Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
20 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.09.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-101/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom
Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 gem. § 22 GemHVO
Begründung:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit
den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO).
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 2 GembHVO).
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragung mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des
Folgesjahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 GembHVO).
Anliegend wird Ihnen eine entsprechende Übersicht (Anlage) der Übertragungen vom
Haushalt 2009 nach 2010 zur Kenntnis gegeben.
Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die
Ergebnisrechnung (Aufwendungen) mit insgesamt
187.396,02 €
und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
1.248.402,42 €.
Die Differenz zwischen Aufwendungen und Auszahlungen
resultiert aus der Tatsache, dass für die Aufwendungen Rückstellungen gebildet wurden und
somit die Ergebnisrechnung nicht belasten.
Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die
Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
Dem stehen Kreditermächtigungen aus dem Haushaltsjahr
2009 in Höhe von
3.408.448,89 €.
2.844.422,00 €
gegenüber.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die
vorliegende Übersicht der Übertragungen, der Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen einschl. der Erläuterung der Auswirkung auf den Eregbnisplan und den
Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2010 zur Kenntnis zu nehmen (§ 22 Abs. 4 GemHVO).