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Beschlusstext (Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt - Vorstellung des Abschlussberichtes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
31.05.10, 06:42
Aktualisiert
31.05.10, 06:42
Beschlusstext (Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt -  Vorstellung des Abschlussberichtes) Beschlusstext (Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt -  Vorstellung des Abschlussberichtes)

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Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 23.03.2010 30 Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt Vorstellung des Abschlussberichtes (428/2009) Der Antrag der SPD-Fraktion auf Erhalt des Lehrschwimmbeckens Bliesheim, eine langfristige Regelung für Freibad Kierdorf und der Verzicht auf ein Kombibad wird abgelehnt. 5 Ja, 10 Nein Stimmen 5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Auf Antrag von StV Dr. Hille wird folgende Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen: 1. Das Lehrschwimmbecken in Bliesheim wird nicht weiterbetrieben. Für die Renovierung, Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme werden im Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen keine Mittel bereitgestellt. Die eingesparten Kosten aus dem Betrieb des Lehrschwimmbeckens werden in den städt. Haushalt als Minderausgaben eingestellt. 2. Das Freibad Kierdorf wird ab dem Jahr 2010 nicht mehr durch die Stadt Erftstadt für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet. Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, werden für das Freibad Kierdorf keine Mittel bereitgestellt. Im städtischen Haushalt werden keine Mittel für zukünftige Verlustabdeckungen bereitgestellt. Die Eigenkapitalverstärkung wird anteilig gekürzt. Die Stadt ist bereit, einer rechtsfähigen Initiative das Freibad Kierdorf im Jahr 2010 für einen Probebetrieb (Dauer acht Wochen) in eigener Regie zur Verfügung zu stellen. Für diesen Probebetrieb wird eine personelle Unterstützung bis zur Höhe einer Vollzeitkraft für 8 Wochen zur Verfügung gestellt. Die Formalien für den Probebetrieb sind in einem Vertrag zu regeln, der dem Betriebsausschuss Stadtwerke vor Vertragsabschluss vorzulegen ist. Die Stadt ist für jedwede Haftung aus dem Probebetrieb freizustellen. Der Vertrag soll der Initiative einen freigestaltbaren Probebetrieb ermöglichen. 3. Lehrschwimmbecken Erp Das Lehrschwimmbecken in Erp wird im Rahmen einer Stufenlösung geschlossen, d. h. weitergeführt, bis alternativ Sanierungskosten anfallen, die nicht mit kleineren Reparaturen abgedeckt werden können oder das Kombibad in Lechenich fertig gestellt ist 10 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.03.2010 Seite 2