Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-4/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.03.2012
Betreff:
Jugendamtselternbeirat
- Fahrtkostenerstattung für Gremienarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, den Mitgliedern des Jugendelternbeirates keine Fahrtkosten für
Gremienarbeit zu erstatten.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 15.11.2011 wurde der erstmalig gewählte
Jugendamtselternbeirat unter TOP 6 [WP8-211/201] vorgestellt. Im Beratungsverlauf wurde durch
Ausschussmitglied Schmitz vorgeschlagen, die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden als beratendes
Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg zu berufen; diesbezüglich wird auf TOP
__ der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses verwiesen.
Auch wurde durch Ausschussmitglied Lambertz angeregt, den Vorsitzenden des
Jugendamtselternbeirats anlässlich der Teilnahme an Veranstaltungen eine Fahrkostenerstattung
zu gewähren. Die Verwaltung hat bezüglich der Verfahrensweise in den Jugendämtern des RheinErft-Kreises eine Abfrage durchgeführt; im Ergebnis dieser kann mitgeteilt werden, dass aktuell in
keiner Kommune des Rhein-Erft-Kreises eine Fahrtkostenerstattung erfolgt, auch ist - nach
derzeitigem Stand - eine derartige nicht beabsichtigt. In diesem Zusammenhang weist die
Verwaltung darauf hin, dass auch in vergleichbaren Gremien, beispielsweise bei den
Elternvertretungen in den Schulen, keine Kostenübernahmen durch den Schulträger erfolgen.
Aufgrund der v. g. Ausführungen schlägt die Verwaltung - wenngleich sie die Arbeit aller
Gremienvertreter anerkennt und begrüßt - vor, vorliegend aus nachfolgenden Gründen keine
Fahrkostenerstattung zu gewähren:
1) Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; der Kämmerer hat in seinen
Haushaltsausführungen anlässlich der Einbringung des Haushalts 2012 zur angespannten
Haushaltslage ausführlich Stellung bezogen und zu einer sparsamen Haushaltsführung
`ermahnt´.
2) Eine Fahrkostenerstattung kann und darf nicht als `Einzelfallentscheidung´ für den
Jugendelternbeirat betrachtet werden; vielmehr müsste im Rahmen der Gleichbehandlung allen
in Gremien vertretenen ehrenamtlich tätigen Personen eine entsprechende Erstattung bewilligt
werden (Präzedenzfall).
3) Neben der reinen fiskalischen Betrachtung muss ebenfalls der nicht unerhebliche
Personalaufwand berücksichtigt werden. Eine Fahrkostenerstattung würde analog zu § 6
Landesreisekostengesetz erfolgen; danach wären Fahrten zuvor bei der Verwaltung zu
beantragen, dort zu prüfen, zu bewilligen und auszuzahlen bzw. ggf. zu versagen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
- nicht erkennbar -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-4/2012
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-4/2012
Sitzungsvorlage
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