooperationsverträgen zwischen dem Land und den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NordrheinWestfalen ausdrücklich. Er weist auf die bereits in den Pilotkommunen im Rahmen des Projektes Selbständige Schule gewonnenen sehr guten Erfahrungen bei der Bildung regionaler Bildungsnetzwerke hin. Die demografische Entwicklung und sich wandelnde Ansprüche der Bevölkerung, wie etwa eine vermehrte Nachfrage nach Ganztagsangeboten werden es in den nächsten Jahren – gerade im ländlichen Raum – immer mehr erfordern, zur optimalen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Interessen, Kompetenzen, Betreuungs- und Förderbedarfen die verschiedene Bildungsangebote regional abzustimmen Zur Gründung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes schließen das Land und der Schulträger einen „Kooperationsvertrag zur Durchführung der Weiterentwicklung/Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion xy“. Der Vertrag sieht folgende Leistungen der Vertragspartner vor: Kreis: stellt die erforderliche personelle und sächliche Ausstattung der Regionalen Geschäftsstelle Land: stellt für die Arbeit in der Regionalen Geschäftsstelle einen zusätzlichen pädagogischen Mitarbeiter im Umfang von 1,0 Stelle zur Verfügung. Auflösung des Vertrags/Kündigung Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen Kündigung: sechs Monate zum Schuljahresende (bis 31.01. zum 31.07.) 2 II. Inhalt und Aufbau der Regionalen Bildungsnetzwerke Zielsetzung Bestmögliche individuelle Förderung der Kinder u. Jugendlichen unter optimalem Einsatz der Personal- u. Sachressourcen und Intensivierung einer horizontalen u. vertikalen Vernetzung der Bildungspartner Stärkung und Ausbau der Schul- u. Unterrichtsentwicklung in allen Schulen der Bildungsregion durch angemessenes Beratungs- und Unterstützungssystem Laufzeit Beginn: ab 01.08.2009 mit langfristiger Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung; eine gemeinsame interne Evaluation soll bis zum 31.07.2013 erfolgen Grundsätze u. Prinzipien der Kooperation Vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Entwicklung der Bildungsregion Abstimmung der Handlungsschritte zwischen Schulen, Schulaufsicht, Schulträger u. anderen Partnern Entwicklung, Erprobung und Evaluation gemeinsamer und aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung u. –entwicklung Einsatz der durch die Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Erreichung gemeinsamer Ziele Evaluation der vereinbarten Zusammenarbeit/Kooperation Handlungsfelder Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen Verbesserung der individuellen Förderung der Schüler Initiierung u. Abstimmung schulübergreifender Projekte in der Region, insbesondere mit außerschulischen Partnern Durchlässigkeit des Schulwesens Übergang Schule-Beruf (Übergangsmanagement) Weiterentwicklung/Ausbau von Ganztags- u. Betreuungsangeboten Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen/Institutionen der kulturellen Bildung Integration von Kindern mit Migrationshintergrund Sprachförderung insbesondere im Elementar- und Primarbereich Schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit Planung, Organisation u. Einrichtung von Schulverbünden Unterstützung des internationalen Schüleraustauschs Umwelterziehung Verkehrserziehung Gesundheitserziehung Gewaltprävention u. a. 3 Organisation Die Gesamtorganisation erfolgt über eine Regionale Bildungskonferenz. Sie besteht aus je einer Vertretung der unteren und der oberen Schulaufsicht einem Vertreter des staatlichen Kompetenzteams für Fortbildung bis zu drei Vertretungen des Schulträgers, des Schulausschusses des Kreises dem Sprecher der einzelnen Schulformen (GS, HS, FS,RS, Gym, BK, GesamtS) einer Vertretung der Unternehmerschaft der Region, der Agentur für Arbeit, der Kreishandwerkerschaft, der IHK, der VHS, der RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien) je einer Vertretung der vor Ort wirkenden Religionsgemeinschaften bis zu drei Vertretungen weiterer Institutionen, insbesondere aus dem Kultur- und Sportbereich Vorsitzender der Kreisschulpflegschaft Ggf. Vertretung von Ersatzschulträgern Gleichstellungsbeauftragte können in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs teilnehmen Aufgaben der Regionalen Bildungskonferenz Absprachen in Bezug auf alle vereinbarten Handlungsfelder Weiter-/Entwicklung des Leitbildes für die Bildungsregion Erörterung von Konzepten/Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Bildungsregion Empfehlungen zu den Ergebnissen der Bildungsberichterstattung und zur Schulentwicklungsplanung auf der Basis eines Konsens in der Regionalen Bildungskonferenz Entwicklung von Initiativen zur Profilbildung der Schulen in der Region Empfehlungen zu Evaluationsmaßnahmen ... Zur Vorbereitung von Entscheidungen von strategischer Bedeutung wird ein Lenkungskreis eingerichtet (zwei von jeder Vertragspartei benannte Personen, schulische Vertretungen sowie anlass- und themenbezogen weitere Personen aus der Regionalen Bildungskonferenz). Regionale Geschäftsstelle Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz wird eine Regionale Geschäftsstelle eingerichtet mit folgenden Aufgaben: Vor- u. Nachbereitung von Sitzungen und Umsetzung der Aufgaben der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die durch die Regionale Bildungskonferenz empfohlen wurden Unterstützung und Beratung von Schulen im Zusammenhang mit den v. g. Handlungsfeldern Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, Diskussionspapieren usw. für die Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern Mitarbeit bei der Erarbeitung des regionalen Bildungsberichts und des Schulentwicklungsplans 4 Mitarbeit bei der Aufbereitung des Auswertungsberichts zu SEIS (Selbstevulation in Schule) Sicherstellung der Vernetzung der schulischen und außerschulischen Partner im Zusammenhang mit den in den Handlungsfeldern benannten Bereichen Sicherstellung der erforderlichen Verwaltungsarbeit Die Mitglieder der Kompetenzteams für Fortbildung arbeiten themen- und anlassbezogen mit der Regionalen Geschäftsstelle zusammen. III. Weitere Vorgehensweise Abstimmung mit den kreisangehörigen Schulträgern Information der übrigen zur Bildungskonferenz gehörenden Institutionen über die Absicht, ein Regionales Bildungsnetzwerk zu gründen Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses durch den Kreistag gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)