Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP856/2009 1. Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 67
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses,
a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg und
b) die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die derzeit aktuelle
zweiundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der
Stadt Bedburg vom 22.06.1976 beschlossen. Aufgrund der erheblichen Gebührensteigerung im
Bestattungswesen wurde die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Friedhofsflächen aufgrund
der Änderungen im Bestattungswesen - geändertes Bestattungsverhalten etc. pp. - einer kritischen
Betrachtung zu unterziehen.
Aufgrund dessen hat die Verwaltung Anfang diesen Jahres ein externes Planungsbüro mit der
Erstellung einer Friedhofsbedarfsanalyse beauftragt; untersucht werden sollten hierbei
insbesondere die Auswirkungen der geänderten Bestattungskultur und des demographischen
Wandels auf die einzelnen Friedhöfe. Die sehr umfangreiche Analyse wurde dem Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 29.09.2009 vorgestellt. Im Ergebnis
kann festgehalten werden, dass die aktuell vorhandenen Flächen überdimensioniert und insofern
Lösungen hinsichtlich anderweitiger Nutzungen zu prüfen sind. Auch wurden zwischenzeitlich im
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales konkrete Beschlüsse zu den Friedhöfen
Martin-Flücken-Straße, Kirchherten und Schwarzer Weg, Kirchtroisdorf hinsichtlich einer
sukzessiven Aufgabe getroffen.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der o. a. Beschlüsse bereits eine
Gesamtfläche von rd. 18.400 m² in der Gebührenbedarfsberechnung als nicht kostenrelevant
berücksichtigt worden sind; hierbei handelt es sich um die Flächen für Ehrengräber,
Vorhalteflächen, Erweiterungsflächen und Parkplatzflächen [siehe WP7-1066/2007].
Gem. § 6 Kommunalabgabengesetz NRW [KAG NRW] kann einer Gebührenrechnung ein
Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zu Grunde gelegt werden; hierbei sind
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Im Ergebnis der Verrechnung der Über- und Unterdeckung der Endkostenstellen ergeben sich
betreffend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 nachfolgende Gebührensätze:
Gräbernutzung
1.
a)
b)
2.
3.
Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit
Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
Kinder bis 5 Jahre
Wahlgräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit
Urnengräber je Stelle
bisher
1.387,50 €
555,00 €
1.850,00 €
462,50 €
neu
1.387,50 €
555,00 €
1.850,00 €
462,50 €
Grabanfertigung
I.
Erdbestattung
Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit
Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
Kinder bis 5 Jahre
bisher
neu
1.
a)
b)
353,60 €
176,80 €
260,00 €
130,00 €
2.
Wahlgräber
353,60 €
260,00 €
88,40 €
65,00 €
II.
Urnenbestattung
Beschlussvorlage WP8-56/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Ausgrabungen und Umbettungen
I .Erdbestattung
1.
Ausgrabungen
a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
aa) vor Ablauf der Ruhefrist
- erfolgt auf eigene Rechung
durch eine Fachfirma ab) nach Ablauf der Ruhefrist
b) Kinder bis 5 Jahre
c) Urnenausgrabung
bisher
neu
-245,00 €
105,00 €
70,00 €
245,00 €
105,00 €
70,00 €
bisher
53,00 €
neu
53,50 €
265,00 €
53,00 €
267,50 €
53,50 €
159,00 €
278,25 €
160,50 €
280,90 €
Benutzung von Friedhofseinrichtungen
1.
Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw.
Kühlzellen, je Tag
2.
Benutzung der Trauerhalle
3.
Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche
4.
Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke
a) vor der Beisetzung
b) nach der Beisetzung
Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen
Für jede Genehmigung wird - auch wenn mehrere in einem
Bescheid zusammengefasst werden - eine Gebühr in Höhe von __ €
erhoben
bisher
21,00 €
neu
14,00 €
Einebnungen
Bei Einebnungen werden Gebühren nach dem tatsächlichen
Aufwand an Stunden - je angefangene Stunde 32,00 € erhoben.
NEU
Erdgrab
- je Stelle [ohne Grabaufbauten]
- zzgl. je Grabstein
Einfassung für erste Grabstelle
Einfassung für jede weitere Grabstelle
Abdeckplatte für jede Grabstelle
Beschlussvorlage WP8-56/2009 1. Ergänzung
bisher
Stundenabrechnung
32,00 €
64,00 €
64,00 €
32,00 €
64,00 €
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Sitzungsvorlage
Urnengrab / Erdgrab für Kinder bis 5 Jahren
- je Stelle [ohne Grabaufbauten]
- zzgl. je Grabstein
Einfassung für erste Grabstelle
Einfassung für jede weitere Grabstelle
Abdeckplatte für jede Grabstelle
16,00 €
32,00 €
32,00 €
16,00 €
32,00 €
Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg ist in Anlage [Anlage 1]
beigefügt; um eine bessere Lesbarkeit im Ausschuss und Rat zu ermöglichen, wird vorgeschlagen,
keine Änderungssatzung, sondern vielmehr eine neue Gebührensatzung zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 der Vorlage einstimmig
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.12.2009
----------------------------------Brunken
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-56/2009 1. Ergänzung
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