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Vorlage (Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 gem. § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
20 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Vorlage (Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 gem. § 22 GemHVO) Vorlage (Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 gem. § 22 GemHVO)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.09.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-101/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 gem. § 22 GemHVO Begründung: Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO). Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 2 GembHVO). Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragung mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Folgesjahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 GembHVO). Anliegend wird Ihnen eine entsprechende Übersicht (Anlage) der Übertragungen vom Haushalt 2009 nach 2010 zur Kenntnis gegeben. Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) mit insgesamt 187.396,02 € und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 1.248.402,42 €. Die Differenz zwischen Aufwendungen und Auszahlungen resultiert aus der Tatsache, dass für die Aufwendungen Rückstellungen gebildet wurden und somit die Ergebnisrechnung nicht belasten. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um Dem stehen Kreditermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 3.408.448,89 €. 2.844.422,00 € gegenüber. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die vorliegende Übersicht der Übertragungen, der Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen einschl. der Erläuterung der Auswirkung auf den Eregbnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2010 zur Kenntnis zu nehmen (§ 22 Abs. 4 GemHVO).