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Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat - Fahrtkostenerstattung für Gremienarbeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat
- Fahrtkostenerstattung für Gremienarbeit) Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat
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- Fahrtkostenerstattung für Gremienarbeit)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-4/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.03.2012 Betreff: Jugendamtselternbeirat - Fahrtkostenerstattung für Gremienarbeit Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Mitgliedern des Jugendelternbeirates keine Fahrtkosten für Gremienarbeit zu erstatten. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der Jugendhilfeausschusssitzung am 15.11.2011 wurde der erstmalig gewählte Jugendamtselternbeirat unter TOP 6 [WP8-211/201] vorgestellt. Im Beratungsverlauf wurde durch Ausschussmitglied Schmitz vorgeschlagen, die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg zu berufen; diesbezüglich wird auf TOP __ der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses verwiesen. Auch wurde durch Ausschussmitglied Lambertz angeregt, den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirats anlässlich der Teilnahme an Veranstaltungen eine Fahrkostenerstattung zu gewähren. Die Verwaltung hat bezüglich der Verfahrensweise in den Jugendämtern des RheinErft-Kreises eine Abfrage durchgeführt; im Ergebnis dieser kann mitgeteilt werden, dass aktuell in keiner Kommune des Rhein-Erft-Kreises eine Fahrtkostenerstattung erfolgt, auch ist - nach derzeitigem Stand - eine derartige nicht beabsichtigt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass auch in vergleichbaren Gremien, beispielsweise bei den Elternvertretungen in den Schulen, keine Kostenübernahmen durch den Schulträger erfolgen. Aufgrund der v. g. Ausführungen schlägt die Verwaltung - wenngleich sie die Arbeit aller Gremienvertreter anerkennt und begrüßt - vor, vorliegend aus nachfolgenden Gründen keine Fahrkostenerstattung zu gewähren: 1) Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; der Kämmerer hat in seinen Haushaltsausführungen anlässlich der Einbringung des Haushalts 2012 zur angespannten Haushaltslage ausführlich Stellung bezogen und zu einer sparsamen Haushaltsführung `ermahnt´. 2) Eine Fahrkostenerstattung kann und darf nicht als `Einzelfallentscheidung´ für den Jugendelternbeirat betrachtet werden; vielmehr müsste im Rahmen der Gleichbehandlung allen in Gremien vertretenen ehrenamtlich tätigen Personen eine entsprechende Erstattung bewilligt werden (Präzedenzfall). 3) Neben der reinen fiskalischen Betrachtung muss ebenfalls der nicht unerhebliche Personalaufwand berücksichtigt werden. Eine Fahrkostenerstattung würde analog zu § 6 Landesreisekostengesetz erfolgen; danach wären Fahrten zuvor bei der Verwaltung zu beantragen, dort zu prüfen, zu bewilligen und auszuzahlen bzw. ggf. zu versagen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - nicht erkennbar - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-4/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-4/2012 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3