Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
30.05.12, 18:43
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 22.05.2012
TOP
Betreff
3.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung
Beschluss:
Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement als geeignet/teilweise geeignet
analysierten Flächen sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.6.2012 wird die Untersuchung mit einem
Schutzabstand von 700 m zu Siedlungsbereichen von der VDH Projektmanagement erstellt und
in die weitere politische Beratung eingebracht.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen