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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-134/2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-134/2010)

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Inhalt der Datei

3. Satzung vom _______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Gebührentarif; Absatz 1, 2, 3 und 5 erhalten folgende Fassung: (1) Für die Bereitstellung einer Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit werden folgende Gebühren erhoben: Reihengrabstätte für Erdbestattung (in privater Pflege) Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattung in anonymer sowie nicht anonymer Form 710,00 € 2.120,00 € Reihengrabstätte für Urnenbestattung (in privater Pflege) Pflegefreie Reihengrabstätte für Urnenbestattung in anonymer sowie nicht anonymer Form 570,00 € 2.260,00 € Aschenbeisetzung in einem Aschengrabfeld in anonymer und nicht anonymer Form 2.260,00 € (2) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Drei-stelliges Wahlgrab Vier-stelliges Wahlgrab Fünf-stelliges Wahlgrab Sechs-stelliges Wahlgrab Urnenwahlgrab 1.990,00 € 3.980,00 € 5.970,00 € 7.960,00 € 9.950,00 € 11.940,00 € 2.120,00 € (3) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Kindergrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Kindergrabstätte 590,00 € (5) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben: Benutzung der Leichenhalle 144,00 € Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre Grabaushub für Urnenbestattungen Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 152,00 € 363,00 € 130,00 € 119,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen 74,00 € Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. beträgt 30,-- €. Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 200,00 € 100,00 € Artikel 2 Inkrafttreten Diese 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2011 in Kraft.