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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg 
-	Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
-	Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg 
-	Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
-	Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg 
-	Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
-	Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg 
-	Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
-	Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP856/2009 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 67 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg und b) die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die derzeit aktuelle zweiundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom 22.06.1976 beschlossen. Aufgrund der erheblichen Gebührensteigerung im Bestattungswesen wurde die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Friedhofsflächen aufgrund der Änderungen im Bestattungswesen - geändertes Bestattungsverhalten etc. pp. - einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung Anfang diesen Jahres ein externes Planungsbüro mit der Erstellung einer Friedhofsbedarfsanalyse beauftragt; untersucht werden sollten hierbei insbesondere die Auswirkungen der geänderten Bestattungskultur und des demographischen Wandels auf die einzelnen Friedhöfe. Die sehr umfangreiche Analyse wurde dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 29.09.2009 vorgestellt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die aktuell vorhandenen Flächen überdimensioniert und insofern Lösungen hinsichtlich anderweitiger Nutzungen zu prüfen sind. Auch wurden zwischenzeitlich im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales konkrete Beschlüsse zu den Friedhöfen Martin-Flücken-Straße, Kirchherten und Schwarzer Weg, Kirchtroisdorf hinsichtlich einer sukzessiven Aufgabe getroffen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der o. a. Beschlüsse bereits eine Gesamtfläche von rd. 18.400 m² in der Gebührenbedarfsberechnung als nicht kostenrelevant berücksichtigt worden sind; hierbei handelt es sich um die Flächen für Ehrengräber, Vorhalteflächen, Erweiterungsflächen und Parkplatzflächen [siehe WP7-1066/2007]. Gem. § 6 Kommunalabgabengesetz NRW [KAG NRW] kann einer Gebührenrechnung ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zu Grunde gelegt werden; hierbei sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Im Ergebnis der Verrechnung der Über- und Unterdeckung der Endkostenstellen ergeben sich betreffend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 nachfolgende Gebührensätze: Gräbernutzung 1. a) b) 2. 3. Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit Erwachsene und Kinder über 5 Jahre Kinder bis 5 Jahre Wahlgräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit Urnengräber je Stelle bisher 1.387,50 € 555,00 € 1.850,00 € 462,50 € neu 1.387,50 € 555,00 € 1.850,00 € 462,50 € Grabanfertigung I. Erdbestattung Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit Erwachsene und Kinder über 5 Jahre Kinder bis 5 Jahre bisher neu 1. a) b) 353,60 € 176,80 € 260,00 € 130,00 € 2. Wahlgräber 353,60 € 260,00 € 88,40 € 65,00 € II. Urnenbestattung Beschlussvorlage WP8-56/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ausgrabungen und Umbettungen I .Erdbestattung 1. Ausgrabungen a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre aa) vor Ablauf der Ruhefrist - erfolgt auf eigene Rechung durch eine Fachfirma ab) nach Ablauf der Ruhefrist b) Kinder bis 5 Jahre c) Urnenausgrabung bisher neu -245,00 € 105,00 € 70,00 € 245,00 € 105,00 € 70,00 € bisher 53,00 € neu 53,50 € 265,00 € 53,00 € 267,50 € 53,50 € 159,00 € 278,25 € 160,50 € 280,90 € Benutzung von Friedhofseinrichtungen 1. Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen, je Tag 2. Benutzung der Trauerhalle 3. Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche 4. Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke a) vor der Beisetzung b) nach der Beisetzung Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen Für jede Genehmigung wird - auch wenn mehrere in einem Bescheid zusammengefasst werden - eine Gebühr in Höhe von __ € erhoben bisher 21,00 € neu 14,00 € Einebnungen Bei Einebnungen werden Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand an Stunden - je angefangene Stunde 32,00 € erhoben. NEU Erdgrab - je Stelle [ohne Grabaufbauten] - zzgl. je Grabstein Einfassung für erste Grabstelle Einfassung für jede weitere Grabstelle Abdeckplatte für jede Grabstelle Beschlussvorlage WP8-56/2009 1. Ergänzung bisher Stundenabrechnung 32,00 € 64,00 € 64,00 € 32,00 € 64,00 € Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Urnengrab / Erdgrab für Kinder bis 5 Jahren - je Stelle [ohne Grabaufbauten] - zzgl. je Grabstein Einfassung für erste Grabstelle Einfassung für jede weitere Grabstelle Abdeckplatte für jede Grabstelle 16,00 € 32,00 € 32,00 € 16,00 € 32,00 € Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg ist in Anlage [Anlage 1] beigefügt; um eine bessere Lesbarkeit im Ausschuss und Rat zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, keine Änderungssatzung, sondern vielmehr eine neue Gebührensatzung zu beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 der Vorlage einstimmig zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.12.2009 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-56/2009 1. Ergänzung Seite 4