Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Satzung vom _______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S.
380), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom
17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein
Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.
NRW. S. 394), sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der Gemeinde
Vettweiß in seiner Sitzung vom ________ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Gebührentarif; Absatz 1, 2, 3 und 5 erhalten folgende Fassung:
(1) Für die Bereitstellung einer Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit werden folgende Gebühren erhoben:
Reihengrabstätte für Erdbestattung (in privater Pflege)
Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattung in anonymer
sowie nicht anonymer Form
710,00 €
2.120,00 €
Reihengrabstätte für Urnenbestattung (in privater Pflege)
Pflegefreie Reihengrabstätte für Urnenbestattung in anonymer
sowie nicht anonymer Form
570,00 €
2.260,00 €
Aschenbeisetzung in einem Aschengrabfeld in anonymer
und nicht anonymer Form
2.260,00 €
(2) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten werden folgende Gebühren erhoben:
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Drei-stelliges Wahlgrab
Vier-stelliges Wahlgrab
Fünf-stelliges Wahlgrab
Sechs-stelliges Wahlgrab
Urnenwahlgrab
1.990,00 €
3.980,00 €
5.970,00 €
7.960,00 €
9.950,00 €
11.940,00 €
2.120,00 €
(3) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Kindergrabstätten werden folgende Gebühren erhoben:
Kindergrabstätte
590,00 €
(5) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Leichenhalle
144,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre
Grabaushub für Urnenbestattungen
Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne
152,00 €
363,00 €
130,00 €
119,00 €
Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen
74,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen,
Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen
50,00 €
Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze,
Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. beträgt
30,-- €.
Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle
Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber
200,00 €
100,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2011 in Kraft.