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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8252/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber plant zum 01.01.2012 eine Änderung des § 6 KAG vorzunehmen, wonach Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwischen einer Gebührenkalkulation und einem nach NKF-Grundsätzen erstellten Teilplan bzw. einer Teilrechnung gibt es grundlegende Unterschiede. Erträge gibt es beispielsweise in der Gebührenkalkulation nicht, sondern lediglich Kostenminderungen. Ebenso stellen die bilanziellen Abschreibungen keine Kosten dar. Um den Werteverzehr des Vermögens in der Kostenrechnung abzubilden, sind kalkulatorische Abschreibungen zu erheben. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden in Bedburg auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte ermittelt. Hierdurch wird der in der Rechtsprechung anerkannte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr zugrunde gelegt. Die Passivseite der NKF-Bilanz enthält die Zuweisungen und Beiträge als Sonderposten, die im Haushalt über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. In der Kostenrechnung sind kalkulatorische Zinsen für das für die entsprechende Aufgabe gebundene Kapital anzusetzen. Hierbei bleibt das durch Dritte aufgebrachte Kapital (Zuweisungen, Beiträge) außer Betracht. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6% berechnet (Vorjahr 5,33%). Die Erhöhung erfolgt aufgrund der von der Gemeindeprüfungsanstalt im Zuge der überörtlichen Prüfung der Haushaltswirtschaft getroffenen Feststellung (Teilberichtsentwurf Finanzen), dass der höchste kalkulatorische Zinssatz, den die Rechtsprechung derzeit noch als zulässig einstuft, 7% beträgt. Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG Beschlussvorlage WP8-252/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Geschäftsbereiche 1 und 2 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 8 enthalten. Die Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (s. Anlage zur Gebührenkalkulation Abwasser). Die ansatzfähigen Kosten der Fahrbahnreinigung und des Winterdienstes stellen sich für das Jahr 2012 wie folgt dar: Kostenstellen Kostenarten Straßenreinigung Winterdienst Personalkosten 17.100 € Unterhaltungs- und Betriebskosten 50.600 € 29.900 € kalkulatorische Abschreibung 9.577 € kalkulatorische Zinsen 1.068 € interne Verrechnung Zwischensumme Umlage der allgemeinen Kosten (nach veranlagten Frontmetern) SUMME Allgemeines 6.802 € 126.630 € 14.799 € 57.402 € 167.175 € 31.899 € 8.128 € 65.530 € 23.771 € - 31.899 € 190.947 € A. Fahrbahnreinigung Die ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2012 betragen 65.530 €. Im Jahr 2010 entstand eine Unterdeckung in Höhe von 10.567 €. Diese ist insbesondere durch ein erhöhtes Stundenaufkommen für die gebührenpflichtige Handreinigung entstanden. Um eine gewisse Gebührenkonstanz zu erreichen, werden im Jahr 2012 lediglich knapp 40 % (4.055 €) gemäß § 6 KAG angesetzt. Der Restbetrag wird in den Gebührenkalkulationen der kommenden Jahre berücksichtigt. Die Berechnung des Gebührensatzes sieht demnach wie folgt aus: Fahrbahnreinigung Gesamtkosten Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse (25%) Fehlbetrag 2010 ca. 38% Umlagefähige Kosten Veranlagungsmeter Gebühr je Veranlagungsmeter 65.530 € -16.382 € 4.055 € 53.203 € 38.276 € 1,39 € Aufgrund der anteiligen Berücksichtigung des Fehlbetrages aus 2010 kann der Gebührensatz konstant gehalten werden. Bei Ansatz des vollen Fehlbetrages, würde der Gebührensatz auf 1,56 € je laufendem Meter ansteigen. Der kalkulierte Deckungsgrad liegt bei 100 %. Beschlussvorlage WP8-252/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage B. Winterdienst Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des Jahres 2012 ein Drittel des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe 52.012 € angesetzt. Der Restbetrag wird in den Gebührenkalkulationen der kommenden Jahre berücksichtigt. Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind auf vier Straßenarten aufzuteilen: Frontmeter innerörtliche Hauptgeschäftsstraß Anliegerstraße Straße e überörtliche Straße W01 W02 W03 W04 51.082,00 34.342,00 6.245,00 20.279,00 111.948,00 Die Berechnung der Gebührensätze stellt sich wie folgt dar: Anliegerstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Fehlbetrag 2010 / 3 Innerortsstraß e Hauptgeschäfts -straße Überörtliche Straßen Summe 87.129 € 58.576 € 10.652 € 34.589 € 190.947 € -8.713 € -8.786 € -2.130 € -8.647 € -28.277 € 25.739 € 15.701 € 2.619 € 7.952 € 52.012 € 104.156 € 65.491 € 11.140 € 33.894 € 214.681 € Veranlagungsmeter 51.082 34.342 6.245 20.279 111.948 Gebühr je Veranlagungsmeter 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € Vorjahr (2011) 1,65 € 1,55 € 1,46 € 1,37 € Umlagefähige Kosten Die Erhöhung der Gebührensätze beträgt Durchschnittlich 0,34 € (+ 22,4%). Bei Ansatz des vollen Fehlbetrages, würde der durchschnittliche Anstieg bei 81% (+ 1,23 € je laufender Meter) liegen. Die ansatzfähigen Kosten steigen um rd. 43 T€ gegenüber den in 2011 angesetzten Beträgen. Ein Grund für den Anstieg ist der Ansatz des Teilfehlbetrages aus 2010. Ein weiterer Faktor stellt der gegenüber dem Vorjahr erhöhte Stundensatz der Mitarbeiter/innen des Bauhofes dar. Hier wurden, wie oben beschrieben, erstmals die wechselseitigen Beziehungen der Kostenstellen untereinander berücksichtigt. Das Abrechnungsergebnis 2011 wird voraussichtlich wiederum leicht defizitär sein. Allerdings wird der Fehlbetrag aufgrund der voraussschauenden Kalkulation deutlich unter den Werten der Jahre 2009 und 2010 liegen. Der Abschlag für das allgemeine öffentliche Interesse ist abhängig von der Straßenart: • • • • Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straße 10% 15 % 20% 25% Die Entwicklung der Aufwendungen für Streumittel zeigt, dass in den Jahren 2009 und 2010 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Die der Gebühr zugrunde liegenden Beschlussvorlage WP8-252/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage ansatzfähigen Kosten für Streumittel orientieren sich am Durchschnittswert der letzten 5 Jahre. 45.000 € 40.000 € 35.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 15.000 € 10.000 € 5.000 € 0€ Streumittel 2007 2008 2009 2010 2011 Das gleiche Bild zeigt sich bei den für den Winterdienst anfallenden Arbeitsstunden. Entwicklung Stunden Winterdienst 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 Stunden Überstunden 2007 2008 2009 2010 Rufbereitschaft 2011 Der kalkulierte Deckungsgrad beim Winterdienst liegt durchschnittlich bei 99,7%. Der Gebührenanstieg belastet den durchschnittlichen für den Winterdienst mit Gebühren belasteten privaten Haushalt in Bedburg mit zusätzlich rd. 6,80 € pro Jahr. Beschlussvorlage WP8-252/2011 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Entwicklung der Gebührensätze 2,00 € 1,80 € 1,60 € 1,40 € 1,20 € 1,00 € 0,80 € 0,60 € 0,40 € 0,20 € 0,00 € 2007 2008 2009 Straßenreinigung 2010 2011 2012 Winterdienst (Durchschnitt) Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 01.12.2011 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-252/2011 Seite 6