Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
160 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Wir bringen Vettweiß voran!
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Bürgermeister
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Fraktion im Rat
der Gemeinde Vettweiß
Fraktionsvorsitzender:
Volker Franzen
Tel.:
02424 / 2387
Mobil: 0175/3889151
Fax:
01801-0206509288
E-Mail: Volker-Franzen@onlinehome.de
25. Oktober 2010
in der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Vettweiß sind die für die Ermittlung der
anfallenden Schmutzwassermengen zu berücksichtigen Parameter festgelegt. Für
landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines besonderen Wasserzählers
erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche
Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden
und deren Einleitung als Abwasser ausgeschlossen ist.
Die so ermittelten Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen
eingeleitet wurden, werden bei der Bemessung der jeweiligen Schmutzwassermenge in Abzug
gebracht.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und zur
Vermeidung von Verwaltungsaufwand nicht jede noch so geringe Abzugsmenge an Frischwasser
bei der Erhebung der Abwassergebühr nach dem Frischwasser-Maßstab abgezogen werden können
muss. Es kann deshalb satzungsrechtlich eine sogenannte Bagatellgrenze für Abzugsmengen
festgelegt werden. In der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Vettweiß wurde diese
Bagatellgrenze auf 15m³ festgelegt.
Wir halten diesen Wert mittlerweile jedoch für zu hoch angesetzt. Eine komplette Streichung der
Bagatellgrenze kann aus den o.a. Gründen jedoch nicht erfolgen. Der dadurch entstehende
Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch. Wir halten jedoch eine Festsetzung der Bagatellgrenze auf
10m³ für gerechtfertigt.
Da nach dem ab 2011 verbindlichen Einbau einer zweiten Wasseruhr die für die Landwirtschaft
entnommene Frischwassermenge exakt nachgewiesen werden kann, erübrigen sich die in §11
Absatz 7 gemachten Angaben. Ebenso erübrigt sich nach dem Einbau einer zweiten Wasseruhr die
Festsetzung der zu veranlagenden Wassermenge von mindestens 40m³ pro Jahr und je zum
Haushalt gehörender Person. Anderenfalls würde das Messerergebnis der zweiten Wasseruhr nicht
anerkannt werden. Eine Streichung des §11 Absatz 7 ist bereits durch die Verwaltung für 2011
vorgesehen.
Die CDU-Fraktion beantragt die Bagatellgrenze ab 2011 auf 10m³ festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Abwassergebührensatzung der Gemeinde Vettweiß
dementsprechend zu ändern.
Im Auftrag